Unterschied zwischen arbeitsschutz und gesundheitsschutz

Fehlzeiten von Mitarbeitern bedeuten hohe Kosten für die Unternehmen. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben kann der Ausfall eines Mitarbeiters empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen. Deshalb liegt es naturgemäß in Ihrem unternehmerischen Interesse, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe organisieren. Sie können dabei auf das Beratungsangebot Ihrer Berufsgenossenschaften zurückgreifen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.

Betriebsärzte
Als Unternehmer müssen Sie Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen lassen. Dazu bestellen Sie nach den Bestimmungen der für Ihr Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 einen Arbeitsmediziner. Er führt die Vorsorgeuntersuchungen durch und berät den Unternehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Die Mindestzahl der Einsatzstunden eines Betriebsarztes ist in den BG-Vorschriften festgelegt.

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Unternehmer muss nach den Bestimmungen der für sein Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die ihn bei der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen. Die Sicherheitsfachkräfte müssen über umfangreiche sicherheitstechnische Fachkenntnisse verfügen. Die Berufsgenossenschaften bieten die hierfür erforderliche Aus- und Fortbildung an. Es gibt im Betrieb angestellte und externe Sicherheitsfachkräfte sowie überbetriebliche sicherheitstechnische Dienste. Die notwendige Zahl der Einsatzstunden einer Sicherheitsfachkraft ist in den BG-Vorschriften festgelegt. Die notwendige Qualität der Betreuung ist bei sicherheitstechnischen Diensten gewährleistet, die das Zertifikat der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) vorweisen können.

Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Unternehmer ehrenamtlich bei der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unterstützen. Sie sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. Der oder die Sicherheitsbeauftragte ist keine Aufsichtsperson, sondern hat eine beratende Funktion. Die Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angeboten.

Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, so müssen Sie mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Sind Ihre Mitarbeiter einer höheren Unfallgefahr ausgesetzt, so empfiehlt sich die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten schon bei weniger als 20 Mitarbeitern. Die Benennung sollte schriftlich und unter Absprache mit dem Betriebsrat/Personalrat erfolgen. Weiterhin sollten Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den direkten Vorgesetzten einbeziehen. In der DGUV Regel "Grundsätze der Prävention" (100-001) finden Sie einen Mustervordruck zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, ferner praxisnahe Informationen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Ihrem Unternehmen.

Arbeitsschutzausschuss
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten richten einen Arbeitsschutzausschuss ein, der sich über Probleme der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes austauscht, Maßnahmen festlegt und koordiniert. Dem Arbeitsschutzausschuss gehören in der Regel an: Arbeitgeber oder Führungskräfte des Betriebs, zwei Betriebsratsmitglieder, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter.

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Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz) – Alle Infos im Überblick

Der Begriff Arbeitsschutz umfasst sämtliche Maßnahmen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz gewährleisten. Darunter versteht man, dass der Arbeitgeber dafür Sorge trägt, seine Angestellten am Arbeitsplatz keinen Gefahren auszusetzen, die mit ihrer Tätigkeit an sich zu tun haben. Das wichtigste Ziel des Arbeitsschutzes ist es also, Arbeitsunfälle zu vermeiden. Gesetzliche Grundlage der Vorgaben ist das Arbeitsschutzgesetz.

Der Arbeitsschutz kann weiter untergliedert werden in die Bestandteile Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Unterschied zwischen arbeitsschutz und gesundheitsschutz
Zusammensetzung des Arbeitsschutzes aus Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Der Bereich der Arbeitssicherheit befasst sich schwerpunktmäßig mit der Verhinderung von Unfällen. Dahingehend spielt hier die technische Sicherheit von Maschinen und Anlagen eine große Rolle. Die Arbeitssicherheit soll dafür sorgen, dass die Bedienung solcher Geräte ohne Gefahr für den Anwender durchgeführt werden kann. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise die Wartung von automatischen Sicherheitsmechanismen, die regelmäßige Instandhaltung und die korrekte An- oder Abschaltung in Augenschein genommen.

