Zum Download öffnen Sie die Galerie bitte in der Mediathek. Folgendes stufenweises Vorgehen sieht der Nordrhein-Westfalen-Plan der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen vor, der in seiner Umsetzung jeweils unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens steht:
Kontaktverbot und Verhaltensregeln
Mit Zieldatum ab dem 11. Mai 2020 sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.
Gastronomie, Hotels, Tourismus
Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt.Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:
- Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig. - Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
- Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen.
Handel und Dienstleistungen
Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen.
Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.Großveranstaltungen und Versammlungen
Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.
Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.Sport und Freizeit
Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.
Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.Kulturangebote
Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.
In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich. Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.
Kinderbetreuung
Auf Basis der heutigen Beschlüsse wird Familienminister Dr. Joachim Stamp den von seinem Ministerium bereits vorbereiteten Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von KiTas und Tagespflege mit den Trägern und Kommunen final abstimmen und noch in dieser Woche vorstellen.Schulen
Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es ab dem morgigen Donnerstag, 7. Mai, bereits wieder Präsenzunterricht.
Ab Montag, 11. Mai, werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel wieder unterrichtet.
Ebenfalls ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An den Schulformen der Sekundarstufe I (z.B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.
An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.
Hochschulen
Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wird ab dem 11. Mai die Einschränkung der Zulässigkeit von Präsenzveranstaltungen „auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige besondere Rahmenbedingungen“ aufgehoben.
Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen ist weiter unter Auflagen zulässig. Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinizipiell digital durch.Außerschulische Bildungseinrichtungen
Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungs-einrichtungen inkl. Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer gibt.
Ebenfalls wieder möglich sind sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso sind ein einschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich.
Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände).Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Ab Muttertag (10. Mai 2020) sind Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich. Ab dem 11. Mai gilt dies auch in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. Über mögliche weitere Öffnungen zum 30. Mai wird im Lichte der ersten Erfahrungen mit den nun eingeführten Erleichterungen beraten.Gottesdienste
Es ist ruhig, kaum ein Gesprächsfetzen unterbricht das leise Surren der Tattoomaschinen. „Am Samstag wäre hier sonst eine Menge los“, sagt Nathalie Bröker. Die 26-Jährige leitet das Tattoo-Studio „Good Vibes Ink“ in der Innenstadt. Nur zwei Kunden lassen sich Tinte unter die Haut stechen.
Auch die Körperkunst-Szene in Oberhausen ist angeschlagen – das ständige Auf und Ab der Coronaverordnungen hat sich negativ auf das Geschäft ausgewirkt. „Wir achten darauf, dass pro Raum nur einer unserer Künstler tätowiert, um noch mehr Sicherheit zu schaffen“, erklärt Bröker das ruhige Treiben. „Wir sind froh, überhaupt wieder öffnen zu können.“
Solo-Selbstständige Künstler mit wenig Geld zum Leben
Erst im Oktober 2019 hatte das Studio frisch eröffnet – dann kam Corona. Ein hartes erstes Geschäftsjahr liegt hinter der jungen Unternehmerin, die acht Tätowierern und einer Piercerin Raum für ihre Kunst gibt. „Wir sind alle Solo-Selbstständige; für uns sind die angeordneten Schließungen extrem hart“, sagt die Inhaberin. „In den meisten Tattoo-Studios gibt es keine Angestellten. Wir alle haben private Kosten, die von nichts gedeckt waren.“
Während im ersten Lockdown im vergangenen Frühjahr die 9000 Euro Soforthilfe schnell geflossen seien, kamen die Hilfen für November und Dezember 2020 erst vor wenigen Wochen an. „Alle Künstler zahlen im Studio einen kleinen Betrag Miete für ihren Arbeitsplatz, da wurde es zwischendurch schwer“, sagt Bröker. Sie habe ausgeholfen, wo sie konnte. „Ich musste jeden Cent zwei Mal umdrehen. Steuerrücklagen und Erspartes haben mich durch das Jahr getragen. “
Nathalie Bröker ist Inhaberin des Tattoo-Studios „Good Vibes Ink“ in der Oberhausener Innenstadt.
Während andere Branchen auf Online-Verkäufe setzen, blieb den Künstlern von „Good Vibes Ink“ kaum eine Alternative zum normalen Geschäftsbetrieb. „Als wir im November nicht arbeiten durften, haben wir zumindest Gutscheine verkauft – aber nur wenige Menschen kaufen Gutscheine für einen Tattoo-Termin, den sie nicht wahrnehmen können“, gibt die Inhaberin zu bedenken. „Am Anfang waren wir noch motiviert und haben viel gezeichnet, aber irgendwann fehlt einem der Sinn, überhaupt aufzustehen.“
Tattoo-Beratung und Terminvereinbarung finden seit Monaten ausschließlich über den Messenger WhatsApp statt, auch dort war die Nachfrage zurückgegangen. Seit Anfang März hat das Studio wieder geöffnet – in nur drei Tagen explodierten die Anfragen, rund 160 Kunden wurden mit neuen Terminen versorgt. Doch die neue Testpflicht bringt weitere Herausforderungen mit sich.
Keine Gesetzesgrundlage für spontane Terminabsagen wegen Corona-Test
Normalerweise wird nach der Terminvereinbarung eine Anzahlung für das Körper-Kunstwerk fällig, der Rest wird erst am Tag des Termins beglichen. Hält ein Kunde den Termin nicht ein, kann das Studio die Anzahlung einbehalten – normalerweise. „Wenn Kunden uns jetzt spontan absagen, weil sie keinen Termin im Testzentrum bekommen haben, gibt es keine rechtliche Grundlage, auf die wir uns berufen und die Anzahlung einhalten können“, erklärt Nathalie Bröker. „Für uns bedeutet das: einlenken und einen neuen Termin vereinbaren.“
Sie habe Verständnis für die Schutzmaßnahmen, schließlich seien die Hygienestandards in Tattoo-Studios ohnehin hoch. Lediglich die Testpflicht sei neu, sowie das Gebot, keine Begleitpersonen mehr zum Termin mitzubringen. „Ich denke, das ist jetzt das beste Szenario, damit wir wieder arbeiten können“, urteilt die 26-Jährige. „Denn wir wollen arbeiten. Unbedingt.“