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Antwort vom 20.1.2012 | 09:22 Von Status: Student (2906 Beiträge, 1309x hilfreich)
Drücken wird es mal so aus. "Generelle Themen sollen nicht in Grundgesetz geschrieben werden" Notfalls geht man in die Stadt Bibliothek, dort liegen diese Gesetze dann in schönen Roten Ordnern (zumindest in BW) aus. Dann kopiert man sich die entsprechenden Seiten. Wie ich sehe, hat sich da kaum in den letzten 20 Jahren was geändert. Gilt noch das alte Kommentar, ist dazu folgendes zu sagen. Bei der regelmäßigen Klausurenplanung dürfen nur 2 Klausuren pro Woche und eine am Tag eingeplant werden. Verschobene Klausuren, dürfen die 2 Klausuren Regel pro Woche aufheben. Ebenso die Nachschreibeklausuren. Nicht jedoch die 1 Klausur am Tag regel. Deswegen wird grad kurz vor Zeugnisschluss nochmal fleißig verschoben. (Zumindest war das bei mir die übliche Praxis; allerdings haben da auch die Schüler ihren Anteil mitgetan, das die auch die Klausuren immer weiter nach hinten verschoben haben wollten) Um ein Beispiel zu nennen. Englisch als Hauptfach hatte 3 Klausuren/Halbjahr. Die letzte war für ende November angesetzt und wurde auf Wunsch der Schüler auf Mitte dezember verschoben. Die zweite und letzte Bio Klausur war zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetragen. Weil die Englischklausur verschoben worden ist, durfte der Biolehrer diese Klausur als dritte in der letzten Woche vor den Ferien eintragen. Gab dann tierisch Knatsch, was dazu führte, das unser Direktor verfügt hat, daß alle Klausuren bis 2 Wochen nach Halbjahresanfang veröffentlich sein müßen. So waren die Lehrer fein raus, weil dann immer nur noch auf wunsch der Klasse verschoben worden ist, und dann war man selber schuld. Persönlich kann ich nur den Tip geben. Lass Lehrer und Direktor mit Paragraphen in Ruhe und suche lieber ein Gespräch auf menschlicher Basis. Denn in den wenigsten Fächern beruhen die Noten auf harten Fakten. Selbst bei einem Rechenweg in Mathe ist es immer ein Good Will vom Lehrer, wenn er einem diesen teilweise bepunktet. D.h. Wenn du von dir nicht sagen kannst, dass du den Erwartungshorizont nicht zu 100% erfüllst, würde ich jede direkte Konfrontation vermeiden. Klar kann man jede Klassenarbeit auch noch von einem Richter begutachten lassen. Allerdings die Zeit die du dafür brauchst, fehlt dir an anderer Stelle. In der Praxis endet das dann so, um von einer 3 auf eine 2 zu kommen, brauchst du ein paar Wochen, bzw hast ein paar Turbolente Tage. In diesen Tagen schreibst du dann ein paar 4 und 5, welche sich nicht mehr wegdiskutieren lassen. Nimm es also einfach als Schule fürs Leben, denn auch später wird nicht immer alles Gerecht und nach dem Wortlaut des Gesetzes gehen. -- Editiert Lifeguard am 20.01.2012 09:29
Der Lehrer kann das Wissen Ihres Kindes in Tests oder Klassenarbeiten abfragen oder andere schriftliche Leistungen in die Benotung auf dem Schulzeugnis mit einbeziehen. Diese Tests und Klassenarbeiten muss Ihr Kind absolvieren: 1. Tests, Übungsarbeiten oder kleine Arbeiten (Klassenarbeiten oder Kurzarbeiten) 2. Klassenarbeiten oder große Arbeiten (Schulaufgaben oder Probearbeiten) 3. Vergleichsarbeiten (VERA) oder zentrale Lernstandserhebungen 4. Schriftliche Leistungsnachweise 10 Antworten auf Elternfragen rund um das Thema „Klassenarbeiten“
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