Leitfaden zur feststellung sonderpädagogischen förderbedarfs an berliner schulen

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Leitfaden zur feststellung sonderpädagogischen förderbedarfs an berliner schulen

Verfahrensbeschreibung Lernen Leitfaden zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs an Berliner Schulen Emotionale und soziale Entwicklung Sprache Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Hören Autismus Nachteilsausgleich bei Krankheit

IMPRESSUM Herausgeber Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin-Mitte www.berlin.de/sen/bjf Redaktion Hannelore Kern (Ltg.), Gabriele Boldt Mußmann, Thurid Dietmann +, K. Jürgen Heuel, Erika Jacob, Burkhard Matthias, Christiane Winter-Witschurke + Autorinnen/Autoren Verfahrensbeschreibung** + Hannelore Kern (Ltg.), Christiane Bauer, Gabriele Boldt Mußmann, Thurid Dietmann +, Mario Dobe +, K. Jürgen Heuel +, Erika Jacob +, Andrea Kahnt +, Matthias- Carsten Rösner, Gernot Schmidt +, Britta Wagenseil +, Christiane Winter-Witschurke + Förderschwerpunkt Lernen* + Gerd Migulla (Ltg.), Jürgen Glüe, Barbara Haensch-von Oelhafen, Erika Jacob +, Andrea Kahnt +, Jürgen Lohse, Britta Wagenseil + Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung* + Patrick Lang (Ltg.) +, Anke Anders, Tanja Hülscher, Thomas Klapper-Schulte, Elke Mücke + Förderschwerpunkt Sprache* + Susanne Kriegel-Wethkamp (Ltg.), Christiane Winter- Witschurke (Ltg.), Alexandra Achtelik, Katrin Baumhöver- Balder, Bettina Fesenmeier, Liane Hartwig-Göb, Silke Kretschmar +, Inge Lückemeier-Lange +, Maren Lutzner +, Ingrid Seipel + Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung* Barbara Moser (Ltg.), Andrea Brandstätter, Brigitte Drews, Karin Graf, Nancy Koodts Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung* Annett Steinke (Ltg.), Beatrix Dieterle, Christa Nink Förderschwerpunkt Sehen** Dr. Friederike Beyer (Ltg.), Birgit Danicke, Gabriele Ehrlich, Thomas Schumacher Förderschwerpunkt Hören** Ulrich Möbius (Ltg.), Margitta Bayer, Christiane Föhse, Birgit Kosky-Dorndorff, Doris Lüggert, Dr. Elke Täuber, Dagmar Wolgast Förderschwerpunkt Autismus*** Iris Finck, Kerstin Michlo, Svantie Ohder, Dr. Bärbel Wohlleben Besonderer Förderbedarf bei Krankheit**** K. Jürgen Heuel, Dennis Karstädt, Burkhard Matthias Ansprechpartnerinnen Thurid Dietmann Christiane Winter-Witschurke Layout Ingolf Schwan Druck * Druckerei Hermann Schlesener KG ** Ruksaldruck GmbH + Co. KG *** Ruksaldruck GmbH + Co. KG **** Ruksaldruck GmbH + Co. KG + Ruksaldruck GmbH + Co. KG Auflage 1.500 * Juli 2012 ** August 2013 *** Dezember 2013 **** April 2015 + 2., überarbeitete Auflage August 2017 Die Ergebnisse der Überarbeitung wurden in einem breiten Beteiligungsverfahren diskutiert und weiterentwickelt. V. i. S. d. P. Thorsten Metter Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dieser Leitfaden einschließlich der Formulare ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung ist nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin und unter Angabe der Quelle zulässig. Der Einsatz des Leitfadens im Rahmen der diagnostischen Tätigkeit durch Sonderpäda goginnen und Sonderpädagogen der Berliner Schulen ist ausdrücklich gewünscht.

Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs Ve

Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs 1 Einleitung 3 2 Verfahrensbeschreibung 6 3 Notwendige Unterlagen zur Antragstellung 10 4 Was erfolgt wann und durch wen? 11 5 Überblick über die Nutzung der Formulare innerhalb der Verfahren der sonderpädagogischen Diagnostik 15 6 Literaturverzeichnis 16 Unterlagen für Schulen Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung 19 Fö 1 Ergebnisse der Vorklärung 29 Fö 2 Antrag auf Durchführung einer sonderpädagogischen Diagnostik 33 Fö 3 Ergebnisse der sonderpädagogischen Förderung 37 Entbindung von der Schweigepflicht 39 Förderplan 41 Unterlagen SIBUZ Entbindung von der Schweigepflicht (siehe S. 39) SI 1 Checkliste für die Überprüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen (Angebot) 45 SI 2 Beauftragung mit der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens bzw. einer sonderpädagogischen Stellungnahme (Angebot) 47 Bescheid (für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, und Autismus) 49 SenBildJugFam 2017 1

Überblick über die Nutzung der Formulare innerhalb der Verfahren der sonderpädagogischen Diagnostik Schule Dokumentation der Maßnahmen zur lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung nein Fö 1 Ergebnisse der Vorklärung (Notwendigkeit sonderpädagogischer Diagnostik) ja Fö 3 Ergebnisse der sonderpädagogischen Förderung (sonderpädagogischer Diagnostik) ja nein Entscheidung Erstantrag Fö 2 Antrag auf Durchführung einer sonderpädagogischen Diagnostik Folgeantrag SIBUZ SI 1 Checkliste für die Überprüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen Unterlagen unvollständig Unterlagen vollständig SI 2 Beauftragung mit der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens bzw. einer sonderpädagogischen Stellungnahme L-E-S 3 Stellungnahme, Empfehlungen, Entscheidung ggf. weiter Dokumente KSeHöGAu Gutachten ggf. weiter Dokumente KSeHöGAu Folgegutachten ggf. weiter Dokumente L-E-S 4 Stellungnahme, Empfehlungen, Entscheidung ggf. weiter Dokumente Bescheid liegt nicht vor. Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt nicht mehr vor. liegt vor und ist befristet bis Ende der Befristung 2 SenBildJugFam 2017

Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs 1 Einleitung Der vorliegende diagnostische Leitfaden zielt darauf ab, die Vergleichbarkeit der Diagnostik und der daraus abgeleiteten Empfehlungen zur Förderung in den verschiedenen Regionen zu erhöhen. Zugleich dient der Leitfaden dazu, den diagnostischen Prozess im Rahmen der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in seinen grundlegenden Annahmen und methodischen Vorgehensweisen transparent zu gestalten. Um diese Ziele zu erreichen, gelten für das Verfahren folgende handlungsleitende Grundsätze: 1. Die Diagnostik zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird durch die von der regionalen Schulaufsichtsbehörde benannten und durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat II D, beauftragten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen durchgeführt, die diese Aufgaben mit einem überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit übernehmen. Damit wird ein hoher Grad der Professionalisierung und Vergleichbarkeit im diagnostischen Handeln gewährleistet. 2. Die Beratung von Erziehungsberechtigten und Lehrkräften im Vorfeld der Diagnostik und die beratende und unterstützende Begleitung nach dem Feststellungsverfahren werden durch die sonderpädagogischen Lehrkräfte oder die mit sonderpädagogischen Aufgaben betrauten Lehrkräfte der Schulen und in einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten durch das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ), wahrgenommen. Um die Vergleichbarkeit und Transparenz des diagnostischen Prozesses bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu gewährleisten, ist es notwendig, die vorliegenden Leitlinien und Verfahrensschritte verbindlich einzuhalten. Es ist aber auch unabdingbar, diese diagnostischen Leitlinien und Verfahrensschritte kritisch konstruktiv weiterzuentwickeln. Der vorliegende Leitfaden konzentriert sich auf die sonderpädagogische Diagnostik im Rahmen der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und schließt Maßnahmen, die im Vorfeld stattfinden müssen, mit ein. Damit ist die sonderpädagogische Diagnostik, die dem Anspruch einer Förderdiagnostik gerecht werden möchte, nicht abgeschlossen. Konzeptionell muss sich die sonderpädagogische Diagnostik als ein Prozess mit zwei Komponenten verstehen: 1. Eine sonderpädagogische Diagnostik, in deren Rahmen u. a. der sonderpädagogische Förderbedarf im jeweiligen Förderschwerpunkt festgestellt wird und erste Förderempfehlungen gegeben werden sowie Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017 3

