Der beste Bildungsweg für mein Kind 2022

Der beste Bildungsweg für mein Kind 2022

Grundschule Karlstadt-Wiesenfeld/Karlburg • Schlossgartenweg 3 • 97753 Karlstadt - Wiesenfeld • Tel.: 09359 301 •

05. 12. 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

unter normalen Umständen werden Sie in der dritten Jahrgangsstufe im Rahmen eines Elternabends über die Vielfältigkeit des bayerischen Schulsystems und die Übertrittsphase sowie in der vierten Jahrgangsstufe über das Übertrittsverfahren an weiterführende Schulen informiert. Hier werden Ihnen die vier Schularten Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule und Mittelschule im Allgemeinen vorgestellt. Der Abend für die dritten Klassen ist wie im letzten Schuljahr Corona-bedingt entfallen.

Da wir den Elternabend für die vierte Jahrgangsstufe pandemiebedingt auch nicht stattfinden lassen können, sind die Möglichkeiten auf den nacholgenden Seiten zusammengefasst. 

Die Schulberatungsstelle Hof stellt in einer Präsentation die verschiedenen und vielfältigen Bildungswege des bayerischen Schulsystems vor.

Die Jean-Paul-Grundschule Wunsiedel hat für Sie auf ihrer Homepage viele weitere Informationen zusammengestellt.

Unter https://www.jean-paul-grundschule-wunsiedel.de/eltern/schullaufbahn-einschulung-%C3%BCbertritt/info-abend-online-2021/ finden Sie:

  • die Powerpoint-Präsentation des entfallenden Elternabends
  • Links zur Übertrittsinformation des bayerischen Kultusministeriums
  • Broschüren zu den verschiedenen Schularten in Bayern:

Die Mittelschule - Die Wirtschaftsschule - Die Realschule - Das Gymnasium -

  • die Broschüre „Das bayerische Schulsystem“
  • die Broschüre „Der beste Bildungsweg für mein Kind“

Die weiterführenden Schulen bieten außerdem für jede Grundschule einen Übertrittsberater an. Dies ist eine Beratungslehrkraft an einer weiterführenden Schule, die Ihnen speziell Fragen zu dieser Schulart beantworten kann. Sie finden die Links und die Flyer der weiterführenden Schulen sowie die Namen der Übertrittsberater auch auf dieser Website.

Wir hoffen, mit diesen umfassenden Informationen einen gleichwertigen Ersatz zu dem entfallenden Elternabend geschaffen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, helfen Ihnen unsere Viertklasslehrkräfte gerne weiter.
 

Mit freundlichen Grüßen

Maria Schindler

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Der beste Bildungsweg für mein Kind Informationen zum Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen Stand: August 2015

Vorwort Liebe Eltern, Ihr Kind wird am Ende dieses Schuljahres in einen neuen Abschnitt seines Bildungsweges eintreten. Sicher beschäftigt Sie bereits die Frage, welche weiterführende Schule in Bayern für Ihre Tochter oder Ihren Sohn die richtige ist. Diese Broschüre soll Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung helfen. Sie finden Informationen zu den unterschiedlichen schu lischen Wegen nach der Grundschule und zum Übertritts verfahren. Sie können sich einen guten Überblick über das dif ferenzierte baye rische Schulwesen mit seiner großen Bandbreite an qualitativ hochwertigen, begabungs gerech ten schulischen Bildungswegen und seiner großen Chancenvielfalt verschaffen. Sie werden sehen, dass sich Ihrem Kind an allen weiterführenden Schularten in Bayern Anschlussmöglichkeiten eröffnen. Neben dieser Broschüre stehen Ihnen bei Ihrer Entscheidung als Schulweghelfer all diejenigen mit ihrer pädagogischen Kompetenz, Erfahrung und Verantwortung zur Seite, die Ihr Kind in der Grundschule und während der Übertrittsphase begleiten und Sie gerne beraten. Wenden Sie sich bitte bei offenen Fragen an die- Lehrkräfte der Grundschulen wie der weiterführenden Schulen sowie an die Schulberatung. 2

Im Mittelpunkt der Übertrittsentscheidung sollte immer das Wohl Ihres Kindes stehen. Die richtige Schule ist deshalb diejenige, die Ihrem Kind die besten Chancen bietet, seine besonderen Talente voll zu entfalten und mit Freude und Erfolg zu lernen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihrem Kind für den weiteren Bildungsweg alles Gute! Dr. Ludwig Spaenle Bayerischer Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Georg Eisenreich Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 3

Inhalt Vorwort 2 Vor einer ersten Entscheidung 6 Verschiedene Wege führen zum Ziel 8 Das bayerische Schulsystem im Überblick 10 Das Übertrittsverfahren: Möglichkeiten und Voraussetzungen 12 Die Mittelschule vermittelt praxisorientiertes Wissen und Können 18 Die Realschule vermittelt fundierte Grundlagen in Theorie und Praxis 20 Das Gymnasium vermittelt vertiefte Allgemeinbildung 22 4

