Über welche stunden darf eine ex gehen

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Über welche stunden darf eine ex gehen

Kleine und große Leistungsnachweise

Zusätzlich zu den in den GSO § 21—23 festgelegten Regelungen gelten am Elly-Heuss-Gymnasium die folgenden Grundsätze.

  • Schulaufgaben werden in den Jahrgangsstufen 5 – 7 grundsätzlich nicht an Tagen geschrieben, die auf einen Tag mit Nachmittagsunterricht folgen.
  • In allen Fällen werden mindestens zwei kleine Leistungsnachweise im Halbjahr gefordert, in Fächern ohne Schulaufgabe einer davon schriftlich.
  • An Tagen, an denen große Leistungsnachweise (Schulaufgaben) oder Teile davon (z.B. Jahrgangsstufentests mit dem Stellenwert einer halben Schulaufgabe oder Kurzarbeiten) abgehalten werden, sind kleine Leistungsnachweise in schriftlicher Form nicht zu fordern. Das gilt auch für Nachholschulaufgaben, aber nur für die betroffenen Schülerinnen.
  • Prüfungsfreie Tage sind jeweils der erste Tag nach Ferien und die Woche vor den Weihnachtsferien. Es ist den Lehrkräften aber unbenommen, gute Unterrichtsbeiträge angemessen zu würdigen. Referate dürfen auf Wunsch der Schülerinnen auch am ersten Tag nach Ferien gehalten und dann auch benotet werden.
  • In der Oberstufe besteht die Möglichkeit, kleine angesagte Leistungserhebungen durchzuführen, die im Versäumnisfall nachgeschrieben werden müssen. Der Stoff dieser kleinen Leistungserhebung erstreckt sich über maximal zwei Unterrichtstunden, der Zeitpunkt der Ankündigung liegt im Ermessen der Lehrkraft. (§ 23 GSO, KMS vom 7.12.2009). Weiterhin besteht die Möglichkeit von unangekündigten kleinen Leistungsnachweisen.

Müssen Exen mitgeschrieben werden, wenn man in der Vorstunde krank war?

Aus dem Umstand, dass der in einer Stegreifaufgabe abgeprüfte Inhalt auf … die beiden vorangegangenen Unterrichtsstunden (§ 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (GSO)) bezogen sein muss, ergibt sich i.d.R., dass dieser Leistungsnachweis nicht von Schülerinnen … gefordert werden darf, die in dieser Stunde bzw. diesen Stunden entschuldigt gefehlt haben und den versäumten Stoff nicht selbständig nachlernen konnten. Wurde der Stoff der vorletzten Stunde in der letzten Stunde vor der Ex aber wiederholt, muss die Schülerin mitschreiben.
vgl.: https://www.km.bayern.de/schueler/was-tun-bei/rechte-und-pflichten.html

Darf der Schüler abgefragt werden, obwohl er in der Vorstunde krank war?

In keinem der Gesetzeswerke, die Bayerns Gymnasien betreffen, steht, dass die Lehrkraft von einem Schüler, der die Vorstunde versäumt hat, keine Note eruieren darf. “Wir können [zwar] von unseren Schülerinnen … keine Leistung erwarten, auf die sie weder vorbereitet wurden, noch sich selbst vorbereiten konnten”, schreibt das Kultusministerium. Jedoch bleibe im Einzelfall zu prüfen, ob einem Schüler die Teilnahme an einem Leistungsnachweis möglich sei.

Wird eine Stegreifaufgabe zum Stoff der letzten Stunde geschrieben, muss ein Schüler, der dort krank gefehlt hat, die gewöhnlich auch nicht mitschreiben. Eine mündliche Abfrage über Grundwissen ist aber immer möglich. Der Lehrer könnte die Klasse zum Beispiel eine Ex schreiben lassen und im Anschluss den … Schüler über Grundwissen mündlich abfragen… oder über die letzte Stunde, die der Schüler in einem Fach anwesend war. Vgl.: http://www.sueddeutsche.de/bildung/klassenkampf-der-schulratgeber-stress-nach-der-bettruhe-1.2675509-2

Leistungsnachweis in der gleichen Stunde?

Ist es zulässig, in einer Stegreifaufgabe am Gymnasium den Stoff abzufragen, der gerade eben in der gleichen Unterrichtsstunde unterrichtet wurde? Soll nicht zwischen zwei abzufragenden Stunden und der Ex Zeit sein, den gelehrten Stoff zu Hause zu lernen bzw. zu wiederholen? …

Die von Ihnen zitierte Regelung des §23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GSO gibt nur eine Höchstgrenze für die Zeit an, auf die sich eine Stegreifaufgabe beziehen kann. Wenn der Stoff der gleichen Unterrichtsstunde einbezogen wird, wird – in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft (Vgl. Art. 52 Abs. 3 Satz 2 BayEUG) – bei der Bewertung zu berücksichtigen sein, dass noch keine Möglichkeit zur häuslichen Durchdringung und vertieften Erarbeitung des Unterrichtsstoffs bestand. § 23 Abs. 2 GSO benennt zudem die kleinen schriftliche Leistungsnachweise nur beispielhaft („insbesondere“). Andere Formen kleiner schriftlicher Leistungsnachweise, die auch den Stoff der gleichen Unterrichtsstunde einbeziehen können, sind daher möglich.