2. eine lernprozessbegleitende Förderdiagnostik durch die Pädagoginnen und Pädagogen in der Schule. Die Förderempfehlung aus dem Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs werden weiter differenziert und dem weiteren Entwicklungsverlauf entsprechend fortgeschrieben und ggf. modifiziert. Dieses Verständnis der sonderpädagogischen Diagnostik gilt es zu beachten, da der vorliegende Leitfaden nicht das Ziel hat, eine umfangreiche Auflistung vorhandener diagnostischer Verfahren zu erstellen. Vielmehr wird der Versuch unternommen, Schwerpunkte zu setzen sowie eine Auswahl von Erhebungsinstrumenten im jeweiligen Förderschwerpunkt zu treffen, die bei aller Komplexität eine angemessene Grundlage zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im jeweiligen Förderschwerpunkt darstellen. Im Zuge der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems und der schrittweisen Einführung der verlässlichen Grundausstattung für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache beginnend mit dem Schuljahr 2017/18 wurde der Leitfaden aus dem Jahr 2013 von einer Facharbeitsgruppe überarbeitet. Folgende Zielstellungen standen im Mittelpunkt der Überarbeitung: 1. Alle Maßnahmen der lernprozessbegleitenden, pädagogischen Diagnose und Förderung der allgemeinen Pädagogik sollten ausgeschöpft und dokumentiert werden, bevor eine sonderpädagogische Diagnostik und Förderung einsetzt. 2. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen der Schulen werden in die Vorklärung für die sonderpädagogische Diagnostik und in die kollegiale Förderplanung stärker einbezogen. 3. Das Ziel der sonderpädagogischen Diagnostik sind vorrangig Empfehlungen zur Förderplanung bzw. Förderung und zum Nachteilsausgleich. An der Erarbeitung des vorliegenden Leitfadens waren viele Fachkräfte beteiligt, denen an dieser Stelle herzlich für ihre Mitarbeit gedankt wird: Mitglieder der Arbeitsgruppe Sonderpädagogische Diagnostik Hannelore Kern (Ltg.), Christiane Bauer, Heinrich Börger, Gabriele Boldt-Mußmann, Erika Jacob, Susanne Kriegel-Wethkamp, Patrick Lang, Gerd Migulla, Barbara Moser, Uwe Panzer, Matthias- Carsten Rösner, Susanne Schnitzer Unterarbeitsgruppe Förderschwerpunkt Lernen: Gerd Migulla (Ltg.), Jürgen Glüe, Barbara Haensch-von Oelhafen, Jürgen Lohse Unterarbeitsgruppe Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: Patrick Lang (Ltg.), Anke Anders, Tanja Hülscher, Thomas Klapper-Schulte, Elke Mücke Unterarbeitsgruppe Förderschwerpunkt Sprache: Susanne Kriegel-Wethkamp (Ltg.), Christiane Winter-Witschurke (Ltg.), Alexandra Achtelik, Katrin Baumhöver-Balder, Bettina Fesenmeier, Liane Hartwig-Göb Unterarbeitsgruppe Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: Barbara Moser (Ltg.), Andrea Brandstätter, Brigitte Drews, Karin Graf, Nancy Koodts Unterarbeitsgruppe Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung: Annett Steinke (Ltg.), Beatrix Dieterle, Christa Nink Unterarbeitsgruppe Förderschwerpunkt Sehen: Dr. Friederike Beyer (Ltg.), Birgit Danicke, Gabriele Ehrlich, Thomas Schumacher 4 Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017

Unterarbeitsgruppe Förderschwerpunkt Hören: Ulrich Möbius (Ltg.), Christiane Föhse, Birgit Kosky-Dorndorff, Doris Lüggert, Elke Täuber, Dagmar Wolgast Mitglieder der Arbeitsgruppe Sonderpädagogische Diagnostik 2017 Thurid Dietmann (Ltg.), Christiane Winter-Witschurke (Ltg.) Unterarbeitsgruppe Lernen: Andrea Kahnt, Britta Wagenseil, Erika Jacob Unterarbeitsgruppe Emotionale und soziale Entwicklung: Elke Mücke, Patrick Lang Unterarbeitsgruppe Sprache: Inge Lückemeier-Lange, Maren Lutzner, Ingrid Seipel, Silke Kretschmar Die Ergebnisse der Überarbeitung wurden in einem breiten Beteiligungsverfahren diskutiert und weiterentwickelt. Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017 5

2 Verfahrensbeschreibung Das folgende Ablaufschema entwirft eine Grobstruktur des Verfahrens unter Beachtung förderschwerpunktspezifischer Gesichtspunkte mit der Zielsetzung einer berlinweiten Vereinheit lichung des Verfahrensablaufs. Das Verfahrensschema ist eingebettet in die jeweiligen Regelungen der entsprechenden gültigen Rechtsgrundlagen (SchulG, SopädVO, GsVO und Sek I VO). 1. Schritt Vor der Einschulung Die das Kind aufnehmende Grundschule holt in der Regel bei besonderer Aktenlage weitere Informationen ein. Liegen eindeutige Fachgutachten vor, die auf sonderpädagogischen Förderbedarf hinweisen, kann darauf verzichtet werden. Die Beratung mit den Erziehungsberechtigten, mit der Kindertagesstätte und mit der aufnehmenden Schule erfolgt bezüglich des Antrages zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Sinne einer Vorklärung. Vor der Einschulung kann für jedes angemeldete Kind, bei dem begründete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gegeben sind, der Antrag auf Feststellung gestellt werden. Für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung ist dies in der Regel erst nach der Einschulung und dem Ausschöpfen pädagogischer Diagnostik und Förderung möglich. Erscheint der Förderbedarf gravierend und langandauernd, wird mit dem 2. Schritt (ggf. unter Einbeziehung außerschulischer Institutionen der medizinischen und psychosozialen Versorgung) fortgefahren. 6 Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017

1. Schritt Nach der Einschulung Ausschöpfung innerschulischer Ressourcen im Rahmen der allgemeinen individuellen Förderung an der Schule Zunächst müssen von der zuständigen allgemeinen Schule die vorhandenen innerschulischen Ressourcen zur Förderung der Kompetenzen des jeweiligen Kindes und Jugendlichen ausgeschöpft werden. Besonders bei Schwierigkeiten in den Bereichen Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache muss aus der Dokumentation der bereits durchgeführten Maßnahmen zur lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung ersichtlich sein, dass zur Erreichung der Förderziele spezifische pädagogische Fördermaßnahmen erfolgt sind, fortlaufend evaluiert und ggf. verändert wurden (vgl. GsVo, SopVO). Wenn trotz erfolgter innerschulischer Förderung während des Schulbesuchs deutlich erkennbar wird, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen könnte, oder die Notwendigkeit der Veränderung des sonderpädagogischen Förderbedarfs besteht, werden Maßnahmen zur Vorklärung der sonderpädagogischen Diagnostik durchgeführt. Dazu können gehören: Beratung der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers auf Grundlage der Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung Information / Beratung der Erziehungsberechtigten ggf. mit Anamnesegespräch, Einholen der Entbindung von der Schweigepflicht bei den Erziehungsberechtigten ggf. Einbeziehen medizinischer und psychosozialer Institutionen, insbesondere bei den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Autismus Information der Erziehungsberechtigten über Durchführung von sonderpädagogischer Diagnostik insbesondere Intelligenzdiagnostik (Kenntnisnahme) ggf. Beratung durch das SIBUZ, insbesondere bei den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Autismus ggf. Durchführung von Intelligenzdiagnostik CFT 1-R, CFT 20-R ggf. Unterstützung bei der Antragstellung durch die Schule bzw. durch die Erziehungsberechtigten Diese Aufgaben werden durch eine Sonderpädagogin / einen Sonderpädagogen oder durch eine mit sonderpädagogischen Aufgaben betraute Lehrkraft der Schule durchgeführt.* Im Ergebnis der Vorklärung kann es zur Entscheidung kommen, ob ein Antrag auf Durchführung sonderpädagogischer Diagnostik gestellt wird. Der Antrag kann durch die Schule oder durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden. * Intelligenzdiagnostik kann nur durch ausgebildete sonderpädagogische Lehrkräfte durchgeführt werden. Verfügt die Schule über keine sonderpädagogische Lehrkraft, erfolgt dies durch eine Diagnostik- und Beratungslehrkraft des SIBUZ. Erscheint der Förderbedarf gravierend und langandauernd, wird mit dem 2. Schritt fortgefahren. Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017 7