Die Wirtschaftsschule richtet den Fokus auf die kaufmännische Grundbildung 24 Die Berufliche Oberschule vermittelt allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung 26 Sonderpädagogische Förderung: Jedes Kind bestmöglich fördern 28 Durchlässigkeit: Verschiedene Ziele, viele Wege 30 Die Schulberatung gibt professionelle Information und Hilfestellung 32 Öffentliche und private Schulen 35 5

Vor einer ersten Entscheidung Zum Ende der Grundschulzeit steht eine erste Entscheidung über den weiteren schulischen Weg Ihres Kindes an. Doch keine Sorge: Die Entscheidung, welche Schule Ihr Kind im kommen- den Schuljahr besucht, ist nicht endgültig. Das differenzierte Schulsystem Bayerns bietet vielfältige Verbindungen zwischen den einzelnen Bildungswegen, und so lässt sich die schulische Laufbahn Ihres Kindes immer wieder seiner Entwicklung anpas- sen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und unterstützt den Schulerfolg. Außerdem helfen Ihnen kompetente Berater und eine Reihe sachlicher Kriterien, die richtige Entscheidung zu treffen. Aufnahmebedingungen geben Orientierung Natürlich haben Sie als Eltern das Recht, den Bildungsweg Ihres Kindes zu wählen. Zugleich gibt es Aufnahmebedingungen der einzelnen Schularten. Diese betreffen vor allem die Leistungen Ihres Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimatund Sachunterricht sowie seine Art zu lernen. Die Aufnahme- bedingungen klären, welches Bildungsprofil, und damit welche Schulart Ihrem Kind am ehesten entspricht. Details hierzu finden Sie im Kapitel Übertrittsverfah ren ab Seite 12. Einzelheiten zu den Bildungsprofilen der einzelnen Schul arten finden Sie ab Seite 18. 6

Erfolgserlebnisse motivieren Eltern sollten für ihr Kind das Anforderungs profil wählen, das Erfolgserlebnisse ermöglicht. Mit dem Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit lassen sich im differenzierten Schulsystem Bayerns Schritt für Schritt immer weitere Abschlüsse erzielen. Beratung gibt Sicherheit Offene Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Jede Schule bietet ein umfangreiches Beratungs- angebot, das Eltern und Schüler nutzen können. Die jeweilige Klassen- bzw. Beratungslehrkraft oder ggf. auch der Schulpsycho- loge stehen für Sie bereit. Zu Fragen der Inklusion stehen Ihnen die Staatlichen Schulberatungsstellen bzw. die Inklusionsberatung am Schulamt zur Verfügung. Online planen Einen guten Überblick über die Vielzahl der schulischen Bildungs- möglichkeiten in Bayern bietet das interaktive Internetportal Mein Bildungsweg. Eine Informationsgrafik erläutert das diffe- renzierte bayerische Schulsys tem; zur Beratung können Eltern und Schüler interaktiv erfragen, wie der individuelle Bildungsweg eines Schülers verlaufen kann und welche alternativen Möglich- keiten es gibt. www.meinbildungsweg.de www.schulberatung.bayern.de 7

Verschiedene Wege führen zum Ziel Das bayerische Schulsystem eröffnet jedem Schüler seinen Weg, aber nicht allen denselben Weg. Die Leistungsfähigkeit der Kin der kann sich im Laufe der Schulzeit ändern. Deshalb gibt es für jedes Kind immer wieder die Möglichkeit, seinen Bildungsweg entsprechend anzupassen: Sei es, weil sich der eingeschlagene Weg als zu anspruchsvoll oder auch als zu wenig fordernd herausstellt. Vielfältige Wege Es gibt 13 Kernschularten. Sie bieten 19 Wege, um einen Schulabschluss zu erreichen. Zwei Wege führen zum Abschluss der Mittelschule, neun zum mittleren Schulabschluss und auf acht Wegen lässt sich die Hochschulreife erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächst höheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss. gibt es darauf aufbauend verschiedene Wege zu einer Hochschulreife. bieten auch die beruflichen Schulen alle schulischen Abschlüsse bis zur Hochschulreife. Weiterführende Schulen setzen Schwerpunkte Mittelschule ist nicht gleich Mittelschule, Realschule ist nicht gleich Realschule, Gymnasium nicht gleich Gymnasium. Denn die weiterführenden Schulen setzen unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte etwa in den Bereichen Naturwissenschaften, Sprachen oder musische Bildung. In der Übertrittsphase (Jahrgangsstufen 3 bis 5) an eine weiter- führende Schule beobachten die Lehrer, welche individuellen Vor- aussetzungen ein Kind mitbringt. Diese werden mit den Auf- nahmebedingungen der weiterführenden Schularten abgeglichen. 8

