Auf was muss ich bei einer Zahnzusatzversicherung achten?

Bei den meisten Menschen geht irgendwann der eine oder andere Zahn kaputt. Das verursacht nicht nur Zahnschmerzen, sondern tut besonders gesetzlich Versicherten auch im Portemonnaie weh. Muss ein Zahn ersetzt werden, übernehmen die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen nämlich nicht die gesamten Kosten.

Je nachdem, ob Du Dich für einen günstigen Zahnersatz wie eine Metallkrone oder für ein teures Implantat entscheidest, musst Du einen Eigenanteil zwischen 100 und einigen Tausend Euro selbst zahlen. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kann helfen, lohnt sich aber nicht immer.

Zahnersatz kann für gesetzlich Versicherte teuer werden. Die Kran­ken­kas­se zahlt grundsätzlich 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Dabei handelt es sich um eine zweckmäßige Behandlung, die aus medizinischer Sicht ausreichend ist. Das kann bei Seitenzähnen eine Krone oder Brücke aus Metall sein oder eine herausnehmbare Teilprothese, falls mehrere Zähne fehlen. Für jedes Zahnproblem haben Kran­ken­kas­sen und Zahnärzte festgelegt, welche Behandlung als Regelversorgung gilt und wie viel Euro der Festzuschuss der Kran­ken­kas­sen dafür beträgt.

Hast Du Dein Bonusheft für die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt in den vergangenen fünf Jahren regelmäßig abstempeln lassen, erhöht sich der Zuschuss der Kasse auf 70 Prozent der Regelversorgung. Bei einem Bonusheft mit Stempeln über zehn Jahre hinweg sind es 75 Prozent.

Bist Du gesetzlich versichert, zahlst Du somit mindestens 25 bis 40 Prozent der Kosten für den Zahnersatz selbst, auch wenn Du Dich für eine günstige Variante entscheidest. Welche Kosten bei einer Metallkrone auf Dich zukommen, zeigt unser Beispiel unten. In Härtefällen zahlt die Kran­ken­kas­se allerdings bis zu 100 Prozent der Rechnung.

 ohne Bonus5 Jahre Bonusheft10 Jahre Bonusheft
Gesamtkosten Krone340 €340 €340 €
Festzuschuss der Kran­ken­kas­se204 €238 €255 €
Eigenanteil136 €102 €85 €

Annahme: Krone in einem vollständigen Gebiss, Werte gerundet
Quelle: Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (Stand: 4. Mai 2022)

Falls Du Dich in Absprache mit Deinem Zahnarzt für eine andere Versorgung entscheidest, zum Beispiel für ein Implantat statt einer Brücke oder eine optisch schönere Krone aus Keramik statt Metall, kann es deutlich teurer werden. Die Kasse zahlt für ein Implantat den gleichen Betrag wie für eine Brücke. Die Mehrkosten für die teurere Behandlung musst Du selbst tragen. Soll beispielsweise ein fehlender Zahn ersetzt werden, bekommst Du von der Kasse mit einem zehn Jahre geführten Bonusheft 589 Euro Zuschuss, unabhängig davon, ob Du Dich für eine Zahnbrücke entscheidest, die 800 Euro kostet, oder für ein 3.000 Euro teures Implantat.

Wie Du auch ohne Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung beim Zahnersatz sparen kannst, erklären wir Dir weiter unten im Text.

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Ob sich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung lohnt, hängt stark davon ab, ob Du in Zukunft viel und hochpreisigen Zahnersatz brauchst. Denn die Versicherung ist verhältnismäßig teuer. Einen guten Vertrag gibt es ab etwa 300 Euro im Jahr aufwärts. Zum Vergleich: Die viel wichtigere Haft­pflicht­ver­si­che­rung bekommst Du bereits für 60 Euro im Jahr.

