Mit welcher note besteht man die nachprüfung

Ausbildungsprüfungen

Mit welchen Ergebnissen eine Prüfung bestanden ist, unterscheidet sich von Beruf zu Beruf. 

Beispiel
Für einen Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ist es besonders wichtig, dass er den Bedarf seiner Kunden einschätzen und ihnen bei einem Schaden helfen kann. Deshalb hat der Prüfungsbereich „Versicherungswirtschaft und Leistungsmanagement“ in diesem Beruf an der Gesamtnote ein Gewicht von 40 %. Eine sehr schlechte Leistung in diesem Bereich kann dazu führen, dass die Prüfung nicht bestanden wird, selbst wenn alle anderen Leistungen “ausreichend” und besser waren.

Die Bestehensregelungen sind in der Ausbildungsordnung für jeden Beruf einzigartig festgelegt. Innerhalb der Ausbildungsordnungen findet man immer am Ende des Gesamttextes einen Paragraf zur Abschlussprüfung. 

Gewichtungen von Prüfungsbereichen können für das Bestehen einer Prüfung entscheidend sein. Hat ein Bereich ein hohes Gewicht, kann eine schlechte Leistung hier den Ausschlag für das Nichtbestehen geben. 

Gewichtungen sind in der Ausbildungsordnung immer ausdrücklich beschrieben. Manchmal ist eine Prozentangabe hinter dem Bereich vermerkt, dann heißt es zum Beispiel “Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: Prüfungsbereich XY mit 20 Prozent”. Manchmal sind Gewichtungen aber auch frei formuliert, etwa „Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der Prüfungsbereich XY gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht“. 

Wenn es in der Ausbildungsordnung keinen Hinweis auf eine Gewichtung gibt, werden die Prüfungsbereiche gleich gewichtet.

Ungenügende Leistungen, also Bewertungen die zwischen 0-29 Punkten liegen, führen in manchen Berufen dazu, dass Prüfungen nicht bestanden sind. Das gilt aber nicht für alle Berufe. In der Ausbildungsordnung ist das dann ausdrücklich vermerkt, zum Beispiel mit der Formulierung „Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden”.

Mehrere mangelhafte Prüfungsbereiche können dazu führen, dass eine Prüfung nicht bestanden wird. Aber auch das ist nicht in jedem Beruf so.
In der Ausbildungsordnung steht dann zum Beispiel: „Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistung in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend bewertet worden ist“.

Ein ungenügendes oder mangelhaftes Gesamtergebnis (0-49 Punkte) führt immer dazu, dass die Prüfung nicht bestanden ist.

Auch wenn die Leistungen in einem oder mehreren Prüfungsbereichen “mangelhaft” oder “ungenügend” sind, werden die Prüflinge von der IHK Düsseldorf zu allen noch ausstehenden Prüfungen eingeladen. Meist sind das die mündlichen oder praktischen Prüfungsbereiche. Diese Termine müssen und sollten auf jeden Fall wahrgenommen werden, denn die Prüfungsbereiche, in denen am Ende mehr als 50 Punkte erreicht wurden, müssen bei einer Wiederholungsprüfung nicht nochmal abgeleget werden (§ 29 Abs. 2 der Prüfungsordnung).

In manchen Konstellationen können Prüflinge mit einer mündlichen Ergänzungsprüfung doch noch die Prüfung bestehen.
In allen Ausbildungsordnungen gibt es dafür Formulierungen, zum Beispiel „Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung im Prüfungsbereich XY durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit ausreichend bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten“.

Bei einer mündlichen Ergänzungsprüfung wird der Prüfling in dem ursprünglich schriftlichen Fach vom Prüfungsausschuss mündlich befragt. Da die schriftliche Leistung doppelt soviel wiegt, muss sich der Prüfling hier besonders gut vorbereiten, um doch noch zu bestehen. 