Die Übertrittsphase - Lernverhalten und Leistungsvermögen entscheiden Übertrittszeugnis Alle Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis mit den Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, der Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, einer Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens und einer zusammenfassenden Beurteilung zur Eignung für den weiteren Bildungsweg. Eltern von Schülern an Förderschulen können ein Übertrittszeugnis beantragen. Probeunterricht Eine Eignungsfeststellung kann auch durch einen Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart erfolgen. Dieser beinhaltet schrift- liche und mündliche Leistungsfeststellungen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Bei welchem Ergebnis der Probeunter- richt bestanden oder der Übertritt auf Wunsch der Erziehungsbe- rechtigten möglich ist, ist aus den Grafiken ab Seite 12 ersichtlich. Jahrgangsstufe 5 als Gelenkklasse mit verstärkter individueller Förderung An allen Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien werden die Schüler verstärkt individuell gefördert. Diese Förder stunden haben zwei Zielsetzungen: Sie erleichtern leistungsschwächeren Schülern, die dem Anforderungsniveau der Schule grundsätzlich gewachsen sind, den Verbleib an der Schule. Leistungsstärkere Schüler an Mittelschulen und Realschulen können unterstützt wer- den, um sie für einen möglichen aufsteigenden Übertritt an eine andere Schulart vorzubereiten. 9

Das bayerische Schulsystem Diese Schularten ermöglichen einen Hochschulzugang. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächst höheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durch- lässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss. Die erste Schulwahl nach der Grund- schule bedeutet daher keine ab- schließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Diese Schularten ermöglichen einen mittleren Schulabschluss. www.meinbildungsweg.de Die Grundschule ist die erste und gemeinsame Schule. Interaktive Grafiken: 3 www.km.bayern.de/englisch 3 www.km.bayern.de/franzoesisch 3 www.km.bayern.de/russisch 3 www.km.bayern.de/tuerkisch 3 www.km.bayern.de/spanisch Die vorschulische Bildung bereitet auf den Übergang in die Grundschule vor. 1 Erfolgreicher oder qualifizierender Abschluss der Mittelschule 10 11

Das Übertrittsverfahren: Möglichkeiten und Voraussetzungen Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Mittelschule Der Übertritt ist grundsätzlich möglich. Mehr zum Übertritt in den M-Zug der Mittelschule (ab Jgst. 7) finden Sie auf Seite 18. Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule Der Probeunterricht: bestanden bei mindestens 3/4 oder 4/3 in Deutsch/Mathematik Übertritt bei 4/4 in Deutsch/Mathematik bei Elternwillen möglich Übertritt aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums Der Probeunterricht: bestanden bei mindestens 3/4 oder 4/3 in Deutsch/Mathematik Übertritt bei 4/4 in Deutsch/Mathematik bei Elternwillen möglich * Durchschnitt aus Deutsch/Mathematik/Heimat-und Sachunterricht im Übertrittszeugnis ** Für Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. 12

Übertritt aus Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule 1 Aufnahme in höhere Jahrgangsstufen der Realschule 1 Bei Fragen in anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Lehrkräfte Ihrer Schule bzw. die Staatliche Schulberatung (ab S. 32). 1 Informationen zum Übertritt und Sonderfällen unter: www.km.bayern.de/zu-uebertritt 13

Das Übertrittsverfahren Übertritt aus der Mittelschule in die Wirtschaftsschule 14

Übertritt aus der Mittleren-Reife-Klasse der Mittel- schule, der Realschule oder dem Gymnasium in die Wirtschaftsschule Der Probeunterricht an der 3-/4-stufigen Wirtschaftsschule: bestanden bei mindestens 3/4 oder 4/3 in Deutsch/Mathematik Übertritt bei 4/4 in Deutsch/Mathematik bei Elternwillen möglich Informationen zu Sonderfällen und allgemeine Informationen zum Übertritt unter: www.km.bayern.de/zu-uebertritt 15

Das Übertrittsverfahren Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums 1 Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums * Durchschnitt aus Deutsch/Mathematik im Jahreszeugnis 16

Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Realschule in Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums 1 Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 oder 6 der Realschule in Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums 1 1 Informationen zu Sonderfällen und allgemeine Informationen zum Übertritt unter: www.km.bayern.de/zu-uebertritt 17