Zahnersatz kann über die Jahre zwar Kosten von einigen Tausend Euro verursachen, existenzbedrohend sind diese Ausgaben aber selten. Du solltest Dich deshalb zunächst um alle wichtigeren Versicherungen kümmern, bevor Du über einen Zahnzusatzvertrag nachdenkst.

Die entscheidende Frage, die Du Dir stellen musst, ist, wie Du die Gesundheit Deiner Zähne einschätzt. Die verhältnismäßig teure Versicherung rechnet sich erst, wenn Du hohe Kosten für Zahnersatz hast.

Brauchst Du hingegen nur alle paar Jahre eine Krone oder ein Implantat, ist es womöglich günstiger, regelmäßig etwas Geld auf die Seite zu legen, um davon irgendwann eine große Zahnbehandlung zu zahlen. Das geht sehr einfach, indem Du ein separates Tagesgeldkonto einrichtest und dann monatlich einen bestimmten Betrag von Deinem Girokonto darauf überweist. Als Richtgröße für die Höhe der monatlichen Überweisung kannst Du den Beitrag nehmen, den die von uns empfohlenen Anbieter verlangen.

Von der Sparkonto-Lösung kannst Du jederzeit zur Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung wechseln. Es ist allerdings nicht ganz einfach, den richtigen Zeitpunkt für den Abschluss der Versicherung zu finden. Zwar sind die Beiträge für junge Leute günstiger, dafür ist es auch unwahrscheinlicher, dass Du in diesem Alter teuren Zahnersatz brauchst. Warte aber auch nicht zu lange, denn für bereits kaputte Zähne zahlt die Versicherung in den meisten Fällen nicht. Außerdem ist die Höhe der Erstattung in den ersten Jahren nach Abschluss des Vertrags gedeckelt.

Über folgende Spielregeln solltest Du Dir bewusst sein, bevor Du eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließt:

  • Wenn Du eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung beantragst, musst Du angeben, ob Dein Zahnarzt Dir schon zu einer Behandlung geraten hat oder eine solche geplant ist. Für anstehende Behandlungen kommt die Versicherung nicht auf. Das heißt, dass Du mit dem Abschluss nicht warten kannst, bis Dein Zahnarzt Dir sagt, dass etwas an Deinen Zähnen gemacht werden muss.
  • Auch mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung musst Du oft einen Teil der Rechnung selbst bezahlen. Selbst bei guten Tarifen bleibt meist ein Eigenanteil von 10 bis 20 Prozent. Versicherungen, die die gesamte Rechnung übernehmen, sind unverhältnismäßig teuer.
  • Viele Tarife haben eine Wartezeit. Damit kannst Du in den ersten acht Monaten nach Vertragsschluss meistens keine Leistungen für Zahnersatz in Anspruch nehmen. Es gibt allerdings auch Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen ohne Wartezeit.
  • Zudem zahlen praktisch alle Tarife in den ersten drei bis fünf Jahren nur begrenzte Summen, sodass Du davon am Anfang keine große Gebiss-Sanierung finanzieren kannst.
  • Wenn Deine Zähne in sehr schlechtem Zustand sind und zahlreiche fehlen, kann es im Extremfall sein, dass Du überhaupt keine Zusatzversicherung bekommst.

Vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen solltest Du überlegen, ob eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Dich persönlich sinnvoll ist.

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung lohnt sich, wenn Du viel Wert auf teuren Zahnersatz und optisch schicke Materialien legst. Wenn Du mit der Regelversorgung der Kran­ken­kas­se zufrieden bist, kannst Du den Eigenanteil meist von Ersparnissen bestreiten.

Die Suche nach der passenden Zahnversicherung gestaltet sich oft schwierig, denn es gibt eine fast unüberschaubare Bandbreite von Hunderten Tarifen in allen Preislagen. Tarife, die nur einen kleinen Zuschuss zum Zahnersatz leisten, lohnen sich meist ebenso wenig wie sehr teure Tarife mit vielen Zusatzleistungen. Inmitten der riesigen Auswahl ein gutes, mittelpreisiges Angebot zu finden, ist mühsam.