Beim Gesundheitsschutz steht die langfristige Auswirkung des Arbeitsumfeldes auf den Arbeitnehmer im Vordergrund. Damit bezieht sich dieser Bereich des Arbeitsschutzes auf physische und psychische Belastungen, die auf die Mitarbeiter während der Arbeitszeit einwirken. Darunter fallen beispielsweise Lärm- und Gefahrstoffbelastung, aber auch die gesamte Ergonomie des Arbeitsplatzes, wie Beleuchtung, Raumklima und Arbeitsflächen. Ziel dieser Maßnahmen ist es Berufskrankheiten und Gesundheitsstörungen vorzubeugen. Auch die psychische Gesundheit fällt für viele Arbeitgeber zunehmend mit in die Betrachtung. Ein wachsendes Bewusstsein für die Work-Life-Balance und der Stressbewältigung kommt nicht nur den Arbeitnehmern zugute, sondern in der Folge auch dem Unternehmen. Auch hierfür können wir Ihnen mit umfassenden Analysen und Beurteilungen zur Seite stehen. Stellen Sie uns noch heute eine Anfrage über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 03 60 3 / 12 33 66 0.

Die oben genannten Maßnahmen beziehen sich auf den sogenannten „allgemeinen Arbeitsschutz“. Daneben gibt es noch den „sozialen Arbeitsschutz“. Dieser befasst sich mit Bestandteilen wie den Arbeitszeiten, Mutterschutz oder dem Jugendarbeitsschutz.

Expliziten Maßnahmen zum Arbeitsschutz geht jedoch zunächst eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG), die sogenannte Gefährdungsbeurteilung, voraus. Diese ist ebenfalls vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss für sämtliche Arbeitsplätze im Betrieb erfolgen. Darunter versteht man eine systematische Ermittlung und Bewertung von Gefahren, die bei verschiedenen Arbeitsabläufen im Unternehmen entstehen können. Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass sich Arbeitgeber rechtzeitig mit den Risiken, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sein könnten, beschäftigt und handelt noch bevor es zu ernsthaften Unfällen kommt. Gleiche oder nahezu ähnliche Tätigkeitsbereiche erfordern lediglich eine Gefahrenanalyse, die auf alle angewendet werden kann.

Eine solche Gefährdungsbeurteilung sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, besonders dann, wenn sich eine Veränderung der Tätigkeit ergibt, beispielsweise durch neue Arbeitsverfahren oder neue Maschinen.

Arbeitsschutzgesetz

Wie bereits erwähnt, stammt die rechtliche Grundlage der Vorgaben das Arbeitsschutzgesetz aus dem Jahre 1996. Dieses Gesetz wurde für die Umsetzung der EG-Richtlinie zur „Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit“ (89/391/EWG) und deren Ergänzung (91/383/EWG) erlassen. Darin ist neben den Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Prävention von Arbeitsunfällen auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit geregelt. Im Rahmen dieses Gesetzes sind zudem folgende Vorschriften erlassen worden:

  • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Arbeitssicherheit im Büro

Mit dem Wort Arbeitsschutz verbinden Menschen meist die bekanntesten Maßnahmen, wie die Überprüfung der Sicherheit von Produktionsanlagen oder die Einhaltung von Arbeitszeiten. Die technische Wartung und Inspektion von Maschinen ist durchaus eines der wichtigsten Gebiete auf dem Arbeitssicherheit praktiziert werden muss. Doch auch in Büroräumen ist der Arbeitgeber angehalten, Gefahren für die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu beseitigen.

Neben der Sicherheit elektrischer Betriebsmittel, wie beispielsweise den PCs, dem Kaffeeautomaten und vielem anderen mehr, muss im Büro vor allem auf die folgenden Dinge geachtet werden:

Unterschied zwischen arbeitsschutz und gesundheitsschutz
Übersicht über die Bereiche der Arbeitssicherheit im Büro
  • Arbeitsraum: Ist in den Büroräumen ausreichend Platz für ein angenehmes Arbeiten? Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass Mitarbeiter einerseits auf die gesamte Bürofläche gesehen genug Platz haben, andererseits auch für sich selbst. Schreibtischgröße, Bewegungsfreiraum am eigenen Arbeitsplatz oder die Breite von Durchgangswegen sind hier entscheidende Gesichtspunkte, die berücksichtigt werden müssen.
  • Sitzergonomie: Wer den Großteil seiner Arbeitszeit sitzt, bei dem spielt es eine sehr große Rolle, wie er seinen Rücken belastet. Laut einer Umfrage sahen 60 Prozent der Befragten die Ursachen ihrer Rückenschmerzen als arbeitsplatzbedingt an. In vielen Fällen führte dies in der Folge auch zu Fehltagen. Daher sind ein ergonomisch korrekter Bürostuhl und die Sitzhaltung am Schreibtisch ein überaus wichtiger Punkt beim Thema Gesundheitsschutz. Diverse Einstellmöglichkeiten Ihres Bürostuhls sollten daher vorhanden sein und Sie sollten sich am Arbeitsplatz ohne Probleme in die richtige Haltung bringen können.
  • Bildschirm: Im heutigen Büroalltag kommen Sie an einem Computerbildschirm nicht mehr vorbei. Deshalb gibt es auch hier einige Dinge, die unbedingt beachtet werden sollten. Von der richtigen Position auf dem Schreibtisch über eine adäquate Höhe des Bildschirms bis hin zu Helligkeits- und Kontrasteinstellungen sind diese Maßnahmen im Grunde von jedem Anwender ganz einfach selbst einstellbar. Dennoch wissen nicht alle Angestellten darüber Bescheid, weshalb der Arbeitgeber darauf hinweisen beziehungsweise aufklären muss. Gleichzeitig sind diese Maßnahmen auch für den Umweltschutz von Bedeutung.
  • Geräuschkulisse: Wo mehrere Menschen in einem verhältnismäßig kleinen Umfeld arbeiten, kann es automatisch etwas lauter werden und das, obwohl oft Konzentration nötig ist. Daher ist es die Aufgabe des Arbeitgebers die Geräuschkulisse so niedrig zu halten, wie möglich. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass laute Geräte gedämmt oder ausquartiert werden sollten oder lautere und leisere Arbeitsplätze voneinander zu trennen sind. Auch eine Lärmbelastung von außen kann durch entsprechende Isolierungen verringert werden.
  • Klimatisierung: Genau so wichtig für eine konzentrierte Arbeitsweise ist ein gutes Raumklima. Dies sollte im Sommer nicht zu warm und im Winter nicht zu kalt sein. Am einfachsten ist das mit einer Klimaanlage zu verwirklichen. Aber auch Sonnenschutz und Zimmerpflanzen sind Bestandteile, die ein Arbeiten angenehmer gestalten. Zudem sollte es genügend Frischluftzufuhr geben.

Weitere Informationen zu oben genannten Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Büro finden Sie auch hier.

Sicherheitsunterweisung

Der Arbeitgeber ist gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, die Mitarbeiter über Gefahren am Arbeitsplatz aufzuklären. Man unterscheidet dahingehend zwischen „allgemeiner Unterweisung“, zum Beispiel für das Sicherheitsverhalten im ganzen Betrieb und der „arbeitsplatzbezogenen Unterweisung“, speziell für den angedachten Tätigkeitsbereich. Die Beschäftigten müssen mit umfassenden Anweisungen und Erläuterungen in ihren Arbeitsplatz eingewiesen werden. Für jeden bis dato unbekannten Bereich ist dabei eine weitere Einweisung nötig. Auch bei der Verwendung neuer Arbeitsmittel, wie beispielsweise Maschinen oder Chemikalien muss eine zusätzliche Sicherheitsunterweisung erfolgen.

Befähigte Personen zur Durchführung einer Sicherheitsunterweisung sind grundsätzlich die Arbeitgeber. Da diese, vor allem in großen Betrieben, solche Aufgaben nicht wahrnehmen, werden Unterweisungen meist von anderen Mitarbeitern mit speziellen Fachkenntnissen vollzogen. Oftmals erfolgen die Einweisungen in Absprache und Koordination mit einer sogenannten Fachkraft für Arbeitssicherheit oder gegebenenfalls dem Betriebsarzt.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine Person, die aufgrund der speziellen Ausbildung oder Schulung die Unternehmensleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes und dessen Umsetzung unterstützt. Für die Aufgaben und Anforderungen sowohl dieser Mitarbeiter, als auch für Betriebsärzte gilt das Arbeitssicherheitsgesetz.

