Der unterschied zwischen getrennte und doppelte haushaltsführung

Bei einer doppelten Haushaltsführung unterhält der Steuerpflichtige neben seiner Wohnung, in der er seinen Hausstand führt oder seine Familie lebt, aufgrund einer beruflichen Veranlassung eine zweite Wohnung am Arbeitsort.

In den meisten Fällen kommt es zu einer doppelten Haushaltsführung, wenn der Arbeitnehmer versetzt wird oder wenn er eine neue Arbeitsstelle außerhalb seines Wohnorts antritt. Eine doppelte Haushaltsführung wird auch dann anerkannt, wenn der bisherige Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt wird und der Steuerpflichtige an seinem Beschäftigungsort eine Zweitwohnung mietet oder seinen bisherige Haupthausstand am Arbeitsort zu seiner Zweitwohnung macht (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 10.12.2009, IV C 5 - S 2352/0).

Aufwendungen, die aufgrund der doppelten Haushaltsführung entstehen, können Steuerpflichtige als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Alternativ kann der Arbeitgeber den entstandenen Mehraufwand steuerfrei ersetzen.

Als notwendiger Mehraufwand aufgrund einer doppelten Haushaltsführung kommen zum Beispiel folgende Aufwendungen in Betracht:

  • eine wöchentliche Heimfahrt,

  • Aufwendungen für Familien-Ferngespräche,

  • Fahrtkosten zu Beginn und zum Ende der doppelten Haushaltsführung,

  • Aufwendungen für die Zweitwohnung (z.B. Miete, Einrichtung),

  • Umzugskosten,

  • Verpflegungsmehraufwand für einen Zeitraum von drei Monaten.

    Falls der Tätigkeit am Beschäftigungsort eine Dienstreise vorangegangen war, ist deren Dauer auf die Dreimonatsfrist anzurechnen. Die Dreimonatsfrist beginnt erneut, wenn sie für mindestens einen Monat unterbrochen und die bisherige Wohnung am Beschäftigungsort nicht beibehalten worden war. Urlaub und Krankheit gelten jedoch nicht als Unterbrechung.

Ein eigener Hausstand kann auch dann unterhalten werden, wenn der Erst- oder Haupthausstand gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil geführt wird. Einer gleichmäßigen Beteiligung des Kindes an den laufenden Haushalts- und Lebenshaltungskosten bedarf es hierfür nicht. Eine Beteiligung von mehr als 10 % an den Kosten wird als ausreichend angesehen (BFH, Urteil vom 16.01.2013, VI R 46/12).

Bei einer aus privaten Motiven nicht angetretene wöchentliche Familienheimfahrt kann eine im Gegenzug erfolgte Besuchsfahrt des anderen Ehepartners nicht als Familienheimfahrt anerkannt werden (BFH, Beschluss vom 02.02.2011, VI R 15/10).

Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung ist nicht, dass dem Steuerpflichtige am Ort seines Lebensmittelpunktes eine eigene Küche zur Verfügung steht (BFH, Urteil vom 28.10.2009, VIII R 13/09).

Eine doppelte Haushaltsführung bleibt beim Verlegen des Familienwohnsitzes von der Wohnung des einen Ehepartners zu der Wohnung des anderen Ehepartners weiter bestehen (BFH, Urteil vom 30.10.2008, VI R 10/07).

Mit dem Flugzeug zurückgelegte Familienheimfahrten (= Wegstrecke zwischen dem Familienwohnsitz und der Wohnung am Beschäftigungsort) sind mit den tatsächlichen Flugkosten und nicht mit der Entfernungspauschale anzusetzen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.07.2006, I R 51/05).

BMF 30.9.2013, IV C 5 - S 2353/13/10004, Rz. 93 ff.

BFH 18.04.2013, VI R 29/12

BFH 16.01.2013, VI R 46/12

§ 9 Abs. 1 EStG

§ 3 Nr. 16 EStG

R 9.11 LStR

LG

Matthias

  • Hallo Michael,

    vielen Dank für den tollen Beitrag! Ich habe noch ein paar Fragen bzw. will ich mich vergewissern ob ich alles (aus mehreren deiner Beiträgen) richtig verstanden habe.
    Und zwar lebe ich seit knapp 2 Jahren in China und bin mit einem Chinesen verheiratet. Aus Deutschland habe ich mich abgemeldet, jedoch besitze ich noch ein privates deutsches Konto bei der DKB um meinen Studienkredit (bei einer deutschen Bank) zurückzahlen zu können. Auch habe ich noch eine Anwartschaftsversicherung, falls ich doch mal wieder nach Deutschland zurück kommen will.

    Nun meine Fragen:

    1) Die Post von der DKB und meiner Anwartschaftsversicherung gehen jetzt immer an die deutsche Adresse meiner Mutter, da ich mir relativ sicher bin, dass Briefe nicht immer in China ankommen würden. Könnte das zu Problemen hinsichtlich der Besteuerung führen?

