Französische schadenfreiheitsrabatt 0 60 was heißt das

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Französische schadenfreiheitsrabatt 0 60 was heißt das

Jeweils zum 1. Januar jeden Jahres betrachten die Kfz-Versicherer die Schadenverläufe ihrer Kunden. Wer im Vorjahr keinen Unfall verursacht hat, steigt in der Klasse auf. Umgekehrt können Sie in eine niedrigere Klasse abrutschen, wenn viele Unfälle gemeldet wurden.

Wenn Sie viele Jahre unfallfrei bleiben, summieren sich die einzelnen Besserstufungen. In der Folge wird die Kfz-Versicherung für Sie immer günstiger, denn anhand der Schadenfreiheitsklasse wird Ihnen ein Beitragsrabatt gewährt.

Tabelle: Schadenfreiheitsklassen

Die Schadenfreiheitsklassen verlaufen nach einer einheitlichen Reihenfolge, wobei die höchste Klasse SF35 die günstigste für den Versicherten ist. Wer erstmalig ein Fahrzeug versichert, aber kein Fahranfänger mehr ist, beginnt meist in der SF½. Hier gibt es keinen Rabatt, sondern der Versicherer berechnet einen prozentualen Aufschlag auf den „normalen“ Beitrag. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, bleibt Ihre SF-Kasse bestehen (Ausnahme: Rabattretter).

Beitragshöhe nach SF-Klasse

SF-Klasse Bedingung Schadenfreiheitsrabatt / Beitragshöhe in Prozent
SF31 - SF35 31 - 35 Jahre unfallfrei ca. 20 Prozent
SF26 - SF30 26 - 30 Jahre unfallfrei ca. 25 Prozent
SF16 - SF25 16 - 25 Jahre unfallfrei ca. 35 Prozent
SF9 - SF15 9 - 15 Jahre unfallfrei ca. 40 Prozent
SF5 - SF8 5 - 8 Jahre unfallfrei Ca. 50 Prozent
SF4 4 Jahre unfallfrei ca. 60 Prozent
SF3 3 Jahre unfallfrei ca. 70 Prozent
SF2 2 Jahre unfallfrei ca. 85 Prozent
SF1 1 Jahr unfallfrei ca. 100 Prozent
SF½ Mindestens 3 Jahre EU-Führerschein, erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs ca. 100 bis 140 Prozent
SFS Nach Rückstufung aus SF1 ca. 150 bis 175 Prozent
SF0 Fahranfänger mit weniger als 3 Jahren Fahrerlaubnis, erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs ca. 200 bis 260 Prozent
M (Malusklasse) Rückstufung von Fahranfängern mit SF0 oder SF½ nach Unfall durch Eigenverschulden ca. 240 bis 280 Prozent

Stand: Februar 2020, alle Angaben ohne Gewähr

Wie hoch der Schadenfreiheitsrabatt in den einzelnen Schadenfreiheitsklassen ausfällt, hängt von den individuellen Regelungen der einzelnen Versicherer ab. Es kann also sein, dass Sie nach einem Versicherungswechsel trotz gleicher Einstufung einen höheren oder geringeren Rabatt erhalten.

Teilweise gilt eine entsprechende Beitragsreduzierung auch für mehrere Schadenfreiheitsklassen. 

Günstig in der SF35, teuer in der Malusklasse

In der Regel erreichen Versicherte nach 35 unfallfreien Jahren mit der SF35 die Höchstgrenze und müssen dann teilweise nur noch 20 Prozent des eigentlichen Versicherungsbeitrags bezahlen. Nach einem Unfall hingegen werden Sie eine oder mehrere Stufen zurückgestuft.

Wer besonders viele Unfälle verschuldet hat, kann in die Malusklasse eingestuft werden. In dieser untersten Klasse muss ein Versicherungsbeitrag mit teilweise hohem Aufschlag (bis zu 280 Prozent des üblichen Beitrags) bezahlt werden. In welcher Schadenfreiheitsklasse Sie sich befinden, können Sie der aktuellen Rechnung Ihres Versicherers entnehmen oder einfach dort erfragen.

