Darf man 2 Klausuren an einem Tag schreiben Berufsschule

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Darf man 2 Klausuren an einem Tag schreiben Berufsschule

Baffzik Mitglied Beiträge: 2 Registriert: 06.06.2009 13:55

Beitrag von Baffzik » 06.06.2009 14:01

Hallo, ich besuche eine Berufsschule in NRW. Ich wollte mich im Schulgesetzbuch sowie auf schulministerium.nrw.de darüber informieren, wie viele Klausuren man pro Woche/pro Tag schreiben darf. Leider konnte ich dort nichts finden. Wir schreiben nächste Woche fünf Klausuren, davon zwei an einem Tag. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es erlaubt ist. Kennt jemand einen passenden § aus einem Gesetzbuch, der besagt, wie viele Klausuren man schreiben darf?

Vielen Dank für Antworten!

Baffzik Mitglied Beiträge: 2 Registriert: 06.06.2009 13:55

Beitrag von Baffzik » 06.06.2009 15:05

Hallo,
wurde diese Reglung nicht irgendwo festgelegt und eingetragen, damit man diesen Ausschnitt dem Bildungsgangleiter vorlegen kann?

Darf man 2 Klausuren an einem Tag schreiben Berufsschule

Sanchez17 Mitglied Beiträge: 913 Registriert: 10.12.2005 22:21 Wohnort: Moers / Sevilla Kontaktdaten:

Beitrag von Sanchez17 » 07.06.2009 19:16

Hola, ich bin ebenfalls auf einer Berufsschule in NRW. Bei uns galt: 2 Klausuren an einem Tag = No go! Zumindenst sagten dies damals die Lehrer, das dies nicht ginge. Wobei man da wirklich Klausuren meinte. Tests gelten als keine Klausur. Hab jetzt aber schnell nochmal gegoogelt und auf Anhieb eine Antwort gefunden, die hier zutreffen könnte:

http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/214498,0.html


Und es ist außerdem so, dass mehrere Prüfungen an einem Tag geschrieben werden dürfen. Jedenfalls steht in der APO-BK keine gegenteilige Vorschrift, selbst in der APO-GOSt für Gymnasien steht "in der Regel".

Scheint also möglich zu sein, mehrere Klausuren pro Tag zu schreiben.

Viva el betís, mi amor

Darf man 2 Klausuren an einem Tag schreiben Berufsschule
Wir gehn voran, als euer zwölfter Mann, scheiß egal wie weit, ob Sturm oder Schnee, MSV Duisburg oé

Boecki91 Ehemaliges Teammitglied Beiträge: 4744 Registriert: 18.06.2006 15:21

Beitrag von Boecki91 » 09.06.2009 21:43

Ich hab wegen ähnlicher Fragestellung eine Mail vom Schulministerium NRW erhalten:

Nach Ziffer 8.11 Satz 3 der Verwaltungsvorschriften zu § 8 der APO-BK darf an einen Tag nur eine Arbeit geschrieben werden.

Wenn ich mal den Absatz hier rein zitieren darf:

8.11Im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ sollen die durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschriebenen Arbeiten zur Leistungsfeststellung (Klassenarbeiten, Kursarbeiten, Klausuren)gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden. Die Arbeiten sollen entsprechend dem Alter der Schülerinnen und Schüler in der Regel vorher angekündigt werden. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten, an einem Tag darf nur eine Arbeit geschrieben werden.

Das ist ein Gesetz für Berufsschulen, ggf. wichtig wäre das Wort "sollten". Gerne schicke ich dir auch den ganzen Gesetzes Text per E-Mail, schreib mir falls gewünscht ein PM mit der E-Mail Adresse.

Standart: Am besten mit beiden Beinen auf dem Boden
Standardmäßig antworte ich nicht auf PMs

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gn#36 Ehrenadmin Beiträge: 9300 Registriert: 01.10.2006 16:20 Wohnort: Ganz in der Nähe... Kontaktdaten:

Beitrag von gn#36 » 10.06.2009 12:29

Sollen ist aber dem dürfen fast gleich gestellt denn ich denke es ist der Schule durchaus zuzumuten dafür Sorge zu tragen dass dem so ist, dürfen ist ja eine knallharte Regelung gegen die sie gar nicht verstoßen dürfen.

Begegnungen mit dem Chaos sind fast unvermeidlich, Aber nicht katastrophal, solange man den Durchblick behält.
Übertreiben sollte man's im Forum aber nicht mit dem Chaos, denn da sollen ja andere durchblicken und nicht nur man selbst.