Beispiel
Eine angehende Köchin hat in ihrer schriftlichen Prüfung im Bereich “Technologie” nur 40 Punkte erzielt. Bei einer Gewichtung von 2:1 zählt das doppelt (= 80). In ihrer mündlichen Ergänzungsprüfung muss sie also 70 Punkte erreichen um noch zu bestehen (150 : 3 = 50).

Wer die Abschlussprüfung im ersten Anlauf nicht schafft, kann sie bis zu zweimal  wiederholen.

Am Ende der 10. Klasse wird in Berlin der Mittlere Schulabschluss (MSA) bzw. die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) erworben. Die Abschlussprüfung bzw. Noten sind dabei für die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder für die Suche nach einem Ausbildungsplatz relevant.

Wir beantworten Dir hier wichtige Fragen rund um die Prüfungen, das Bestehen und wie es nach dem MSA oder der EBBR weiter geht.

Bestehen des MSA und EBBR

Sowohl der MSA als auch die EBBR setzen sich zusammen aus den Jahrgangsnoten sowie die mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfungen. Es gelten für beide Abschlüsse die gleichen Anforderungen zum Bestehen. Dabei müssen für den MSA mindestens zwei Fächer auf E-Niveau unterrichtet werden.

Wann gilt der Jahrgangsteil als nicht bestanden?

Die Jahrgangsnoten müssen für beide Abschlüsse (MSA und eBBR) grundsätzlich alle mindestens "ausreichend" (4) entsprechen. Eine 5 als Leistungsausfall ist jedoch zulässig, ohne dass diese ausgeglichen werden muss.

Zwei Fünfen kann man mit mindestens zwei 3 in anderen Fächern ausgleichen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine fünf in einem Kernfach (also Deutsch, Mathe oder 1. Fremdsprache) auch durch eine drei in einem Kernfach ausgeglichen werden muss.

Eine 6 kann nur durch zweimal die Note 2 ausgeglichen werden. Die Note 6 darf in keinem Kernfach auftreten.

Als nicht bestanden gilt der Jahrgangsteil des MSA:

  • bei fehlendem Ausgleich,
  • bei mehr als zwei Ausfällen,
  • bei zwei fünfen in Kernfächern,
  • bei zwei sechsen
  • oder einer sechs im Kernfach.

 

Wann gilt der Prüfungsteil als nicht bestanden?

Bei den Prüfungsnoten musst Du mindestens eine 4 erreichen, um den MSA zu bestehen. Hier kannst Du höchstens eine 5 durch mindestens eine 3 in einem anderen Prüfungsfach ausgleichen.

Ich habe nicht bestanden. - Was nun?

  • Wenn Du den Jahrgangsteil nicht bestanden hast, kannst Du für diesen Teil eine Nachprüfung ablegen. Die Nachprüfung ist allerdings nur in einem Fach (außer Sport) möglich.
    Du musst in dieser eine Verbesserung deiner Leistungen um mindestens eine Note zeigen, um zu bestehen.

  • Wenn Du hingegen im Prüfungsteil durchgefallen bist, kannst Du eine schriftliche Note durch eine zusätzliche mündliche Prüfung ausgleichen. Das Ergebnis dieser Prüfung würde dann im Verhältnis 2 (bereits durchgeführte Prüfung) zu 1 (zusätzliche mündliche Prüfung) gewertet werden.
    Wenn Du mit dieser zusätzlichen Prüfung die 5 in einem Fach verbessern oder aus einer 4 eine 3 machen konntest, also ein Ausgleich geschaffen hast, gilt der Prüfungsteil des MSA ebenfalls als bestanden.

Wenn ein Ausgleich nicht mehr möglich ist, erhältst du keinen MSA/EBBR sondern nur die nach der 9. Klasse erworbene Berufsbildungsreife.

Während der Prüfungen

Wie wird mit Täuschungsversuchen oder anderen Unregelmäßigkeiten umgegangen?