Für Fahranfänger gibt es während der ersten drei Jahre eine Sonderklasse (SF0), in welcher höhere Beiträge bezahlt werden müssen. Wer in dieser Zeit einen Unfall verursacht, kann in die noch teurere Malusklasse eingestuft werden. Haben Sie schon drei Jahre lang Ihren Führerschein und melden erstmalig ein Fahrzeug an, erhalten Sie die Schadensklasse S½. Erst wenn Sie seit drei Jahren einen EU-Führerschein besitzen und ein Jahr lang unfallfrei geblieben sind, erreichen Sie die Schadenfreiheitsklasse 1, in welcher Sie den Ausgangsbeitrag von 100 Prozent zahlen.

SF-Klassen für Zweitwagen

Wer einen Zweitwagen nutzt, kann bei seiner Autoversicherung von Sonderkonditionen profitieren. Diese Rabatte betreffen vor allem die Einstufung in eine bestimmte Schadensfreiheitsklasse.

Diese Sondereinstufung ist bei der Autoversicherung nicht einheitlich geregelt und wird häufig „verbesserte Zweitwagenregelung“ genannt. Dies bedeutet, dass jeder Versicherer andere Konditionen für die Versicherung des Zweitwagens anbieten kann.

Gängige Regelungen für die Einstufung

Sehr kulante Versicherungsgesellschaften wie beispielsweise die Admiraldirekt, die R+V oder Hanse Merkur stufen den Zweitwagen unter bestimmten Voraussetzungen in die gleiche SF-Klasse ein wie den Erstwagen. Andere wiederum machen die Sonderkonditionen für den Zweitwagen davon abhängig, ob der Erstwagen auch bei ihnen versichert ist oder ob der Versicherungsnehmer schon einmal bei ihnen versichert war. Allerdings gibt es auch Assekuranzen, die eine Sondereinstufung unabhängig davon anbieten, wo das Erstfahrzeug versichert wurde.

In der Praxis wenden Versicherungsunternehmen bei der Zweitwagenversicherung meistens die sogenannte SF-Klasse ½ an. Damit wird der Tarif schon günstiger, denn üblicherweise würde ein erstmalig versichertes Fahrzeug in die SF-Klasse 0 eingestuft werden.

Einige Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden für den Zweitwagen auch die Einstufung in die SF-Klassen 2 oder 3 an. Noch höhere Einstufungen werden eher selten vorgenommen. Sie hängen dann in der Regel davon ab, welche Einstufung beim Erstwagen vorliegt.

Konditionen für die Zweitwagenversicherung

Damit ein zweiter PKW günstig versichert werden kann, gelten für viele Policen folgende Bedingungen:

  • Der Hauptnutzer des Zweitwagens ist älter als 25 Jahre. Damit wollen die Versicherungen verhindern, dass ein junger Fahrer zu Beginn in eine sehr günstige SF-Klasse eingestuft wird und das Schadensrisiko somit für den Versicherer steigt.
  • Die SF-Klasse des Erstwagens liegt bei mindestens S½.
  • Der Erstwagen ist bei der gleichen Versicherung abgesichert.
  • Der Erstwagen ist auf den Ehepartner oder ein Elternteil des Halters abgesichert. Alternativ kann ebenso der Nutzer des Zweitwagens zugelassen und beim gleichen Versicherer versichert sein.
  • In den letzten 12 Monaten darf kein Schaden beim Versicherer gemeldet worden sein.

Wichtige Kriterien für die Einstufung

Für die Höhe der Versicherungspolice des Zweitwagens sorgt die Einstufung in eine bessere SF-Klasse für einen Preisnachlass gegenüber der gewöhnlichen Erstversicherung. Allerdings gelten für die Kostenstaffelung des Tarifs sonst die gleichen Konditionen wie bei einem Erstwagen. So spielt es zum Beispiel für die Höhe der Prämien eine Rolle, wo das Auto nachts abgestellt wird oder wie viele Kilometer damit jährlich gefahren werden.