Boecki91 Ehemaliges Teammitglied Beiträge: 4744 Registriert: 18.06.2006 15:21

Beitrag von Boecki91 » 10.06.2009 18:17

Nimms doch als realitätsbezogen hin, in allen Firmen gibt es Termine bis wann etwas fertig sein muss, die Fallen meist auch alle auf einen Tag, dagegen kann man auch nichts sagen, sonst riskiert man es Kunden zu verlieren, wenn du eine Ausbildung mit Kundenkontakt hast solltest du das kennen

Darf man 2 Klausuren an einem Tag schreiben Berufsschule

Kritisch wird es erst wenn man 2 Bildungsgänge gleichzeitig macht und wichtige dinge wie Fachendnoten und Abschlussprüfungen zusammen falllen.

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gn#36 Ehrenadmin Beiträge: 9300 Registriert: 01.10.2006 16:20 Wohnort: Ganz in der Nähe... Kontaktdaten:

Beitrag von gn#36 » 11.06.2009 00:53

Naja ich bin schlimmeres gewohnt, z.B. Prüfungsergebnisse über ein halbes Semester später, was natürlich für die Leute die die Prüfung zum letzten Mal ablegen (bestanden = weiter studieren, durchgefallen = was anderes suchen) ziemlich blöd ist da ihnen eigentlich nur bleibt das Studium zu schmeißen wenn sie keine Zeit vergeuden wollen.

Begegnungen mit dem Chaos sind fast unvermeidlich, Aber nicht katastrophal, solange man den Durchblick behält.
Übertreiben sollte man's im Forum aber nicht mit dem Chaos, denn da sollen ja andere durchblicken und nicht nur man selbst.

Ich habe folgendes Problem: Ich arbeite seit Anfang September als Azubi in einer Konditorei, in der ich jeden 3. Monat Nachtschicht habe. In der Tagschicht arbeitet man dort von Mo-Fr, habe somit IMMER die Samstage frei.In der Nachtschicht hingegen muss ich jede Woche von Freitag auf Samstag arbeiten. So viel erst einmal an Hintergrundinfo. Jetzt zum eigentlichen Problem: Da die Bürokraten dort, und auch mein Ausbilder, nicht viel Wert auf pünktliche Planung legen, was den Arbeitsplan angeht, und sich wenig um ihre Azubis kümmern, war ich schon seit Wochen im Ungewissen, ob meine Nachtschicht nun am Montag, den 30. Okt. oder in der Woche vom 6.11. beginnt, wobei es immer hieß "Sehr wahrscheinlich beginnt deine Nachtschicht ab 30.10., aber der Plan wurde ja noch nicht gedruckt. Etc. Etc.." Da ich noch Urlaub für den Rest diesen Jahres planen musste, habe einige Tage deshalb in die Woche vom 30.10. gelegt, wobei ich auch den Samstag als Urlaubsplan eingetragen habe (da ich dieses Jahr 1 Samstag frei nehmen MUSS laut Vorgabe/Vertrag und 9 weitere Werktage, aber keine weiteren Samstage. Insgesamt für dieses Jahr also 10 Uaubstage). Heute, nachdem ich meinen Urlaubsplan vor Wochen abgegeben habe, erfahre ich, dass meine Nachtschicht doch erst ab Montag den 6.11. beginnt. D.h. Ich habe den Urlaub am Samstag (4.11.) quasi umsont eingeplant, da ich in der Tagschicht jeden Samstag sowieso frei habe. Jetzt habe ich also einen Urlaubstag an einem ohnehin schon freien Tag. Ich würde den Urlaubs-Samstag, den ich wie gesagt nehmen MUSS und der mir ja auch zusteht, deshalb gern um 1 Woche verschieben, sodass er auch wirklich in der Nachtschicht liegt. Aber die Verantwortliche im Büro meinte zu mir, dass ich es soch jetzt dabei belassen soll, und sie da jetzt nichts mehr ändern will in ihrem Plan am PC. Meine Frage ist nun: Darf das denn überhaupt so sein? Der eine Samstag wird, da es ein Urlaubstag ist, ja bezahlt, aber ich habe den Tag ja trotzdem nicht als Erholung, und Urluabstage sollen ja eben wegen der Erholung genommen werden!? Ist das rechtlich so erlaubt oder kann ich als Arbeitnehmer darauf bestehen, dass ich diesen Urlaubstag auch richtig bekomme , und nicht an einem ohnehin schon freien Tag? Brauche schnell eine Antwort ): ich habe bereits im Internet eine Antwort zu finden, auch auf Gesetzeswebsites, aber ich konnte nichts finden, was dazu passen würde /: Vielen Dank.im Vorraus für ernste Antworten :)