  1. Sobald du
    • getäuscht oder versucht hast zu täuschen,
    • andere als die zugelassenen Hilfsmittel in den Prüfungsraum mitgebracht oder
    • sonstige Ordnungsverstöße begangen hast,
    wird die Prüfung mit der Note "ungenügend" bewertet, oder unbewertet gelassen und du wirst von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Bei letzterem gilt die Prüfung als "nicht bestanden"

  2. Ist die Prüfung nicht ordnungsgemäß verlaufen, kann die Schulaufsichtsbehörde die Wiederholung der gesamten bzw. einzelner Prüfungsteile für einzelne Schüler oder aber auch alle Teilnehmenden anordnen.

Gibt es Pausen zwischendurch?

Nein. Generell gibt es keine Pausen während der Prüfung. Nur bei der schriftlichen Englisch-Prüfung gibt es zwischen dem Hörverstehen und dem zweiten Teil eine 30-minütige Unterbrechung.

Natürlich darfst Du für Dich immer eine Pause einlegen, wenn Du sie brauchst. Allerdings musst Du dann leise an Deinem Platz bleiben.

Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Ein Nachteilsausgleich kann auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Wenn Du eine Lese-Rechtschreibschwäche oder motorische Einschränkungen besitzt, bekommst Du für die Prüfung eine verlängerte Bearbeitungszeit. Bei Sehbehinderung oder anderen körperlichen Behinderungen stehen Dir besondere Hilfsmittel oder Unterstützungsmaßnahmen zu.

Nach dem Abschluss

Welche Voraussetzungen gibt es für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe?

Der MSA ist zwingend notwendig für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe. Prüfungs- und Jahrgangsteil müssen also als bestanden gelten. Zudem gelten folgende Voraussetzungen:

  • Alle Jahrgangsnoten müssen mindestens die Note 4 aufweisen, wobei maximal ein Ausfall mit Note 5 erlaubt ist.
  • Der Notenschnitt aller Fächer muss mindestens 3,0 betragen.
  • Mindestens drei Fächer müssen auf Erweiterungsniveau unterrichtet worden sein sowie die Note 3 aufweisen. Zwei dieser Fächer müssen Kernfächer (Mathe, Deutsch, 1. Fremdsprache) sein.

Ich muss die zehnte Klasse wiederholen. Muss/Darf ich den MSA auch noch einmal machen?

In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Schüler den Prüfungsteil des MSA besteht, allerdings die Klasse aufgrund der Jahrgangsnoten wiederholen muss. In diesem Fall wird der Mittlere Schulabschluss nicht wiederholt.

Wer den MSA nicht geschafft hat, kann versuchen die Prüfung, wenn er die 10.Klasse wiederholt, mit einem zweiten Anlauf zu bestehen. Dabei müssen aber ALLE Prüfungsleistungen (auch evtl. bestandene Prüfungsteile aus dem Vorjahr) erneut bestanden werden.

Was mache ich nach dem MSA?

Mit dem MSA bieten sich viele neue Möglichkeiten, die man zuvor nicht hatte. Folgendes kann man anschließend machen:

  • Abitur: Für den Weg zum Abitur, also die Fortsetzung der Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe, ist das Erreichen des MSA eine zwingende Voraussetzung. Das Abitur ist wohl der sicherste Weg. Zum einen sind die Berufschancen besser, zum anderen kann man mit dem Abitur auch an die Universität gehen.

  • Fachabitur: Das Fachabitur ist auch eine Möglichkeit nach dem MSA, welche jedoch nicht so hoch anerkannt ist, wie das allgemeine Abi. Durchaus aber ein nützlicher Weg, wenn man sich nur auf eine Richtung spezialisieren will

  • Ausbildung: Falls man nun doch keine Lust mehr auf die ewige Schule hat, bleibt nur noch die Ausbildung, um direkt ins Berufsleben einzusteigen. Auch hier wird meistens der MSA gefordert.