Mögliche Preisnachlässe

Die möglichen Nachlässe sind je Versicherer unterschiedlich. Ein Beispiel mit fiktiven Werten:

SF-Klassen Rabatt in der Haftpflicht Rabatt bei Vollkasko
SF½ Bis zu 30 Prozent Bis zu 16 Prozent
SF1 Bis zu 15 Prozent Bis zu 16 Prozent
SF2 Bis zu 10 Prozent Bis zu 7 Prozent
SF3 Bis zu 5 Prozent Bis zu 5 Prozent

Wer mit seinem Zweitwagen zum Beispiel in die SF-Klasse 1 bei der Vollkaskoversicherung eingestuft wird, spart bei einer monatlichen Prämie von 100 Euro 15 Euro bei der Zweitwagenversicherung, wenn alle weiteren Konditionen die gleichen sind.

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SF-Klassen für Motorräder

Auch bei einer Motorradversicherung bestimmen die SF-Klassen, wie hoch der Versicherungsbeitrag prozentual zum normalen Satz reduziert wird. Die Einstufung und Hochstufung fällt ähnlich wie bei den Schadenfreiheitsklassen für Autos aus.

Beispielsweise zahlen Sie nach 20 und mehr Kalenderjahren in der SF20 abhängig von der Versicherung rund 20 bis 25 Prozent des Beitragssatzes in der Vollkasko. In der schlechtesten Malusklasse sind es hingegen je nach Versicherer deutlich über 100 Prozent.

Übertragbarkeit der Motorrad SF-Klassen

Die SF-Klasse eines Motorrads kann unter verschiedenen Bedingungen übertragen werden:

  • Wechsel der Versicherung: Wechseln Sie die Versicherung, können Sie die SF-Klasse mitnehmen. Allerdings muss der Rabatt nicht dem bisherigen Rabatt entsprechen, da die Versicherer frei sind, eigene Rabatte für die jeweilige SF-Klasse festzulegen.
  • Motorrad- oder PKW-Wechsel: Wenn Sie vom Auto auf das Motorrad umsteigen oder umgekehrt, können Sie die SF-Klasse mitnehmen. Allerdings gelten für Autos und Motorräder andere SF-Klassen, die dann jeweils neu zugeordnet werden müssen. So ist bei Motorrädern nicht die SF35, sondern die SF20 in der Regel die günstigste Versicherung.
  • Übertragung auf Personen: Manche Versicherungsunternehmen ermöglichen die Übertragung der Versicherung inklusive der SF-Klasse auf eine nahestehende Person, zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Enkel oder Geschwister.

Einstufung nach einer Versicherungsunterbrechung

Viele Motorradfahrer nutzen ein Saisonkennzeichen, um bei der Kfz-Versicherung zu sparen. Versicherungsunternehmen erlauben einen Aufstieg der SF-Klasse bei Schadensfreiheit, wenn Sie mindestens 180 Tage pro Jahr versichert waren.

Bei einer Unterbrechung zwischen sechs und zwölf Monaten bleiben Schadenfreiheitsklasse und der bestehende Rabatt gleich. Wenn Sie über zwölf Monate lang nicht fahren, müssen Sie ins Kleingedruckte Ihres Versicherers schauen: Einige Anbieter behalten die ursprünglich gewährte Schadenfreiheitsklasse dann noch bei, andere nehmen eine Neueinstufung vor.

Ist die Unterbrechung länger als ein Jahr, nehmen einige Versicherungsunternehmen bei Wiederaufnahme der Motorradversicherung eine Neueinstufung vor. Andere gewähren die alte SF-Klasse auch bei einer Versicherungspause von mehr als zwölf Monaten.

Wenn Sie nach einer Pause von mehr als sieben Jahren zu einem Versicherer zurückkehren können, haben Sie die Möglichkeit, die schadensfreie Zeit vor der Unterbrechung berücksichtigen zu lassen. In der Praxis wird jedoch meist vom Versicherer danach eine Bestätigung über Schadensfreiheit ausgestellt, die bei der Einstufung in eine besserer SF-Klasse hilft.

So entwickelt sich die Schadenfreiheitsklasse

Wie umfangreich Sie nach einer Schadensmeldung herabgestuft werden, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt und abhängig von dem Rabattschutz und Rabattretter.