Die Mittelschule vermittelt praxisorientiertes Wissen und Können Die Mittelschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und bereitet ihre Schüler auf eine erfolgreiche Ausbildung vor. Im Unter- richt wird dabei auf die individuelle Förderung der Schüler besonde- rer Wert gelegt. Die Mittelschule umfasst die Jahrgangs stufen 5 bis 9 bzw. M10 sowie Vorbereitungsklassen 1 und 2 (VK) und eröffnet in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die bis zur Hochschulreife führen können. Die bayerische Mittelschule Jede Mittelschule bietet folgende Elemente: Strukturierte berufliche Orientierung der Schüler durch drei be rufsorientierende Zweige (Technik, Wirtschaft, Soziales) und Kooperationen mit Berufsschule, regionaler Wirtschaft, Agentur für Arbeit und weiteren Partnern Heranführung zum mittleren Schulabschluss nach den Bildungs- standards der Kultusministerkonferenz Modulare/individuelle Förderung im Klassenverband bereits ab Jahrgangsstufe 5 an jedem Standort Klassenlehrerprinzip als Alleinstellungsmerkmal Einsatz von Förderlehrkräften und Sozialpädagogen, ein (offenes oder gebundenes) Ganztagsschulangebot und zusätzliche För- derstunden in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zur Differenzierung Mittlere-Reife-Klassen und Vorbereitungsklassen Die individuelle/modulare Förderung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 bereitet die leistungsstarken Schüler auf den Übertritt in den Mitt- lere-reife-zug (M-Zug) ab Jahrgangsstufe 7 zielgerichtet vor und führt sie damit zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule. 18

Die Aufnahme in den M-Zug erfolgt auf Grundlage des Zwischen- zeugnisses oder Jahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 6 (Durch- schnittsnote 2,66 aus Deutsch, Mathematik und Englisch oder eine bestandene Aufnahmeprüfung). Übertritte in den M-Zug sind auch in den höheren Jahrgangsstufen möglich. Besonders leistungsstarke Schüler der Mittelschule mit Quali (Gesamtnotendurchschnitt 2,5 oder besser) können in Vorbereitungsklassen in zwei weiteren Schul- jahren den mittleren Schul abschluss an der Mittelschule erwerben. Abschlüsse Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Qualifi zierender Abschluss der Mittelschule (Quali) Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule Qualifi zierter beruflicher Bildungs abschluss (Quabi) Voraussetzungen/Bedingungen wird mit erfolgreichem Besuch der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule erworben (auch für externe Teilnehmer durch Leistungsfeststellung möglich) kann von Schülern der Praxisklasse durch eine Prüfung erworben werden zusätzliche besondere Leistungsfest stellung am Ende der Jahrgangsstufe 9 (auch für externe Teilnehmer) Abschlussprüfung zum mittleren Schul abschluss an der Mittelschule (auch für externe Teilnehmer) qualifizierender Abschluss der Mittelschule abgeschlossene Berufsausbildung mit Durchschnittsnote von 3,0 oder besser Nachweis mindestens ausreichender Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen. (vgl. Art. 7a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BayEUG) Anschlüsse Den Schülern stehen viele weitere schulische und berufliche Bildungswege offen, z. B. Wege zum Beruf: Duale Ausbildung (Berufsschule und Betrieb) Schulische Berufsausbildung (z. B. Berufsfachschule) Maßnahmen der Berufsvorbereitung Wege zur Hochschulreife: Nach dem mittleren Schulabschluss an der Mittelschule kann der schulische Weg z. B. über die Fachoberschule bis hin zur Hoch- schulreife führen. Nähere Informationen unter: www.mittelschule.bayern.de 19

Die Realschule vermittelt fundierte Grundlagen in Theorie und Praxis Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie vermit- telt eine fundierte Allgemeinbildung und schafft Grundlagen für eine berufliche bzw. schulische Weiterqualifizierung. Im Unterricht der Realschule werden gleichwertig theoretische und praktische Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten vermittelt. Die Realschule schafft die schulischen Voraussetzungen für eine Vielzahl von Berufen; darüber hinaus eröffnet sie auch weitere Bildungswege bis zur Hochschulreife. Die Übertrittsregelungen für den Eintritt in die Realschule finden Sie auf den Seiten 12 und 13. Ausbildungsrichtungen An der Realschule gibt es drei Ausbildungsrichtungen, so genannte Wahlpflichtfächergruppen (I, II und III). Sie setzen ab Jahrgangs- stufe 7 verschiedene Schwerpunkte im Unterrichtsangebot. Damit ist man jedoch nicht auf ein bestimmtes Berufsfeld festgelegt. Die übrigen Fächer sind für die Schüler aller Wahlpflichtfächergruppen gleich. Wahlpflicht fächergruppe Typische Fächer / verstärkter Unterricht (ab 7. Jgst.) Gruppe I: Schwerpunkt im mathematischnaturwissenschaftlichtechnischen Bereich Gruppe II: Schwerpunkt im wirtschaftlichen Bereich Gruppe III: Schwerpunkt im a) fremdsprachlichen Bereich b)musisch-gestaltenden oder hauswirtschaftlichen oder sozialen Bereich verstärkter Unterricht in Mathematik, Physik, Informationstechnologie Wirtschaft und Recht, Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen, Informationstechnologie Berufliche Zielrichtung technische und naturwissenschaft- liche Berufe Berufe in Wirtschaft und Verwaltung Französisch, Informations- gestaltende, technologie, Kunsterziehung, Haushalt und Ernährung, Werken, Sozialwesen wirtschaftliche und soziale Berufe 20