2. Schritt Sonderpädagogische Diagnostik Der Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geht an die regionale Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ. Diese beauftragt eine Diagnostik- und Beratungslehrkraft im jeweiligen Förderschwerpunkt mit der weiteren Bearbeitung. Bei unvollständigen Anträgen geht der Antrag mit der Aufforderung zur Vervollständigung der antragsrelevanten Unterlagen an die Schule zurück. Es erfolgt eine sonderpädagogische Diagnostik als hypothesengeleitete Analyse, die sich unter Berücksichtigung des spezifischen Bedingungsgefüges des einzelnen Kindes und Jugendlichen aus den folgenden Komponenten zusammensetzen kann und Ergebnisse der Vorklärung mit einbezieht: dem Entwicklungs- und Leistungsstand des Kindes oder der Schülerin oder des Schülers, den von der Schule oder Kita bereits durchgeführten Maßnahmen zur lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung, den Beratungsergebnissen mit den Erziehungsberechtigten, den vorhandenen ärztlichen oder psychologischen Befunden, ggf. den durchgeführten Verhaltensbeobachtungen und ggf. den eingesetzten Testverfahren. Nähere Ausführungen finden sich in den förderschwerpunktspezifischen Abschnitten dieses Leitfadens. Auf Grundlage der hypothesengeleiteten Analyse wird durch die Diagnostik- und Beratungslehrkraft ein Gutachten bzw. eine Stellungnahme mit Empfehlungen erstellt. Diese enthalten neben einem empfehlenden Ergebnis* der sonderpädagogischen Diagnostik vor allem Empfehlungen zur weiteren Förderung und wenn erforderlich zum Nachteilsausgleich. Nach Abschluss der sonderpädagogischen Diagnostik wird die Schule informiert. * Besteht sonderpädagogischer Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache erfolgt keine weitere Feststellung eines Förderbedarfs aus dieser Gruppe. 8 Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017

3. Schritt Beratungsgespräch Die zuständige Schule lädt zu einem Beratungsgespräch ein. In diesem Beratungsgespräch stellt die Diagnostik- und Beratungslehrkraft die Ergebnisse der sonderpädagogischen Diagnostik vor und bespricht die Empfehlungen zur weiteren Förderung und wenn erforderlich zum Nachteilsausgleich mit den Beteiligten. Einbezogen werden sollten die Erziehungsberechtigten, die Klassenlehrkraft, eine Sonderpädagogin / ein Sonderpädagoge oder eine mit sonderpädagogischen Aufgaben betraute Lehrkraft der Schule, die Schulleitung, ggf. die Schülerin / der Schüler, ggf. weitere beteiligte Lehrkräfte oder beteiligtes pädagogisches Personal oder Institutionen. Ziele des gemeinsamen Beratungsgesprächs sind: die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses für die Situation der Schülerin / des Schülers und die Verabredung weiterer Schritte der Förderung der Schülerin / des Schülers durch Schule und Erziehungsberechtigte. Die Ergebnisse des Beratungsgespräches werden in einem Protokoll festgehalten. Im Verfahren der sonderpädagogischen Diagnostik der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache ist das Protokoll Teil des Dokuments Stellungnahme, Empfehlungen, Entscheidung. Das Dokument Stellungnahme, Empfehlungen, Entscheidung bzw. das Sonderpädagogische Gutachten wird im Anschluss an das erfolgte Beratungsgespräch an die regionale Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ weitergeleitet. Das von der Diagnostik- und Beratungslehrkraft erstellte sonderpädagogische Gutachten bzw. die Stellungnahme hat grundsätzlich empfehlenden Charakter und trifft keine Aussagen zum Schulplatz. Das sonderpädagogische Gutachten bzw. die Stellungnahme trifft keine Aussagen zu Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe im Rahmen sogenannter Schulhilfeleistungen, die durch ein eigenes Verfahren geregelt werden. 4. Schritt Prüfung durch die regionale Koordinierungsstelle Sonderpädagogik Entscheidung durch die SIBUZ-Leitung Die regionale Koordinierungsstelle Sonderpädagogik prüft die Stellungnahmen und Empfehlungen bzw. das sonderpädagogische Gutachten auf Vollständigkeit, inhaltliche Stringenz und Nachvollziehbarkeit der Empfehlung. Bei Grenzfällen können in Rücksprache mit der Leiterin / dem Leiter des SIBUZ oder der Leiterin / dem Leiter des Fachbereichs Inklusionspädagogik des SIBUZ ergänzende Maßnahmen veranlasst werden. Die zuständige Leiterin / der zuständige Leiter des SIBUZ oder die Leiterin / der Leiter des Fachbereichs Inklusionspädagogik des SIBUZ entscheidet darüber, ob und welcher sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt oder nicht. Die Erziehungsberechtigten werden über die Entscheidung schriftlich informiert. Sie erhalten die Entscheidung und das Protokoll des Beratungsgesprächs bzw. einen Bescheid. Bei Entscheidungen, die erkennbar dem Wunsch der Erziehungsberechtigten nicht entsprechen, wird ihnen vor einer endgültigen Entscheidung ein klärendes Gespräch angeboten. Auf Wunsch ist den Erziehungsberechtigten eine Kopie der Stellungnahme, Empfehlungen, Entscheidung bzw. des sonderpädagogischen Gutachtens auszuhändigen. Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017 9

3 Notwendige Unterlagen zur Antragstellung Vor der Einschulung Folgende Unterlagen sind bei einer Antragstellung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzureichen: Antrag auf sonderpädagogische Diagnostik und Beratung (Fö 2) ggf. bereits vorliegende Gutachten bzw. Diagnosen oder Therapieberichte außerschulischer Institutionen der medizinischen und psychosozialen Versorgung (Einverständnis der Erziehungsberechtigten in Form einer Schweigepflichtsentbindung muss vorhanden sein.) Medizinische Gutachten müssen in der Regel für folgende Förderschwerpunkte vorliegen: Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, Autismus und Sprache (nur im Falle von selektivem Mutismus). Schulärztliche Stellungnahme (Kopie aus Schülerbogen) Bericht der Kindertagesstätte, ggf. zu nutzen Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung Lerndokumentation aus dem Sprachlerntagebuch (im Förderschwerpunkt Sprache bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten) Nach der Einschulung Folgende Unterlagen sind bei einer Antragstellung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs von der Schule einzureichen: Antrag auf sonderpädagogische Diagnostik und Beratung (Fö 2) Ergebnisse der Vorklärung (Fö 1) Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung ggf. bereits vorliegende Gutachten bzw. Diagnosen oder Therapieberichte außerschulischer Institutionen der medizinischen und psychosozialen Versorgung (Einverständnis der Erziehungsberechtigten in Form einer Schweigepflichtsentbindung muss vorhanden sein.) Medizinische Gutachten müssen in der Regel für folgende Förderschwerpunkte vorliegen: Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, Autismus und Sprache (nur im Falle von selektivem Mutismus). Schülerbogen (und ggf. Sonderpädagogischer Förderbogen bei Veränderung des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts) Förderpläne (aus denen insbesondere Ziele und Maßnahmen sowie ggf. Fortschritte der individuellen Förderung hervorgehen) Protokolle von Klassenkonferenzen Protokolle von Schulhilfekonferenzen Protokolle oder Vermerke von Elterngesprächen (aus denen u. a. deutlich wird, dass die Erziehungsberechtigten hinsichtlich des potenziellen sonderpädagogischen Förderbedarfs, erfolgter Fördermaßnahmen und der Antragstellung von der Schule beraten wurden) Schulärztliche Stellungnahme (Kopie aus Schülerbogen) 10 Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017