    2) Ich arbeite in China und zahle hier meine Steuern, muss aber jeden Monat einige hundert Euro auf mein deutsches Konto einzahlen um meinen Studentenkredit zurückzahlen und meine Anwartschaftsversicherung bezahlen zu können. Könnte das Finanzamt möglicherweise auf die Idee kommen, dass diese Überweisungen Einkünfte sind, die ich versteuern muss, weil ich eben noch ein deutsches Konto besitze, auch wenn ich körperlich nicht länger als die 183 Tage am Stück in Deutschland bin.

    3) Wir planen in der Zukunft eine Wohnung oder Haus in Deutschland zu kaufen, in dem wir aber physisch nicht wohnen. Evtl. nur für ein paar Wochen beim Heimatbesuch. Müsste ich meine Einnahmen aus China und von Kunden aus anderen Ländern dann auch in Deutschland versteuern, obwohl ein DBA zwischen den beiden Ländern besteht? Wie wäre es wenn meine Mutter in diesem Haus leben würde, das Haus aber trotzdem auf meinen Namen läuft? Sollte ich es dann besser meiner Mutter „vermieten“?

    4) Was wäre wenn ich weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland zu Besuch bin, aber länger als 2 Monate am Stück?

    Vielen Dank im Voraus für deine Zeit und Hilfe!

    LG Andrea

  • Hallo Michael, Danke für den tollen Beitrag. Ich habe noch ein paar Fragen zum Thema.

    Und zwar lebe und arbeite ich schon seit knapp zwei Jahren in Asien und zahle hier meine Steuer. Meinen deutschen Wohnsitz hab ich Anfang 2019 abgemeldet.

    Nun meine Fragen:

    1) Ich arbeite hier für ein lokales Unternehmen und verdiene nebenbei noch etwas Geld als Freelancer für ein portugiesisches online Übersetzungsunternehmen, d.h. ich habe keine Einkünfte in oder aus Deutschland. Ich würde mir aber gerne das Geld, das ich monatlich als Freelancer verdiene, auf mein privates deutsches Paypal-Konto einzahlen lassen und es danach auf mein privates DKB-Konto überweisen, um meinen Studienkredit bei einer deutschen Bank zurück zahlen zu können. Könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, dass diese Einnahmen aus Deutschland stammen, weil es auf mein deutsches Paypal-Konto geschickt wird und mich somit besteuern wollen?

    2) Ich habe eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, falls ich doch mal wieder nach Deutschland zurückkehren möchte. Kann ich dadurch als beschränkt steuerpflichtig gelten?

    3) Briefpost der DKB, der Bank bei der ich meinen Studienkredit zurückzahle und meiner Anwartschaftsversicherung werden an die deutsche Adresse meiner Mutter geschickt, könnte das so gedeutet werden, dass ich doch noch in Deutschland wohne, obwohl ich abgemeldet bin?

    Vielen Dank im Voraus!
    LG Andrea

  • Sehr guter Überblick. Ich bin nun schon eine halbe Generation weiter und frage mich, wie zukünftig der Bezug deutscher Rente mit der Auswanderung nach Asien zusammenpassen. Da kann man z. B. lesen, dass der Steuerfreibetrag entfällt, man eine Steuererklärung abgeben und auch Angaben über Einkommen im Ausland machen muss. Kann man das von vorn herein geschickt gestalten?

  • Hallo Michael, eine Frage zu: 3.5. Bei minderjährigen Kindern ist das Sorgerecht entscheidend

    „Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.“

    Ich stehe kurz vor der Rechtskraft der Scheidung (3 Jahre getrennt) und habe das gemeinsame Sorgerecht für mein 7-jähriges Kind. Das Kind lebt dauerthaft bei der Mutter und wird 2-wöchentlich am WE von mir abgeholt.

    Zukünftig möchte ich alle Wohnsitze in DE abmelden und meine dt. Steuerpflicht verlieren.
    Gleichzeitig möchte ich meine Tochter weiterhin mit veränderter Frequenz an den WE abholen.

    1. Frage: Ich verstehe deine Beschreibung so, dass dies steuerlich für mich möglich ist, da ich nicht das alleine Sorgerecht habe, richtig?
    2. Frage: Gibt es bei diesen individuellen Rahmenparamtern etwas, das ich dennoch beachten sollte?

    Vielen Dank für deine Mühe!

  • Vielen Dank für Michael! Es ist dann so, wenn ich ins Ausland für zwei Jahre mit meiner Tochter umziehe (mit Abmeldung meines Wohnsitzes) und in dieser Zeit nicht nach Deutschland wieder fliege aber mein Ehemann in Deutschland weiter lebt und arbeitet (er wird mich ins Ausland besuchen kommen), bin ich dann immer noch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig?

    Danke dir!

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