Abschlüsse und Anschlüsse Mittlerer Schulabschluss Der Realschulabschluss ist ein mittlerer Schulabschluss. Er wird durch eine bayernweit zentral gestellte Prüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erworben und berechtigt unter bestimmten Notenvoraussetzungen (Deutsch, Englisch, Mathematik Notendurchschnitt 3,5) zum Besuch der Fachoberschule (FOS), die in zwei Jahren zum Fachabitur und nach dem erfolgreichen Besuch der 13. Jahrgangsstufe zum Abitur (fachgebunden/allgemein) führt. Nach Abschluss einer Berufsausbildung oder wenn eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit durchlaufen wurde, kann auch die Berufsoberschule besucht werden und in einem Jahr das Fachabitur oder in zwei Jahren das Abitur (fachgebunden/ allgemein) erworben werden. Der Übertritt an ein Gymnasium führt in der Regel über den Besuch einer Einführungsklasse. Bis zum Abitur sind dann ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen. Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 der Realschule wird automatisch der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule erworben. Qualifizierender Abschluss der Mittelschule Realschüler können als externe Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule teilnehmen in der Regel dann, wenn der mittlere Abschluss der Realschule gefährdet ist. 21

Das Gymnasium vermittelt vertiefte Allgemeinbildung Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12. Es ver- mittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, fördert das fächerüber- greifende, abstrakte und problemlösende Denken und bereitet auf ein Hochschulstudium oder andere berufliche Ausbildungs- wege vor. Die Übertrittsregelungen für den Eintritt in das Gymnasium finden Sie auf den Seiten 12, 16 und 17. Sprachenfolgen Jeder Schüler erlernt mindestens zwei Fremdsprachen und hat je nach örtlichem Angebot innerhalb einer Ausbildungsrichtung die Wahl aus Englisch (E), Latein (L), Französisch (F) und ab der 8. Jahrgangsstufe Griechisch (Gr), Spanisch (S), Russisch (R) oder Italienisch (I) (s. Übersicht Seite 23). Die erste Pflichtfremd- sprache setzt in der Jahrgangsstufe 5 ein, die zweite in der Jahr- gangsstufe 6 und die dritte (nur am Sprachlichen Gymnasium) in der Jahrgangsstufe 8. Ab der Jahrgangsstufe 10 können die Schüler eine weitere Fremdsprache anstelle der ersten oder zweiten Pflichtfremdsprache wählen. 22

Ausbildungsrichtungen Das Gymnasium bietet ein breites, für alle Ausbildungsrichtungen verbindliches Fächerprogramm, das gleichmäßige Anteile aus dem sprachlich-künstlerischen, dem mathematisch-naturwissenschaft - lichen sowie dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerkanon und Sport enthält. Ausbildungs richtung Naturwissenschaft lich-technologisches Gymnasium (NTG) Sprachliches Gymnasium (SG) Wirtschaftsund Sozialwissen- schaftliches Gymnasium (WSG) Musisches Gymnasium (MuG) (/ bedeutet oder ) - Profil Fremd- sprachen folge - Vermittelt vertiefte Kenntnisse in den E+L oder Naturwissenschaften Physik und Chemie E+F oder sowie in Informatik. L+E oder F+E Betont die kulturelle Bildung und ermöglicht das Erlernen von mindestens drei Fremdsprachen. Form des Humanistischen Gymnasiums: vertiefte Beschäftigung mit der europäischen Kultur und ihren Wurzeln in der klassischen Antike Zwei verschiedene Profile sind möglich: Wirtschaftswissenschaften mit Wirtschaftsinformatik Sozialwissenschaften mit dem Fach Sozial- praktische Grundbildung Im Vordergrund stehen die Fächer Musik, Kunst und Deutsch. Das Fach Musik, zu dem auch verpflichtender Instrumentalunterricht gehört, ist Kernfach. L+E+F/S/R/I oder E+L+F/I/R/S L+E+Gr oder E+L+Gr E+L oder E+F oder L+E oder F+E L+E oder E+L Abschlüsse Die allgemeine Hochschulreife erhält der Schüler mit Bestehen der Abiturprüfung. Der mittlere Schulabschluss wird mit Bestehen der 10. Jgst. erreicht. Er kann auch in der Besonderen Prüfung in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache erworben werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jgst. 9 des Gymnasiums wird automatisch der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule erworben. Schüler des Gymnasiums können als externe Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule teilnehmen in der Regel dann, wenn der mittlere Abschluss am Gymnasium gefährdet ist. 23