Die Anbieter richten sich dabei nach ihren Rückstufungstabellen, welche sich wiederum zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskopolice unterscheiden können. In diesen Tabellen ist festgelegt, nach wie vielen Unfällen in einem Jahr Sie wie viele Stufen herabgestuft werden. Die Höhe der Schadenssumme wird dabei nicht berücksichtigt. Ein besonders hoher Schaden kann also nicht zu einer umfangreicheren Zurückstufung führen.

Die Rückstufung nach einem einzelnen Unfall fällt bei einigen Versicherern so aus, dass Sie anschließend bewertet werden, als hätten Sie die Hälfte der tatsächlichen unfallfreien Zeit vor Ihrem Unfall erreicht. Wurden Sie also im Vorjahr nach 20 Jahren unfallfreier Fahrt in die SF20 eingestuft, kann es sein, dass Sie nach einem einzelnen verschuldeten Unfall im folgenden Jahr in die SF10 fallen.

Bei mehreren selbstverschuldeten Unfällen kann die Rückstufung noch deutlich stärker ausfallen. Nach vier oder mehr Unfällen in einem Jahr ziehen nicht wenige Versicherer die Reißleine und stufen den betreffenden Kunden ganz nach unten in die teure Malusklasse. Genau wie die Staffelungen der Schadenfreiheitsrabatte können Sie auch die einzelnen Rückstufungstabellen bei den Versicherungen anfragen oder online einsehen.

Auch wenn Sie längere Zeit kein Auto angemeldet hatten, werden Sie zurückgestuft. Wie die Rückstufung genau ausfällt, hängt wiederum von Ihrem Versicherer ab. Als Orientierung gilt, dass sich eine Versicherungspause von bis zu einem Jahr in der Regel nicht auf die Schadenfreiheitsklasse auswirkt. Wer länger als sieben Jahre pausiert, beginnt häufig wieder in der SF½.

Mehr als 7 Jahre ohne Versicherung: SF-Klasse reaktivieren

Haben früher sämtliche Kfz-Versicherer die Schadenfreiheitsklasse nicht mehr anerkannt, sofern der Versicherungsnehmer sieben Jahre ohne Versicherung war, ist dies heutzutage anders: Einige Gesellschaften akzeptieren auch eine SF-Klasse, die sogar länger zurückliegt.

Wichtig ist, dass Sie die bisherige SF-Klasse nachweisen können: Dies kann klappen, wenn Ihr Vorversicherer Ihre Daten noch gespeichert hat - oder aber Sie sich damals bei der Kündigung eine Bescheinigung gemäß Pflichtversicherungsgesetz erstellen ließen.

Hier die entsprechenden Fristen einiger Versicherungsunternehmen beispielhaft aufgeführt:

Versicherung Anerkennung der Schadenfreiheitsklasse
Eigene Kunden Kunden anderer Versicherer
Admiraldirekt 12 Jahre 12 Jahre
Allianz 10 Jahre 10 Jahre
DEVK 10 Jahre 10 Jahre
Direct Line 10 Jahre 10 Jahre
Europa 10 Jahre 10 Jahre
HDI 10 Jahre 10 Jahre
HUK 10 Jahre 10 Jahre
Verti Direktversicherung 10 Jahre 10 Jahre

Quelle: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der Versicherer; Stand: Februar 2020; Angaben ohne Gewähr, Quelle: allianz.de, Quelle: huk24.de, Quelle: verti.de

Es kann sich also durchaus lohnen zunächst für ein Jahr eine Versicherung bei einem teureren Anbieter zu wählen - sofern dieser Ihre alte SF-Klasse anerkennt - und anschließend zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. So reaktivieren Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse für die Mitnahme zu einem anderen Anbieter wieder.

Französische schadenfreiheitsrabatt 0 60 was heißt das

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So sparen Sie bei den SF-Klassen

Das Rabattsystem der Schadenfreiheitsklassen ist umfangreich und komplex. Doch können Sie als Versicherter von den Einstufungen profitieren und so Ihren Versicherungsbeitrag reduzieren oder niedrig halten.