Aus: Schule & wir 4/2017, S. 30

"Also, ich besuche momentan die 8.Klasse einer Realschule und habe folgendes Problem :

Wir hatten diese Woche am MO ; DIE : MI : FR Mathe , die letzte stunde an der ich anwesend war . war am Montag. DIE und MI war ich krank. Heute hat meine Klasse eine Stegreifaufgabe geschrieben und da ich die letzten BEIDEN stunden nicht da war dürfte ich rein gesetzlich ja nicht mitschreiben , bloss meine Lehrerin meinte das ich jetzt über den Stoff meiner letzten Stunde eine ex schreiben müsste (also von der Stunde vom Montag).Doch so etwas war mir noch nie bekannt und wurde mir auch noch nie von irgendeinem Lehrer oderso gesagt.Da ich dieses Thema eh nicht verstand und die letzten beiden stunden nicht da war , habe ich mich dem entsprechend nicht vorbereitet(war die letzten beiden stunden nicht anwesend). Die Aufgaben habe ich ordentlich verkackt und werde eine 6 kriegen , das bedeutet das ich nur wegen dieser stegreifaufgabe sitzenbleiben werde.... Kann ich dagegen irgendetwas machen? Oder darf meine Lehrerin so etwas überhaupt machen? Danke im vorraus..."

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Über welche stunden darf eine ex gehen

Wenn du auf dein Blatt geschrieben hast, dass du letzte Stunde nicht da warst, darf sie nicht zählen. Außerdem, sei dir doch nicht so sicher, dass du eine 6 krigst, denn wenn du etwas darstehen hattest,  was annährend mit der Lösung zu tun hat, bekommst du auch ein paar Punkte und könntest dich auf eine bessere Note retten( kenn ich aus eigener Erfahrung- auch aus Mathe). Grüße Faharade

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Wenn die Stegreifaufgabe unangesagt und über den Stoff der letzten beiden Stunden , die du nicht anwesend warst , gehalten wurde , darfst du die zählen lassen, musst du aber nicht und eine andere schreiben lassen darf sie auch nicht.

Über welche stunden darf eine ex gehen

Also eigrndlich (so ist es zumindet bei uns) darf der lehrer nur über die letzte stunde eine ex schreiben und wenn man da nicht da ist dann zählt die note normalerweise nicht. Rede mal mit deinem direktor oder so

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Topnutzer im Thema Gesetz

Zu deinen PFLICHTEN als Schüler zählt auch, dich über den Stoff verpasster Stunden zu informieren und nach bestem Vermögen zu hause VERSUCHEN,den Stoff autodidaktisch mitzulernen.

Machen meine Mädels via Whattsapp...die sind mit der ganzen klasse vernetzt.

So kann man dann mitschreiben und wenigstens den einen oder anderen Punkt ergattern.

"Gesetzlich" hat es keine Bestimmungen, welche der Lehrkraft vorgeben, dass du NICHT mitschreiben darfst!

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In welchem Gesetz steht das denn ? Du hast die Pflicht, verpassten Stoff nachzuholen.

Kurzfristige Änderung am Schul-Vertretungsplan?

Hallo erstmal. :) Ich besuche momentan die 11. Klasse einer Fachoberschule in Niedersachsen. Freitags haben wir immer nach der 4. Unterrichtsstunde schulschluss. Und am Vertretungsplan stand HEUTE erst, dass an diesem Freitag (der folgenden Tag) der Unterricht, den wir in den ersten beiden Stunden gehabt hätten, auf die 5. & 6. Stunde verschoben wurde. Ich sagte meiner Lehrerin, dass es viel zu kurzfristig für mich wäre und ich schon meine Termine vereinbart hätte. Die Lehrerin allerdings sagte, dass wir ja sowieso verpflichtet seien, 8 Stunden am Tag in der Schule zu sitzen (obwohl es wie gesagt feststeht, dass wir freitags nur 4 Stunden haben) und dass die Schule Vorrang hätte. Somit besteht meine Schule jetzt darauf, dass ich morgen in der 5. & 6. Stunde anwesend sein werde, egal was kommt. Dürfen die das so kurzfristig bestimmen, dass wir nun länger zu bleiben haben? Und stimmt das wirklich mit den 8 Stunden, auch wenn es am Stundenplan anders steht?

Habe in der Schule eine Stunde gefehlt, kann der Lehrer eine Stundenwiederholung verlangen?

Ich habe letzten Montag in dem Modul „PHP“ gefehlt (das ist ein Programmiermodul, ein Modul ist eine Mischung aus Freifach und Pflichtfach).

Jetzt ist meine Frage, ob ich in der darauffolgenden Stunde (also kommenden Montag) zu einer Stundenwiederholung dran kommen kann (normalerweiße haben wir in dem Fach nie Stundenwiederholungen, der Lehrer glaubt mir wohl nicht, dass ich krank war)

Woher soll ich denn wissen, was wir letzte Stunde gemacht haben wenn ich nicht da war? Die Lehrer sagen dann immer: „Frag doch einen deiner Mitschüler.“, aber das funktioniert so nie. Man merkt sich ja nicht alles und kann das dann auch so wiedergeben, schon gar nicht in Programmieren, wo man die verschiedensten Befehle können muss. Im Unterricht benutzen wir dafür immer Google, niemand merkt sich das alles, der Lehrer selbst auch nicht. Außerdem fehlen mir alle Handouts die wir letzte Stunde bekommen haben.

Ich habe mir schon die verschiedensten Gesetzestexte angeschaut aber nichts geht auch nur in die Richtung meines Problems.

Ich gehe übrigens in Wien zur Schule, daher ist österreichisches Recht anzuwenden.

Hoffentlich hat einer von euch auf diesem Gebiet Erfahrung.

Ich freue mich auf eure Antwort.

Mit der ndlichen Grüßen

hansl12

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