Die Wirtschaftsschule richtet den Fokus auf die kaufmännische Grundbildung Die Wirtschaftsschule vermittelt eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung und bereitet auf eine entsprechende berufliche Tätigkeit vor. Als berufliche Schule eröffnet sie ihren Absolven ten durch mathe- matisch-naturwissenschaftliche Lehrplaninhalte aber ebenso den Zugang zu technischen Berufen in Industrie und Hand werk. Die Schüler erwerben neben der fachlichen Qualifikation auch Kompetenzen, die sie befähigen, bereits in der Schule selbst- ständig und eigenverantwortlich zu arbeiten, wie es auch im Rah- men einer Berufsausbildung und einer späteren beruflichen Tätigkeit gefordert wird. Die Übertrittsregelungen für den Eintritt in die Wirtschafts - schule finden Sie auf den Seiten 14 und 15. Ab dem Schuljahr 2014/2015 werden an der Wirtschaftsschule schrittweise beginnend mit der 7. Jahrgangsstufe der vier- stufigen Form neue Stundentafeln und Lehrpläne eingeführt. Eine Neuerung stellt die Einführung des Faches Mathematik als Pflichtfach für alle Schüler dar. Die mathematisch-naturwissen- schaftlichen Lehrplaninhalte erleichtern den Zugang zu tech- nischen Berufen und erhöhen die Chancen für weitere schulische Anschlüsse, z. B. an der Fachoberschule. Eine verpflichtende Abschlussprüfung im Fach Mathematik ist nicht vorgesehen. Alternativ kann eine Prüfung im Fach Übungs- unternehmen abgelegt werden. Dies trägt den unterschiedlichen beruf lichen und schulischen Perspektiven der Wirtschaftsschüler Rechnung. 24

Abschlüsse und Anschlüsse Mittlerer Schulabschluss Am Ende der Jahrgangsstufe 10 (vier- und dreistufige Wirtschaftsschule) bzw. 11 (zweistufige Wirtschaftsschule) findet eine Abschlussprüfung statt. Mit dem Wirtschaftsschulabschluss, einem mittleren Schulabschluss, kann die Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen Beruf verkürzt werden. Anschluss zu Fachabitur und Abitur Der Wirtschaftsschulabschluss berechtigt unter bestimmten Notenvoraussetzungen (Deutsch, Englisch, Mathematik Notendurchschnitt mindestens 3,5) zum Besuch der Fachoberschule oder nach einer Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit der Berufsoberschule. Der Übertritt an ein Gymnasium führt in der Regel über den Besuch einer Einführungsklasse. Erfolgreicher und qualifizierender Abschluss der Mittelschule Mit dem erfolgreichen Abschluss der Jahrgangsstufe 9 der Wirtschaftsschule wird der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule erworben. Falls der Abschluss der Wirtschaftsschule gefährdet ist, können Wirtschaftsschüler als externe Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (Quali) an der Mittelschule teilnehmen. 25

Die Berufliche Oberschule vermittelt allgemeine fachtheo retische und fachpraktische Bildung Das bayerische Schulsystem wurde in den letzten Jahren mit dem Ziel, die Durchlässigkeit zu erhöhen, weiter ausgebaut. Dabei spielen die beruflichen Schulen eine besondere Rolle. Auch die Berufliche Oberschule dient einer höheren Durchlässigkeit. Sie fasst die eigenständigen Schul arten Fachoberschule und Berufs- oberschule unter einem Dach zusammen und führt Schüler mit mittlerem Schulabschluss und/oder abgeschlossener Berufsaus- bildung in ein, zwei oder drei Jahren zur Fachhochschulreife, fach- gebundenen oder allgemeinen Hochschulreife. Die Ausbildung an der Beruflichen Oberschule ist gekennzeichnet durch eine enge Verknüpfung von Fachpraxis, Fachtheorie und All gemeinbildung und schafft so ein sicheres Fundament für ein eventuelles späteres Studium. Ca. 42% der Schulabgänger mit einer Hochschulreife erwerben ihren Abschluss über berufliche Schulen. Ausbildungsrichtungen Die Schüler können nach Begabung und Neigung an der Fachober- schule eine von fünf Ausbildungsrichtungen (Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen, Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelt- technologie, Gestaltung) mit entsprechenden fachtheoretischen Profilfächern wählen und erhalten in der 11. Jahr gangsstufe eine halbjährige fachpraktische Ausbildung. 26

Individuelle Förderung Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufs- ausbildung können direkt in die 12. Jahrgangsstufe der Berufs- oberschule (Ausbildungsrichtung entsprechend der beruflichen Vorbildung) einsteigen. Verschiedene Brückenangebote und För- dermaßnahmen vor und während der Schulzeit an der Beruflichen Oberschule unterstützen individuell und helfen dabei, unterschied- liches Vorwissen anzugleichen. Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.km.bayern.de/fachoberschule www.km.bayern.de/berufsoberschule www.berufliche-oberschule.bayern.de 27