4 Was erfolgt wann und durch wen? Vor der Antragstellung sind folgende Maßnahmen durchzuführen. Was? Formular Wer? 1. Diagnostische Maßnahmen bei allen Schülerinnen und Schülern wie z. B. (systematische) Beobachtungen, Gespräche mit den Schülerinnen und Schülern, Tests, Lernzielkontrollen, Lernstandsanalysen, Screening-Verfahren, Vergleichsarbeiten sowie Möglichkeiten zur Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler 2. Diagnostische Maßnahmen bei einigen Schülerinnen und Schülern, z. B. standardisierte Verfahren zur Ermittlung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten o. a. Insbesondere bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache. 3. Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung bei einigen Schülerinnen und Schülern Insbesondere bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache. 4. Vorklärung, ob ein Antrag auf sonderpädagogische Diagnostik gestellt werden soll Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung alle Lehrkräfte fachlich qualifizierte Lehrkräfte Klassenlehrerin/ lehrer Fö 1 Sonderpädagogin / Sonderpädagoge oder mit sonderpädagogischen Aufgaben betraute Lehrkraft der Schule* * Intelligenztestverfahren können nur durch ausgebildete sonderpädagogische Lehrkräfte durchgeführt werden. Verfügt die Schule über keine sonderpädagogische Lehrkraft, erfolgt dies durch eine Diagnostik- und Beratungslehrkraft des SIBUZ. Antragstellung und Maßnahmen nach der Antragstellung Was? Formular Wer? 5. Antrag auf sonderpädagogische Diagnostik an das zuständige SIBUZ 6. Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen Beauftragung einer Diagnostik- und Beratungslehrkraft 7a. Stellungnahme, Empfehlungen für Nachteilsausgleich und Förderung Bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache Fö 2 SI 1 SI 2 L-E-S 3 Schule oder Erziehungsberechtigte Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ Diagnostik- und Beratungslehrkraft des SIBUZ Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017 11

Was? Formular Wer? 7b. Sonderpädagogisches Gutachten Empfehlungen für Nachteilsausgleich Insbesondere bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf Geistige Entwicklung, Körper liche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören oder Autismus 8. Beratungsgespräch mit Erziehungsberechtigten, Klassenlehrkraft, Schulleitung, sonderpädagogischen Lehrkraft der Schule, Diagnostik- und Beratungslehrkraft, ggf. Schüler/-in und oder weiteren Beteiligten der Schule o. a. Institutionen u. a. G 3, K 3, Se 3, Hö 3, Au 3 G 4, K 4, Se 4, Hö 4, Au 4 Protokoll aus L-E-S 3 Diagnostik- und Beratungslehrkraft: des regionalen SIBUZ Bei Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung des überregionalen SIBUZ Bei Sehen, Hören oder Autismus Schulleitung 9. Prüfung aller Unterlagen Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ 10a. Zustimmung oder Ablehnung der Empfehlungen aus dem Dokument Stellungnahme, Empfehlungen, Ergebnis Bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache 10b. Zustimmung oder Ablehnung der Empfehlungen aus dem Dokument Sonderpädagogisches Gutachten Bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören oder Autismus 11a. Schriftliche Information an die Erziehungsberechtigten (Protokoll und Ergebnis) Bei sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache 11b. Bescheid ergeht an die Erziehungsberechtigten und an Schule Insbesondere bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören oder Autismus 12. Kontinuierliche Erstellung eines Förderplans für die Schülerin / den Schüler L-E-S 3 SI 3 Leiter/-in des SIBUZ oder Leiter/-in des Fachbereichs Inklusionspädagogik Leiter/-in des regionalen SIBUZ oder Leiter/-in des Fachbereichs Inklusionspädagogik des regionalen SIBUZ Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ unterrichtendes Team der Schule 12 Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017

Folgeantrag Was? Formular Wer? 13. Fortführung der Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung zum aktuellen Entwicklungsstand Insbesondere bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache 14. Ergebnisse der sonderpädagogischen Förderung Folgeantrag 15. Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen Beauftragung einer Diagnostik- und Beratungslehrkraft 15a. Stellungnahme, Empfehlungen für Nachteilsausgleich und Förderung Bei sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache 15b. Sonderpädagogisches Gutachten Empfehlungen für Nachteilsausgleich Insbesondere bei vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf Geistige Entwicklung, Körper liche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören oder Autismus Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung Klassenlehrerin/ lehrer Fö 3 Sonderpädagogin / Sonderpädagoge oder mit sonderpädagogischen Aufgaben betraute Lehrkraft in Zusammenarbeit mit der Schule und den Erziehungsberechtigten SI 1 Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SI 2 SIBUZ L-E-S 4 G 3, K 3, Se 3, Hö 3, Au 3 G 4, K 4, Se 4, Hö 4, Au 4 Beratungslehrkraft des SIBUZ Diagnostik- und Beratungslehrkraft: des regionalen SIBUZ Bei Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung des überregionalen SIBUZ Bei Sehen, Hören oder Autismus 16. Prüfung aller Unterlagen Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ 17a. Zustimmung oder Ablehnung der Empfehlungen aus dem Dokument Stellungnahme, Empfehlungen, Ergebnis Bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache 17b. Zustimmung oder Ablehnung der Empfehlungen aus dem Dokument Sonderpädagogisches Gutachten Bei vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören oder Autismus Leiter/-in des SIBUZ oder Leiter/-in des Fachbereichs Inklusionspädagogik Leiter/-in des regionalen SIBUZ oder Leiter/-in des Fachbereichs Inklusionspädagogik des regionalen SIBUZ Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017 13

Was? Formular Wer? 18a. Schriftliche Information an die Erziehungsberechtigten (Protokoll und Ergebnis) Bei sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache 18b. Bescheid ergeht an die Erziehungsberechtigten und an Schule Insbesondere bei sonderpädagogischem Förderbedarf Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören oder Autismus 19. Kontinuierliche Erstellung eines Förderplans für die Schülerin / den Schüler L-E-S 4 SI 3 Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ unterrichtendes Team der Schule 14 Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017

5 Überblick über die Nutzung der Formulare innerhalb der Verfahren der sonderpädagogischen Diagnostik Schule Dokumentation der Maßnahmen zur lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung nein Fö 1 Ergebnisse der Vorklärung (Notwendigkeit sonderpädagogischer Diagnostik) ja Fö 3 Ergebnisse der sonderpädagogischen Förderung (sonderpädagogischer Diagnostik) ja nein Entscheidung Erstantrag Fö 2 Antrag auf Durchführung einer sonderpädagogischen Diagnostik Folgeantrag SIBUZ SI 1 Checkliste für die Überprüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen Unterlagen unvollständig Unterlagen vollständig SI 2 Beauftragung mit der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens bzw. einer sonderpädagogischen Stellungnahme L-E-S 3 Stellungnahme, Empfehlungen, Entscheidung ggf. weiter Dokumente KSeHöGAu Gutachten ggf. weiter Dokumente KSeHöGAu Folgegutachten ggf. weiter Dokumente L-E-S 4 Stellungnahme, Empfehlungen, Entscheidung ggf. weiter Dokumente Bescheid liegt nicht vor. Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt nicht mehr vor. liegt vor und ist befristet bis Ende der Befristung Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017 15

6 Literaturverzeichnis KMK, Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (1994). Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.05.1994. KMK, Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2010). Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention VN-BRK) in der schulischen Bildung. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.11.2010. KMK, Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (2011). Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011. Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) (Hrsg.) (2008). Unterrichtsentwicklung Sonderpädagogische Förderung in den Berliner Schulen. Teil 4: Förderung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung. Ludwigsfelde: LISUM Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) (Hrsg.) (2010). Unterrichtsentwicklung Förderplanung im Team. Ludwigsfelde: LISUM. Senat von Berlin, BildWiss IID (2011). Mitteilung an das Abgeordnetenhaus von Berlin über das Gesamtkonzept Inklusive Schule Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Berlin 25.01.2011. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (2011). Schulgesetz für Berlin vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBl. S. 344) und durch Artikel II des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBl. S. 347). Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (2012). Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung) vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 16), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. April 2012 (GVBl. S. 121). Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (2012). Verordnung über die Schul arten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I -Verordnung) vom 31. Mai 2010 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. April 2012 (GVBl. S. 121). Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft (2010). Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I -Verordnung) vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 28), zuletzt geändert durch Artikel I der Verordnung vom 11. Februar 2010 (GVBl. S. 82) (für auslaufende Bildungsgänge). Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft (2012). Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung) vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 57), zuletzt geändert durch 39 Artikel 3 der Verordnung vom 28.09.2016 (GVBl. S. 803, 804). 16 Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs SenBildJugFam 2017