Besonders für Fahranfänger bietet die Praxis der Schadenfreiheitsklassen gute Möglichkeiten, Geld durch niedrigere Beiträge zu sparen. Fahranfänger würden unter normalen Umständen in die relativ teure SF0 eingestuft werden und müssten einen erhöhten Beitrag bezahlen, bis sie mindestens drei Jahre ihren Führerschein besitzen.

Rückstufung durch Kostenübernahme vermeiden

Eine weitere Möglichkeit, die Entwicklung des Schadenfreiheitsrabatts zu beeinflussen, besteht immer dann, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist. Häufig können Sie sich als Versicherungsnehmer dann dazu entscheiden, den Schaden selbst zu bezahlen, um so einer Rückstufung zu entgehen. Der Schaden wird dabei zunächst wie üblich an die Versicherung gemeldet. Im Rahmen der Schadensregulierung informiert der Versicherer dann seinen Kunden über die Schadenshöhe. Anschließend können Sie in der Regel innerhalb von sechs Monaten entscheiden, ob Sie Ihrer Versicherung die entstandenen Kosten erstatten möchten. In diesem Fall würden Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse bleiben.

Bis zu welcher Schadenssumme sich diese Vorgehensweisen für Sie rechnen, hängt davon ab, in welcher Schadenfreiheitsklasse Sie sich aktuell befinden, in welche Klasse Sie durch den Schaden zurückfallen würden und welche Auswirkungen dies auf Ihren Versicherungsbeitrag hätte. Als Faustregel gilt hierbei, dass kleinere Schäden bis ungefähr 1.000 Euro selbst getragen werden sollten, wenn Sie sich mindestens in der SF10 befinden. Dann haben Sie gute Chancen, die einmaligen Kosten durch den weiterhin niedrigeren Versicherungsbeitrag in absehbarer Zeit wieder einzunehmen.

Bei solchen Berechnungen hilft Ihnen meist auch Ihre Versicherung gern weiter und ermittelt für Sie, ob es sich lohnt, einen Schaden oder mehrere aus eigener Tasche zu begleichen. Als zusätzliche Orientierung können Sie auch den Rückstufungsrechner von Stiftung Warentest einsetzen. Hier können Sie die finanziellen Folgen einer Rückstufung bei unterschiedlichen Versicherern ungefähr berechnen.

Rabattschutz und Rabattretter

Einen ähnlichen Effekt können Sie anstelle der eigenen Übernahme des Schadens durch einen sogenannten Rabattschutz oder Rabattretter erreichen. Dabei handelt es sich um eine Zusatzleistung, welche Sie bei vielen Kfz-Versicherungen mit abschließen können. Der Rabattschutz oder -retter sorgt dafür, dass sich ein Unfall pro Jahr nicht auf Ihre Schadenfreiheitsklasse auswirkt. Ein Rabattschutz ist oftmals eine Zusatzleistung, die ohne eine Erhöhung der Prämie gewährt wird. Er kann allerdings nicht auf einen neuen Versicherer übertragen werden. Es handelt sich um eine individuelle Vereinbarung zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten. Der Rabattretter hingegen wirkt sich auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus und kann bei einem Wechsel nicht übertragen werden, weshalb er sich nicht immer lohnt.

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Einstufung bei Versicherungswechsel

Für die Versicherer sind die Schadenfreiheitsklassen ein wichtiges Mittel, um das Versicherungsrisiko ihrer Kunden einschätzen zu können. Denn wer in der Vergangenheit viele Unfälle verursacht hat, könnte auch in Zukunft dazu neigen. Zusätzlich hilft das System dabei, die Beitragslast fair auf alle Versicherungsnehmer zu verteilen.

Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung bleiben Sie daher auch in Ihrer momentanen Schadenfreiheitsklasse und profitieren versicherungsübergreifend von Ihrer unfallfreien Zeit. Allerdings sollten Sie bedenken, dass es Unterschiede beim Schadenfreiheitsrabatt geben kann. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten und dafür verschiedene Angebote vergleichen, lohnt folglich ein Blick auf die Tabellen mit den Rabattstrukturen für Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung.

Quellen: diebayerische.de, allianz.de, ruf.de, cosmosdirekt.de, versicherung-check.de, test.de