Sonderpädagogische Förderung: Jedes Kind bestmöglich fördern Sonderpädagogische Förderung ist die Aufgabe aller Schulen. Den Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Förder- bedarf stehen verschiedene Lernorte zur Verfügung: Vom Lernort allgemeine Schule (Einzelinklusion mit Unterstützung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste, Kooperationsklassen, Partnerklas- sen, Schulen mit dem Schulprofil Inklusion ggf. in Tandemklassen etc.) bis hin zum spezialisierten Lernort Förderschule. Grundsätzlich haben die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten hier ein Entschei- dungsrecht. Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es daher in Bayern ein breit gefächertes Förderangebot in folgenden Förderschwerpunkten: Sehen Hören körperliche und motorische Entwicklung Sprache emotionale und soziale Entwicklung Lernen geistige Entwicklung Je nach individuellem Förderbedarf und Leistungsvermögen wird dabei der für das einzelne Kind bestmögliche Förderort gewählt. Zur Beratung stehen Ihnen neben den Schulen, den Staatlichen Schulberatungsstellen auch die neu eingerichtete Inklusions- beratung am Schulamt zur Verfügung. Der einmal gewählte Förderort ist nicht auf Dauer bindend: Ein Wechsel von der Förder- schule an die Regelschule zu einem späteren Zeitpunkt und umgekehrt ist möglich. Übertrittsverfahren Bei entsprechender Eignung können Schüler mit sonderpädago- gischem Förderbedarf das Gymnasium, die Realschule, die Wirt- schaftsschule oder entsprechende Förderschulen besuchen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für das Übertrittsverfahren in eine weiterführende Schule. Auch die Förderschulen können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Übertrittszeugnis ausstellen. Lehrpläne und Abschlussmöglichkeiten an Förderschulen Im Förderschulbereich gibt es folgende schulische Lernorte: Förderzentren, die je nach Förderschwerpunkt nach dem Lehrplan der Grundschule und der Mittelschule unterrichten 28

Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung Wirtschaftsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Berufsfachschulen zur sonderpädagogischen Förderung Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung Die Abschlüsse, die an diesen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung erreicht werden können, sind gleichwertig mit den Abschlüssen der entsprechenden allgemeinen oder beruflichen Schulen. Daneben gibt es Förderzentren, die nach eigenen, förderschwerpunktspezifischen Lehrplänen unterrichten und in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung eigenständige Abschlüsse ermöglichen. Schulen/Klassen für Kranke Schüler aller Schularten, die sich für längere Zeit in einem Krankenhaus aufhalten oder dort wiederholt stationär behandelt werden müssen, besuchen Schulen für Kranke oder Klassen für Kranke an Förderschulen. Auch hier können Prüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen abgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.km.bayern.de/inklusion www.km.bayern.de/zur-foerderschule www.km.bayern.de/zur-schulefuerkranke 29

Durchlässigkeit: Verschiedene Ziele, viele Wege * Das Abitur schließt die Berechtigung des Fachabiturs ein. ** Ohne zweite Fremdsprache fachgebundene Hochschulreife Nicht alle hier aufgeführten Bildungsgänge werden in dieser Broschüre beschrieben. Mehr Informationen unter: www.km.bayern.de/zu-schularten 30 31

Die Schulberatung gibt professionelle Information und Hilfestellung Erste Ansprechpartner in Fragen der Bildung und Erziehung sind die Lehrkräfte Ihres Kindes. Darüber hinaus gibt es in Bayern die staatliche Schulberatung durch Beratungslehrkräfte, Schulpsycho- logen oder Schulberatungsstellen. Die Schulberatung hilft, die An- lagen eines Schülers zu erkennen, seine Fähigkeiten zu nutzen und die vielfältigen Bildungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Sie vermit- telt Hilfe bei Schulproblemen und unter stützt Erziehungsberech- tigte wie auch Lehrkräfte bei der Erziehungs- und Bildungsaufgabe. In Inklusionsfällen gibt sie Hilfestellungen für Schulleitungen, Lehr- kräfte, Erziehungsberechtigte und Schüler. Die Schulberatung steht Schülern aller Schularten offen. Sie ist neutral, vertraulich und für Rat suchende selbstverständlich freiwillig und kostenfrei. Beratungslehrkräfte Beratungslehrkräfte gibt es an allen Schulen. Sie beraten Schüler und Erziehungsberechtigte zum Beispiel bei der Wahl der Schullaufbahn, bei der Wahl von Fächern und Ausbildungsrichtungen innerhalb einer Schulart, über die Möglichkeiten, innerhalb einer Schulart von einer Aus- bildungsrichtung in eine andere zu wechseln, bei der Entscheidung, welcher Schulabschluss angestrebt werden soll oder bei der Vorbereitung auf die Berufs- oder Studienwahl. Sie sind auch Ansprechpartner bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten. Schulpsychologen Schulpsychologen bieten Beratung, Hilfe und Betreuung für Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte an in psychologisch komplexen Fällen und Fragestellungen, die den schulischen Bereich betreffen, bei der Frage nach der Eignung für eine bestimmte Schulart, bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten, bei der Förderung altersgemäßer Lern- und Arbeitsmethoden, bei Erziehungsfragen oder bei schulischen Krisen. bei Fragen zur Inklusion. 32