Unterlagen für Schulen SenBildJugFam 2017 17

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Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung Anmerkung: Zur Einlage im Schülerbogen; auszufüllen von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer ggf. zur Weitergabe an das zuständige SIBUZ. Bitte nutzen Sie unter Angabe der Überschrift zusätzliche Dateien, falls der Platz zur Dokumentation nicht ausreicht. Name der Schule (Stempel) ggf. Name der Kita BSN Betrifft Schuljahr: I. Angaben über die Schülerin / den Schüler / das Kind Name Vorname geb. am Klasse Klassenlehrer/-in Selbsteinschätzung des Kindes / der Schülerin / des Schülers: Darüber habe ich erfahren: in Gesprächen durch die Arbeit mit dem Portfolio durch Kompetenzraster durch Beobachtung durch: Themen und Interessen der Schülerin / des Schülers: künstlerisch-kreativ motorisch sprachlich naturwissenschaftlich-technisch sozial Themen: Familiensprache: Kontakt mit der deutschen Sprache ja, seit wann: nein Schul 600 Dokumentation der Maßnahmen (08.17) I II. Angaben zur Lernausgangslage (Bitte Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen) 1. Kita (Wenn das Kind derzeit eine Kita besucht, bitte Zutreffendes ankreuzen, ausfüllen und vorhandene Unterlagen beifügen, dann weiter bei VIII.) Sprachlerntagebuch Kita Ergebnisse in folgenden Bereichen: Lerndokumentation Kita Ergebnisse in folgenden Bereichen: Berliner Förderplan: Ergebnisse in folgenden Bereichen: Bemerkungen: SenBildJugFam 2017 19

2a) Schulanfangsphase Ergebnisse der Lernausgangslage (LauBe) LauBe / Sprache Individualrückmeldung (Ergebnisse mit Prozentrang in der Anlage) Profil des Kindes Leistungsbereiche 26 100 unauffällig 16 25 auffällig 0 15 stark auffällig AM PB WS GR LE SCHR Datum Anmerkungen: LauBe / Mathematik Individualrückmeldung (Ergebnisse mit Prozentrang in der Anlage) Profil des Kindes Leistungsbereiche 26 100 unauffällig 16 25 auffällig 0 15 stark auffällig MK SER ZAEHL SE FLEXZ RO ZSYMB Datum Anmerkungen: LauBe / Ergänzungsmodul Sprache Profilstufe: Datum Anmerkungen: LauBe / Ergänzungsmodul Mathematik Profilstufe: Datum Anmerkungen: Schul 600 Dokumentation der Maßnahmen (08.17) II 20 SenBildJugFam 2017

2b) Schulanfangsphase Ergebnisse einer anderen Lernausgangslage, falls LauBe nicht genutzt wurde. anderes standardisiertes Verfahren / Sprache Ergebnisse mit Prozentrang Datum Anmerkungen: anderes standardisiertes Verfahren / Mathematik Ergebnisse mit Prozentrang Datum Anmerkungen: 3) Jahrgangsstufe 3 Ergebnisse der Vergleichsarbeiten VERA 3 VERA 3 Klassenrückmeldung Datum Stufe V Optimalstandard IV Regelstandard Plus III Regelstandard II Mindeststandard I Unter Mindeststand. Deutsch Mathematik Lesen Leitidee: Leitidee: 4) Jahrgangsstufe 7 Ergebnisse der Lernausgangslage 7 (LAL 7) LAL 7 Deutsch zeigt: Datum Schul 600 Dokumentation der Maßnahmen (08.17) III LAL 7 Mathematik zeigt: LAL 7 Fremdsprachen zeigt: Datum Datum SenBildJugFam 2017 21

andere Datum Anmerkungen: 5) Jahrgangsstufe 8 Ergebnisse der Vergleichsarbeiten VERA 8 VERA 8 Klassen-/Individualrückmeldung Datum Stufe Deutsch Mathematik Erste Fremdsprache: ENG FRZ vgl. 3) Lesen alle Leitideen Stufe Leseverstehen Hörverstehen V C 1 IV B 2 III B 1 II A 2 I A 1 6) Leistungen Die Leistungen weisen Besonderheiten auf. Deutsch: Fremdsprache/-en: Mathematik: den Fächern: III. Fördermaßnahmen im schulischen Rahmen Es liegen individuelle Förderpläne vor: ja nein Förderung in der Klasse Maßnahmen, die beim Lernen helfen: Aspekte, die das Lernen behindern: Förderung im Rahmen einer Temporären Lerngruppe zum Thema: Einzelförderung Förderunterricht in der Gruppe Verweilen in der Jahrgangsstufe: Überspringen der Jahrgangsstufe: Teilnahme an Maßnahmen zur Begabungsförderung regelmäßige Durchführung der Fördermaßnahmen 600 Dokumentation der Maßnahmen (08.17) IV Schul 22 SenBildJugFam 2017

Weitere Maßnahmen: Anzahl in Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 Elternberatung Kollegiale Fallberatung Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Schulhilfekonferenz Klassenkonferenz Beratungen mit anderen Lehrkräften, die die Schülerin / den Schüler unterrichten Vorhandene Unterlagen und Protokolle bitte beifügen. IV. Schulinterne Einbeziehung weiterer Personen in den diagnostischen Prozess und die Förderung In den diagnostischen Prozess wurden schulintern bereits einbezogen: Sonderpädagogin / Sonderpädagoge Erzieherin / Erzieher Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter LRS Beauftragte/-r Ansprechpartner/-in Rechenschwierigkeiten Begabungsförderung Thema: Pädagogische Unterrichtshilfe weitere: Name: Name: Name: Name: Name: Name: Name: Name: 600 Dokumentation der Maßnahmen (08.17) V Schul V. Teilleistungsstörung Wurde eine Teilleistungsstörung festgestellt? LRS Rechenschwierigkeiten nein Datum: Festgestellt durch wen?: Ergebnis liegt vor. Nachteilsausgleich: ja nein Besonderheiten der Leistungsbewertung: ja nein SenBildJugFam 2017 23

VI. Sonderpädagogischer Förderbedarf Sonderpädagogischer Förderbedarf: Datum: Festgestellt durch wen?: Nachteilsausgleich: ja nein Besonderheiten der Leistungsbewertung: ja VII. Hochbegabung nein Ergebnis liegt vor. Wurde eine Hochbegabung festgestellt? Datum: Festgestellt durch wen?: ja nein Ergebnis liegt vor. VIII. Eingesetzte Testverfahren (Vorhandene Unterlagen bitte beifügen.) Folgende Testverfahren wurden innerhalb der Schule durchgeführt: Verfahren zur Einschätzung der Kompetenzen im Lesen und Rechtschreiben (z. B. HSP, ELFE) Verfahren: Datum: Ergebnis: Verfahren: Datum: Ergebnis: Verfahren zur Einschätzung von Kompetenzen im mathematischen Bereich (z. B. EMBI, Förderkartei Auf dem Weg zum denkenden Rechnen, Birte 2) Verfahren: Datum: Ergebnis: Verfahren: Datum: Ergebnis: Verfahren zur Einschätzung der Emotionalen und sozialen Entwicklung (z. B. ELDiB, informeller Beobachtungsbogen) Verfahren: Datum: Ergebnis: Verfahren: Datum: Ergebnis: Verfahren zur Einschätzung von Verfahren: Datum: Ergebnis: 600 Dokumentation der Maßnahmen (08.17) VI Schul 24 SenBildJugFam 2017

IX. Diagnostik und Therapie außerschulischer Unterstützungssysteme Sind Ihnen medizinische Diagnosen bekannt, die für die pädagogische Arbeit relevant sein könnten? Die Dokumentation dieser Daten bedarf der Einwilligung der Eltern. Was wurde festgestellt?: Datum: Durch wen?: Besonderer Förderbedarf: Nachteilsausgleich: ja nein Besonderheiten der Leistungsbewertung: ja nein Versorgung mit Hilfsmitteln?: Die Dokumentation dieser Daten bedarf der Einwilligung der Eltern. Versorgung mit Medikamenten?: Die Dokumentation dieser Daten bedarf der Einwilligung der Eltern. Wurden Fachärzte, Therapeuten, SIBUZ nach Aussage der Erziehungsberechtigten, einbezogen? Die Dokumentation dieser Daten bedarf der Einwilligung der Eltern. X. Beschreibung durch Beobachtung 1) Sprachlicher Entwicklungsstand Bitte beschreiben Sie die Aspekte, die auf Grund Ihrer Beobachtung Besonderheiten aufweisen. Bitte geben Sie das Datum an. Bei gebärdensprachlich-bilingualer Orientierung nutzen Sie den zusätzlichen Beobachtungsbogen im Glossar. Artikulation: Phonologische Bewusstheit: Satzbau und Grammatik: Sprachverständnis: 600 Dokumentation der Maßnahmen (08.17) VII Redefluss: Wortschatz: Schul Weiteres: SenBildJugFam 2017 25