Entsprechende Schulungs- und Seminarangebote finden Sie auch bei uns.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Die Arbeitsschutzmaßnahmen, wie sie vom Gesetzgeber gefordert werden, sind zunächst natürlich für den Erhalt der Gesundheit und den Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz gedacht. Doch neben den offensichtlichen Vorteilen für die Mitarbeiter, profitiert auch das Unternehmen von diesen Maßnahmen.

Der wohl wichtigste Faktor für die Unternehmensführung sind neben dem sozialen Aspekt auch die Kosten. Arbeitsunfälle haben Ausfallzeiten der Mitarbeiter zur Folge. Im Jahr 2015 waren das in Deutschland immerhin noch 866.056 gemeldete Arbeitsunfälle, obwohl die Zahl in den letzten Jahren stetig gesunken ist. Unfälle der Mitarbeiter bedeuten demnach immer auch Kosten für das Unternehmen. Je konsequenter diesen Ausfallzeiten (sowohl von Mensch, als auch von Maschine) vorgebeugt wird, desto einfacher lassen sich Einsparungen realisieren.

Des Weiteren hat ein gut umgesetzter Arbeitsschutz große Auswirkung auf die Moral der Belegschaft. Niemand möchte bei der Arbeit um seine Gesundheit fürchten müssen. Daher ist es überaus wichtig den Mitarbeitern eine Sicherheit und Wohlbefinden im Job zu vermitteln. Dies ist vor allem im Produktionsbereich der Fall. Doch auch die zuvor angesprochenen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge im Büro sorgen dafür, dass das System des Arbeitsschutzes auf das Unternehmen in Gänze ausgeweitet werden kann.

Neben diesen Wirkungen nach innen haben die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz auch eine Wirkung nach außen. Ein Unternehmen ist für potenzielle Mitarbeiter (besonders für dringend benötigte Fachkräfte) nicht attraktiv, wenn es keine Sorge um die Angestellten trägt. Eine schlechte Reputation in der Öffentlichkeit hat weitreichende Folgen, beispielsweise für den Absatz.

Zusammengefasst

Das Thema Arbeitsschutz ist ein sehr umfassender Maßnahmenkatalog zur Gewährleistung des Lebens und der Gesundheit am Arbeitsplatz. Es setzt sich aus den Bestandteilen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zusammen. Der Arbeitsschutz beinhaltet neben der Überprüfung der technischen Sicherheit von Anlagen, Maschinen und elektrischen Betriebsmitteln auch die Prävention von physischen und psychischen Gesundheitsrisiken. Besonders im Büro sind dementsprechend Dinge zu beachten, die auf Dauer den Gesundheitszustand der Mitarbeiter beeinträchtigen können. Allen Maßnahmen geht dabei eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung voraus. Diese ist notwendig, damit eingeschätzt werden kann, welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen, beziehungsweise welche ausreichend sind. Jeder Arbeitsplatz im Unternehmen muss dahingehend analysiert werden. Die rechtliche Grundlage dieser Vorgaben ist das zu EG-Richtlinien erlassene Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Daneben existieren noch eine Vielzahl spezieller Verordnungen, beispielsweise für Baustellen oder den Bildschirmarbeitsplatz. Vorteile haben diese Maßnahmen nicht nur für den Arbeitnehmer. Auch Ihr Unternehmen kann von einem sorgfältig praktizierten Arbeitsschutz profitieren. Das Wohlbefinden der Belegschaft wirkt sich durchaus auf die Arbeitsmoral aus, ganz zu schweigen von deutlich verringerten Ausfallzeiten. Da es sich bei Thema Arbeitsschutz um ein recht komplexes und umfangreiches System handelt, stehen wir von forsafety Ihnen bei der korrekten Umsetzung gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns einfach eine Mail bezüglich eines Beratungstermins an oder rufen Sie uns an unter 03 60 3 / 12 33 66 0.