Staatliche Schulberatungsstelle An der Staatlichen Schulberatungsstelle sind Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte der verschiedenen Schularten tätig. Die staatliche Schulberatungsstelle ist die zentrale Beratungseinrich- tung für alle Schulen des Regierungsbezirks. Ihre Aufgabe ist vor allem bei schwierigen Beratungsfällen Entscheidungshilfen zu geben, in Fragen der Inklusion zu beraten und zu vermitteln, über den Aufbau des gesamten Schulwesens zu informieren, Informationsmaterial über die verschiedenen Schularten zu verteilen, die Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen aller Schulen fachlich zu betreuen und Schulleitungen und Lehrkräfte zu beraten und zu unterstützen. Mehr Informationen zur Schulberatung unter: www.schulberatung.bayern.de 33

Schulberatungsstellen Adressen Staatlicher Schulberatungsstellen Oberbayern-Ost (Freising, Erding, Ebersberg, Miesbach und das übrige östliche Oberbayern) Oberbayern-West (Pfaffenhofen, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau, Bad Tölz-Wolfratshausen und das übrige westliche Oberbayern) München (Stadt und Landkreis) Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Beetzstr. 4, 81679 München Tel. 0 89-9 82 95 51 10, Fax 0 89-9 82 95 51 33 Beetzstr. 4, 81679 München Tel. 0 89-9 82 95 51 20, Fax 0 89-9 82 95 51 33 Pündterplatz 5, 80803 München Tel. 089-38384950, Fax 089-38384988 Seligenthalerstr. 36, 84034 Landshut Tel. 0871-43 0310, Fax 0871-4 303110 Weinweg 2, 93049 Regensburg Tel. 09 41-2 20 36, Fax 09 41-2 20 37 Theaterstr. 8, 95028 Hof Tel. 09281-1 400360, Fax 09281-1400382 Glockenhofstr. 51, 90478 Nürnberg Tel: 09 11-5 86 76-10, Fax 09 11-5 86 76-30 Ludwigkai 4, 97072 Würzburg Tel. 09 31-7 94 54 10, Fax 09 31-7 94 54 40 Beethovenstr. 4, 86150 Augsburg Tel. 0821-50 9160, Fax 0821-5 0916 12 34

Öffentliche und private Schulen garantieren Eigenständigkeit in der Unterrichtsgestaltung In Bayern gibt es öffentliche und private Schulen. Die Eltern können in eigener Verantwortung die Wahl zwischen öffentlichen und pri vaten Schulen treffen. Öffentliche Schulen Öffentliche Schulen unterteilen sich in staatliche und kommunale Schulen. Die Zeugnisse der staatlichen und kom munalen Schulen verleihen die gleichen Berechtigungen. Private Schulen Die privaten Schulen sind im Rahmen der Gesetze frei in der Ent- schei dung über eine besondere pädagogische, religiöse oder welt- anschauliche Unterrichtsorganisation. Man unterscheidet zwischen Ersatzschulen (staatlich genehmigte und staatlich anerkannte Schu- len) und Ergänzungsschulen. Ersatzschulen entsprechen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen Schulen. Ergänzungs- schulen sind mit öffentlichen Schulen nicht vergleichbar. Staatlich anerkannte Schulen An diesen Schulen gelten für die Aufnahme, das Vorrücken und beim Schulwechsel sowie bei der Durchführung von Prüfungen die gleichen Bestimmungen wie an den öffentlichen Schulen. Zeugnisse der staatlich anerkannten Ersatzschulen verleihen daher die gleichen Berechtigungen wie die der öffentlichen Schulen. Staatlich genehmigte Schulen Zeugnisse der staatlich genehmigten Ersatzschulen verleihen nicht dieselben Berechtigungen wie die der öffentlichen Schulen. Diese können nur durch eine zusätzliche staatliche Prüfung erreicht werden. 35

Weitere Informationen: www.km.bayern.de www.schulberatung.bayern.de www.meinbildungsweg.de Impressum Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissen- schaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit, Salvatorstraße 2, 80333 München Grafisches Konzept und Gestaltung: atvertiser GmbH, München Fotos: ddp images, fotolia, f1online/inspirestock Dluxe, shutterstock Druck: Appel und Klinger Druck und Medien GmbH, Schneckenlohe Stand: August 2015. Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staats regierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informations ständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informa tionen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Par tei nahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Wegen der leichteren Lesbarkeit umfassen Bezeichnungen von Personengruppen in der Regel weibliche und männliche Personen. BAYERN I DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staats re gierung. Unter Telefon 0 89 12 22 20 oder per E-Mail unter erhalten Sie Informa tionsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Inter - net quellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staats regierung.