2) Emotionaler und sozialer Entwicklungsstand Bitte beschreiben Sie die Aspekte, die auf Grund Ihrer Beobachtung Besonderheiten aufweisen. Bitte geben Sie das Datum an. A) Emotionale Kompetenzen Selbstvertrauen: Selbstwahrnehmung: Fremdwahrnehmung: Emotionskontrolle / Impulsivität: Empathie: B) Soziale Kompetenzen Kooperationsfähigkeit: Konfliktfähigkeit: Umgang mit Regeln: soziale Beziehungen / Freundschaften: C) Moralische Kompetenzen Fairness: Eigenverantwortung: prosoziales Verhalten (Hilfsbereitschaft, Fürsorge): Weiteres: Schul 600 Dokumentation der Maßnahmen (08.17) VIII 26 SenBildJugFam 2017

3) Kognitiver Entwicklungsstand Bitte beschreiben Sie die Aspekte, die auf Grund Ihrer Beobachtung Besonderheiten aufweisen. Bitte geben Sie das Datum an. A) Kognitive Fähigkeiten / Wahrnehmung Merkfähigkeit: Transferfähigkeit: Reproduktionsfähigkeit: B) Lern- und Arbeitsverhalten Lernbereitschaft / Motivation: Ausdauer: Konzentration: Aufgabenverständnis: Selbstständigkeit: Arbeitsorganisation: Weiteres: 4) Motorischer Entwicklungsstand sowie Wahrnehmungsfähigkeiten Bitte markieren Sie die Aspekte, die auf Grund Ihrer Beobachtung Besonderheiten aufweisen. Feinmotorik: 600 Dokumentation der Maßnahmen (08.17) IX Schul Grobmotorik: Visuelle Wahrnehmung: Auditive Wahrnehmung und Verarbeitung: Taktil-kinästhetische Wahrnehmung: Gleichgewicht: SenBildJugFam 2017 27

5) Bemerkungen Der Bericht wurde verfasst bzw. fortgeführt von: Datum Erzieher/-in (bei Besuch der Kita) Unterschrift Datum Klassenlehrer/-in Unterschrift Datum Klassenlehrer/-in Unterschrift Datum Klassenlehrer/-in Unterschrift 28 SenBildJugFam 2017

Fö 1 Ergebnisse der Vorklärung Anmerkung: Auszufüllen von einer Sonderpädagogin / einem Sonderpädagogen oder einer mit sonderpädagogischen Aufgaben betrauten Lehrkraft Name der Schule (Stempel) An das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Koordinierungsstelle Sonderpädagogik der Region Region Nr. BSN Betrifft Schuljahr: Vorklärung für Vorklärung durch Name Vorname geb. am Name Vorname Telefon/Fax Email Schul 601 Ergebnisse der Vorklärung (08.17) Fö 1 I Beratung schulintern Eine Beratung über die Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung hat stattgefunden am mit folgendem Ergebnis. Teilgenommen haben: Die vorhandenen internen Ressourcen zur Förderung des jeweiligen Kindes bzw. Jugendlichen wurden ausgeschöpft. Es liegt eine nachvollziehbare individuelle Förderplanung unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzen des Kindes bzw. Jugendlichen vor. Es hat bereits eine korrespondierende pädagogische Förderung stattgefunden. Es wurde eine Schulhilfekonferenz (unter Beteiligung der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigen, weiterer außerschulischer Institutionen, insbesondere des Jugendamtes) am durchgeführt, um bisherige schulische Fördermaßnahmen zu evaluieren, die weitere schulische Förderung zu planen und diese mit außerschulischen Hilfen und Unterstützungssystemen zu koordinieren (obligatorisch bei Antragstellung durch die Schule im Falle des Förderschwerpunkts Emotionale und soziale Entwicklung, fakultativ bei anderen Förderschwerpunkten). Die Einschaltung schulbezogener und außerschulischer Unterstützungssysteme wird in der Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung sichtbar. SenBildJugFam 2017 29

Ergebnisse der schulinternen Beratung Beratung mit den Erziehungsberechtigten Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten fand am Namen mit Klassenlehrerin / mit Klassenlehrer statt. ohne Klassenlehrerin / ohne Klassenlehrer statt. Ergebnisse der Beratung mit den Erziehungsberechtigten Schul 601 Ergebnisse der Vorklärung (08.17) Fö 1 II 30 SenBildJugFam 2017

Elterninformation zur Kenntnisnahme: Es soll geklärt werden, ob eine sonderpädagogischen Diagnostik durchgeführt werden soll. Die Sonderpädagogin / der Sonderpädagoge der Schule führt dazu zunächst ein individuelles Testverfahren (z. B. ein Intelligenztest) mit ihrem Kind durch. Unterschrift der Erziehungsberechtigten Ergebnisse eines individuellen Testverfahrens Test Datum Testwerte CFT 1-R CFT 20-R Alters-IQ T1 T2 G WS ZF Bemerkungen: 601 Ergebnisse der Vorklärung (08.17) Fö 1 III Schul Ein Antrag auf Durchführung einer sonderpädagogischen Diagnostik wird gestellt durch die Schule. durch die Erziehungsberechtigten. Ein Antrag auf Durchführung einer sonderpädagogischen Diagnostik wird nicht gestellt. SenBildJugFam 2017 31

Folgende entscheidungsrelevanten Unterlagen werden dem Antrag beigefügt Gutachten und Therapieberichte folgender außerschulischer Institutionen der medizinischen und psychosozialen Versorgung: Medizinische Befunde müssen für die folgenden Förderschwerpunkte vorliegen: Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen, Autismus und Sprache (nur im Falle von selektivem Mutismus). Schülerbogen und Sonderpädagogischer Förderbogen mit Antrag (Fö 2) Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung Förderpläne (aus denen insbesondere Ziele und Maßnahmen und ggf. Fortschritte der individuellen Förderung hervorgehen) Protokolle von Klassenkonferenzen / Schulhilfekonferenzen Protokolle von Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten, aus denen u. a. deutlich wird, dass sie hinsichtlich des potenziellen sonderpädagogischen Förderbedarfs, erfolgter Fördermaßnahmen und der Antragstellung von der Schule beraten wurden Lerndokumentation des Sprachlerntagebuchs (im Förderschwerpunkt Sprache vor Einschulung bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten) Ergebnisse der Vorklärung (Fö 1) Schweigepflichtsentbindung Nur bei beantragter ergänzender Betreuung: Nachweis, dass das Kind zum Personenkreis nach 53,54 SGB XII gehört bzw. Leistungen nach 35a SGB VIII erhält. Sonderpädagogin / Sonderpädagoge oder eine mit sonder pädagogischen Aufgaben betraute Lehrkraft: Datum Name (Blockschrift) Unterschrift 601 Ergebnisse der Vorklärung (08.17) Fö 1 IV Schul 32 SenBildJugFam 2017

Fö 2 Antrag auf Durchführung einer sonderpädagogischen Diagnostik Anmerkung: Auszufüllen von der Schulleitung oder den Erziehungsberechtigten Name der Schule (Stempel) An das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Koordinierungsstelle Sonderpädagogik der Region Region Nr. BSN Betrifft Schuljahr: Antrag der Schule Antrag der Erziehungsberechtigten für: Anschrift: Name Vorname geb. am PLZ Ort Straße und Hausnummer Besuch einer Kindertagesstätte: Name der Einrichtung Telefon Es bestand in der Kita erhöhter sozialpädagogischer Hilfebedarf ja, seit nein Es bestand in der Kita wesentlich erhöhter sozialpädagogischer Hilfebedarf ja, seit 53 und 54 SGB XII, 35a SGB VIII, 11 KitaFöG, 16 VO KitaFöG nein Schul 602 Antrag auf Durchführung einer sonderpädagogischen Diagnostik (08.17) Fö 2 I Zurzeit in Schule: Schuleintritt: Name der Schule Schul-Nr. Telefon zurzeit in: 1./2./3. Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase Jahrgangsstufe im. Schulbesuchsjahr Die Antragstellerin / der Antragsteller vermutet sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt:. vermutet eine Änderung des bisherigen Förderschwerpunkts bisheriger Förderbedarf seit. vermuteter Förderbedarf. vermutet den Wegfall des sonderpädagogischen Förderbedarfs. vermutet eine Fortführung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Nach Abschluss der sonderpädagogischen Diagnostik findet ein gemeinsames Beratungsgespräch mit den Beteiligten der Schule (Schulleitung, Sonderpädagoge/-in der Schule, beteiligte Lehrkräfte, ggf. Erzieher/-in), den Erziehungsberechtigten, ggf. der Schülerin / dem Schüler* und der Diagnostik- und Beratungslehrkraft des SIBUZ statt. In diesem Beratungsgespräch werden die Ergebnisse der sonderpädagogischen Diagnostik dargestellt und Empfehlungen zur weiteren (sonderpädagogischen) Förderung und ggf. zum Nachteilsausgleich gegeben und besprochen. Bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern bzw. bei Schulwechsel ist dieses Beratungsgespräch durch die aufnehmende Schule durchzuführen. Die organisatorische Vorbereitung des Beratungsgesprächs übernimmt die Schule. * Abhängig vom Alter und Entwicklungsstand der Schüler/des Schülers SenBildJugFam 2017 33

Hinweise, die bei Durchführung des Feststellungsverfahrens zu beachten sind (Übersetzer, Gebärdensprachdolmetscher, etc.) Antragstellende/-er Erziehungsberechtigte/-er oder Schulleiter/-in: Datum Name (Blockschrift) Unterschrift Erziehungsberechtigte Anschrift: Name Vorname PLZ Ort Straße und Hausnummer Telefon E-Mail-Adresse Anschrift: Name Vorname PLZ Ort Straße und Hausnummer Telefon E-Mail-Adresse Stellungnahme (nur auszufüllen, wenn der Antrag von der Schule gestellt wird) Im Vorfeld der Antragstellung ist mit uns ein Beratungsgespräch durchgeführt worden. Durch die Schule wurde umfassend dargestellt, warum eine sonderpädagogische Diagnostik beantragt wird. Ich/wir unterstütze/-en diesen Antrag und bin / sind zur Mitarbeit bereit. Ich/wir nehme/-en wie folgt Stellung: Erziehungsberechtigte/-er: Datum Name (Blockschrift) Unterschrift Schul 602 Antrag auf Durchführung einer sonderpädagogischen Diagnostik (08.17) Fö 2 II 34 SenBildJugFam 2017

Schule Stellungnahme (nur auszufüllen, wenn der Antrag von den Eltern gestellt wird) Die Erziehungsberechtigten haben einen Antrag auf Durchführung einer sonderpädagogischen Diagnostik gestellt. Wir unterstützen diesen Antrag. (Vgl. Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung) Wir unterstützen diesen Antrag nicht. (Vgl. Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitenden Diagnostik und Förderung) Begründung: Schulleiter/-in: Datum Name (Blockschrift) Unterschrift Schul 602 Antrag auf Durchführung einer sonderpädagogischen Diagnostik (08.17) Fö 2 III SenBildJugFam 2017 35

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Fö 3 Ergebnisse der sonderpädagogischen Förderung Anmerkung: Auszufüllen von einer Sonderpädagogin / einem Sonderpädagogen oder einer mit sonderpädagogischen Aufgaben betrauten Lehrkraft Name der Schule (Stempel) An das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Koordinierungsstelle Sonderpädagogik der Region Region Nr. BSN Betrifft Schuljahr: Stellungnahme für Stellungnahme durch Name Vorname geb. am Name Vorname Telefon/Fax Email Beratung schulintern Eine Beratung über die sonderpädagogische und pädagogische Förderung hat stattgefunden am mit folgendem Ergebnis. Schul 606 Ergebnisse der sonderpädagogischen Förderung (08.17) Fö 3 I Teilgenommen haben: Es liegt eine nachvollziehbare sonderpädagogische Förderplanung unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzen des Kindes bzw. Jugendlichen vor. Es wird eine Fortführung des sonderpädagogischen Förderbedarfs vermutet. Begründung: Beratung mit den Erziehungsberechtigten Ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten fand am mit Klassenlehrerin / mit Klassenlehrer statt. ohne Klassenlehrerin / ohne Klassenlehrer statt. Name SenBildJugFam 2017 37

Ergebnisse der Beratung Folgende entscheidungsrelevanten Unterlagen werden dem Antrag beigefügt neue Gutachten und Therapieberichte folgender außerschulischer Institutionen der medizinischen und psychosozialen Versorgung: Medizinische Befunde müssen für die folgenden Förderschwerpunkte vorliegen: Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen, Autismus und Sprache (nur im Falle von selektivem Mutismus). Schülerbogen und Sonderpädagogischer Förderbogen mit sonderpädagogischen Förderplänen und mit Antrag (Fö 2) Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung ggf. Protokolle von Klassenkonferenzen / Schulhilfekonferenzen ggf. Protokolle von Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten Ergebnisse der Vorklärung (Fö 1) Schweigepflichtsentbindung Nur bei beantragter ergänzender Betreuung: ggf. Nachweis, dass das Kind zum Personenkreis nach 53,54 SGB XII gehört bzw. Leistungen nach 35a SGB VIII erhält. Sonderpädagogin / Sonderpädagoge oder eine mit sonder pädagogischen Aufgaben betraute Lehrkraft: Datum Name (Blockschrift) Unterschrift Schul 606 Ergebnisse der sonderpädagogischen Förderung (08.17) Fö 3 II 38 SenBildJugFam 2017

Entbindung von der Schweigepflicht Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Region Region Nr. Angaben über die Schülerin / den Schüler / das Kind Name Vorname geb. am Schule / Kita Schulbesuchsjahr / Klasse Als volljährige/-er Jugendliche/-er entbinde ich von der Schweigepflicht folgende Personen: Als Inhaber/-in des Personensorgerechts für das o. g. Kind entbinde/-en ich / wir Name, Vorname folgende mit meinem Kind befasste Personen: von der Schweigepflicht Pädagoginnen und Pädagogen des SIBUZ im Bezirk: ja nein Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des SIBUZ im Bezirk: ja nein Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes des Bezirks: ja nein weitere Personen: Herrn / Frau ja nein Herrn / Frau ja nein Schul 603 Entbindung von der Schweigepflicht (08.17) I Ich gestatte den vorstehend genannten Personen, Informationen, die der Diagnostik, Beratung, Förderung und Unterstützung des Kindes bzw. mir dienen, innerhalb des oder mit dem SIBUZ auszutauschen. Über die rechtlichen Konsequenzen, die ein Festhalten an der Schweigepflicht hat, wurde ich aufgeklärt. Ich wurde umfassend über den Sinn und Zweck dieser Schweigepflichtsentbindung sowie über die Folgen einer Verweigerung beraten. Ich treffe die Entscheidung aus freien Stücken. Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir diese Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann / können. Mir / Uns ist ebenfalls bekannt, dass ich / wir ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Informationen Ergebnisse von Untersuchungen haben. Volljährige/-er Jugendliche/-er bzw. Personensorgeberechtigte/-er: Ort, Datum Name (Blockschrift) Unterschrift SenBildJugFam 2017 39

Information über die Entbindung von der Schweigepflicht Die Entbindung von der Schweigepflicht ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachkräften. Sie hat das Ziel, eine optimale Diagnostik, Beratung, Förderung und Unterstützung abzusichern. Die Entbindung von der Schweigepflicht erstreckt sich auf alle Auskünfte und personenbezogenen Informationen, die für die Beratung und Diagnostik von Bedeutung sind (Kontaktgespräche, Informationen zur Vorgeschichte, Ergebnisse diagnostischer Tests und Beobachtungen etc.). Dies umfasst ausdrücklich auch besonders schützenswerte Daten, z. B. zum Gesundheitszustand, zur ethnischen Herkunft, Religion und sexuellen Orientierung ( 6a Absatz 2 Bln DSG bzw. Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung), sofern diese für die Beratung von Bedeutung sind. Psychologinnen und Psychologen, Ärzte und Ärztinnen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Angehörige des öffentlichen Dienstes unterliegen einer besonderen Schweigepflicht ( 203 StGB). Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die Entbindung von der Schweigepflicht durch die Personensorgeberechtigten. Sofern beide Elternteile sorgeberechtigt sind, müssen beide ihre Zustimmung geben. Bei Volljährigkeit kann sie durch die Betroffene oder den Betroffenen selbst erteilt werden. Schul 603 Entbindung von der Schweigepflicht (08.17) II 40 SenBildJugFam 2017

Förderplan für für die Zeit von bis Ist Soll Lernweg Beobachtung / Bedarf (= Stellungnahme) Ziele Päd. Angebote / Maßnahmen / Lernarrangements Absprachen (Wer?, Wie?, Mit wem?, Bis wann?) Reflexion / Evaluation / Modifikation SenBildJugFam 2017 41

Förderplan für für die Zeit von bis Weitere Vereinbarungen Gespräch wurde durchgeführt am mit Unterschrift der Anwesenden Information der Erziehungsberechtigten Wenn nicht anwesend, Information an die Erziehungsberechtigen. 42 SenBildJugFam 2017

Unterlagen SIBUZ SenBildJugFam 2017 43

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SI 1 Checkliste für die Überprüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen Anmerkung: Auszufüllen von der Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs-und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Koordinierungsstelle Sonderpädagogik der Region Region Nr. An die Schulleitung Betreffend die Antragstellung auf Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf für: Name Vorname geb. am Für die weitere Bearbeitung des Verfahrens fehlen folgende entscheidungsrelevante Unterlagen: Gutachten und Therapieberichte folgender außerschulischer Institutionen der medizinischen und psychosozialen Versorgung: Medizinische Befunde müssen für die folgenden Förderschwerpunkte vorliegen: Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen, Autismus und Sprache (nur im Falle von selektivem Mutismus). Schülerbogen und Sonderpädagogischer Förderbogen mit Antrag (Formular Fö 2) Dokumentation der Maßnahmen lernprozessbegleitender Diagnostik und Förderung Schul 604 Checkliste für die Überprüfung (08.17) SI 1 I Ergebnisse der Vorklärung (Fö 1, bei Folgeantrag Fö 3) Förderpläne (aus denen insbesondere Ziele und Maßnahmen und ggf. Fortschritte der individuellen Förderung hervorgehen) Protokolle von Klassenkonferenzen / Schulhilfekonferenzen Protokolle von Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten Sprachlerntagebuch (im Förderschwerpunkt Sprache vor Einschulung bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten) Schweigepflichtsentbindung SenBildJugFam 2017 45

Nur bei beantragter ergänzender Betreuung: Nachweis, dass das Kind zum Personenkreis nach 53,54 SGB XII gehört bzw. Leistungen nach 35a SGB VIII erhält Bitte reichen Sie den Antrag bis zum mit vollständigen Unterlagen erneut ein. Bearbeiter/-in: Datum Name (Blockschrift) Unterschrift Schul 604 Checkliste für die Überprüfung (08.17) SI 1 II 46 SenBildJugFam 2017

SI 2 Beauftragung mit der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens bzw. einer sonderpädagogischen Stellungnahme Anmerkung: Auszufüllen von der Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs-und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Koordinierungsstelle Sonderpädagogik der Region Region Nr. An Diagnostik- und Beratungslehrkraft Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, ich bitte Sie, für den/die Schüler/-in Name Vorname geb. am Anschrift: PLZ Ort Straße und Hausnummer eine sonderpädagogische Stellungnahme mit Empfehlungen zu erstellen. Es soll ermittelt werden, ob sonderpädagogischer Förderbedarf im vermuteten Förderschwerpunkt Lernen Emotionale und soziale Entwicklung Sprache vorliegt. Schul 605 Beauftragung (08.17) SI 2 I ein sonderpädagogisches Gutachten zu erstellen. Es soll ermittelt werden, ob sonderpädagogischer Förderbedarf im vermuteten Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Hören Autismus vorliegt. Sie / Er besucht zurzeit die. Ich bitte um Rückgabe des Vorgangs einschließlich der sonderpädagogischen Stellungnahme mit Empfehlungen bzw. dem sonderpädagogisches Gutachten bis. Koordinierungsstelle Bearbeiter/-in: Datum Name (Blockschrift) Unterschrift SenBildJugFam 2017 47

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www.berlin.de/sen/bjf Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin Durch Postzustellungsurkunde An Geschäftszeichen Bearbeitung Zimmer Telefon Zentrale intern Fax email Datum Bescheid Betreffend die Antragstellung auf Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf für: Name Vorname geb. am Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, auf Grundlage Ihres und des von der Schule gestellten Antrags vom entscheidungsrelevanten Unterlagen wird wie folgt entschieden: sowie der Ihre Tochter / Ihr Sohn hat keinen sonderpädagogischen Förderbedarf. Ihre Tochter / Ihr Sohn hat keinen sonderpädagogischen Förderbedarf mehr. Schul 609 Bescheid KSeHöGAu (08.17) I Ihre Tochter / Ihr Sohn hat sonderpädagogischen Förderbedarf im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Hören Autismus. Feststellung der Förderstufe keine Förderstufe Förderstufe I Förderstufe II SenBildJugFam 2017 49

ENTSCHEIDUNGSBEGRÜNDUNG Beginn der Förderung ab befristet bis Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht zulässig. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7 in 10557 Berlin, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten oder in elektronischer Form (Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz im Lande Berlin vom 27. Dezember 2006, GVBl. S. 1183, in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 9. Dezember 2009, GVBl. S. 881) einzulegen; der Klage soll eine Abschrift beigefügt werden. Die Klage ist gegen das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Klageeinlegung die Klagefrist nur dann gewahrt ist, wenn die Klage innerhalb dieser Frist bei dem Gericht Berlin eingegangen ist. Hinweis: Eine Kopie des Schreibens geht an die zuständige Schule. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Berlin, Datum SIBUZ-Leitung Schul 609 Bescheid KSeHöGAu (08.17) II 50 SenBildJugFam 2017

Förderschwerpunkt Lernen L

Förderschwerpunkt Lernen 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 3 2 Erhebungsinstrumente 5 3 Literaturverzeichnis 11 L 1 Leitfaden zur Anamnese und Exploration in Elterngesprächen (optional) 13 L 2 Dokumentationsbogen: Verhaltensbeobachtungen im Unterricht (optional) 19 L-E-S 3 Stellungnahme, Empfehlungen, Entscheidung 23 L-E-S 4 Stellungnahme, Empfehlungen, Entscheidung (Folgestellungnahme) 29 SenBildJugFam 2017 1

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LFÖRDERSCHWERPUNKT Lernen 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen Gemäß den Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen, die im Jahr 2000 von der Kultusministerkonferenz veröffentlicht wurden, besteht sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen bei Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Lern- und Leistungsentwicklung so erheblichen Beeinträchtigungen unterliegen, dass sie auch mit zusätzlichen Lernhilfen der allgemeinen Schulen nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können (KMK, 2000, S. 3). Dieser definitorische Ansatz findet sich auch in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung) vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 57), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. September 2016 (GVBl. S. 803). Hier heißt es: Im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die wegen einer erheblichen und langandauernden Beeinträchtigung ihres Lern- und Leistungsverhaltens die Bildungsziele der allgemeinen Schule trotz des Angebotes individueller Förderung, der Teilnahme am Förderunterricht und gegebenenfalls weiterer besonderer Lernhilfen nicht erreichen können (SopädVO, 11). Hinter diesen Formulierungen verbirgt sich eine langanhaltende Diskussion und Auseinandersetzung u. a. um die Frage, wann sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen vorliegt. Kanter (1980) z. B. spricht bei Bestehen eines langandauernden, schwerwiegenden und umfänglichen Schulleistungsversagens in der Regel begleitet von einer Beeinträchtigung der Intelligenz von einer Lernbehinderung. Schröder (2005) zeichnet die Fachdiskussion um diese Problematik sorgfältig nach und diskutiert neuere Ansätze. Festzuhalten bleibt, dass nach aktuellem Verständnis Begriffe wie Lernbehinderung bzw. sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen eine mangelnde Passung zwischen den Handlungs- und Lernmöglichkeiten eines Kindes und den Anforderungen der Schule aufzeigen, wobei die Ursachen hierfür vielfältig sein können. Welche Anforderungen ergeben sich hieraus an das diagnostische Vorgehen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Lernen? Kany und Schöler (2009) fordern in diesem Zusammenhang die sorgfältige Abklärung differenzialdiagnostischer Fragestellungen. Mit dem von Klauer und Lauth (1997) stammenden Vierfelderschema verdeutlichen sie die notwendigen Abgrenzungen hinsichtlich der Klassifikation eines umfänglichen und langanhaltenden Schulleistungsversagens. Förderschwerpunkt Lernen SenBildJugFam 2017 3