Finanztip hat deshalb im April 2021 verschiedene Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen verglichen und Tarife ermittelt, die gute Leistungen zu einem fairen Preis bieten. Das Ergebnis: Wir empfehlen die Tarife ZZ Pro90 der Huk und Huk24, Generali Plan Z1, Ottonova Zahn 85 und Hallesche Megadent. Wie wir bei unserem Test vorgegangen sind, liest Du am Ende dieses Textes. Im Mai 2022 haben wir nochmals die Preise und Ver­si­che­rungs­be­din­gungen unserer Empfehlungen überprüft. Die Ottonova hat ihre Tarifbedingungen im Vergleich zu unserem Testzeitpunkt leicht verbessert, bei den anderen empfohlenen Tarifen konnten wir keine Veränderung feststellen.

Die besten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen 2021

Wir haben uns 50 Tarife angeschaut, die von der Zeitschrift „Finanztest“ und dem Analysehaus Franke & Bornberg als sehr leistungsstark beurteilt wurden.

Von den leistungsstarken Tarifen haben wir uns auf die zehn günstigsten konzentriert. Dafür nutzten wir den von Finanztest ausgewiesenen Durchschnittsbeitrag.

Wir haben die Leistungen in den Bereichen Zahnersatz, Zahnbehandlung und allgemeine Ver­si­che­rungs­be­din­gungen verglichen. Fünf Angebote können wir empfehlen.


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen gibt es in zwei Varianten. Bei den meisten Tarifen wird schon beim Vertragsabschluss festgelegt, dass der Beitrag alle paar Jahre steigt. Dieses Modell verfolgen auch vier unserer Empfehlungen. Für den Tarif der Generali ist hingegen ein konstanter Beitrag über die gesamte Laufzeit vorgesehen, entsprechend teurer ist das Angebot für junge Menschen. In diesem Abschnitt erklären wir im Detail, welche Vor- und Nachteile die beiden Varianten haben.

Damit Du besser vergleichen kannst, was die Tarife mit steigendem Beitrag langfristig kosten, geben wir in unserer Preistabelle auch einen Durchschnittsbeitrag über einen Zeitraum von 30 Jahren an. Denn je nach Anbieter entwickelt sich der Preis mit zunehmendem Alter des Kunden unterschiedlich.

 

Huk ZZ

Pro90

Huk24 ZZ

Pro90

Ottonova

Zahn 85

Hallesche

Megadent

Durchschnittsbeitrag
43 bis 73 Jahre
29 €29 €31 €37 €
Beitrag mit 37 Jahren22 €21 €20 €23 €
Beitrag mit 47 Jahren 22 €21 €27 €30 €
Beitrag mit 57 Jahren35 €35 €36 €35 €

1 Der Beitrag steigt über die Vertragslaufzeit in vorher festgelegten Schritten. Annahmen: Kunde ohne Vorerkrankungen und Zahnlücken; Preis pro Monat, Zahlen gerundet

Quelle: Auskünfte der Anbieter (Stand: 6. Mai 2022)

 Generali Plan Z1
Beitrag bei Abschluss mit 37 Jahren34 €
Beitrag bei Abschluss mit 47 Jahren38 €
Beitrag bei Abschluss mit 57 Jahren40 €

1 Der Beitrag bei Abschluss bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit konstant. Annahmen: Kunde ohne Vorerkrankungen und Zahnlücken; Preis pro Monat, Zahlen gerundet

Quelle: Auskünfte der Generali (Stand: 6. Mai 2022)

Das bieten die empfohlenen Tarife

In unserem Vergleich im April 2021 am besten abgeschnitten hat der Tarif ZZ Pro90, den sowohl die Huk-Coburg als auch ihre Digitaltochter Huk24 anbieten. Die gesamte Liste aller untersuchten Tarife samt deren Bewertung findest Du in der Testbeschreibung im letzten Abschnitt dieses Textes.

Der Tarif ZZ Pro90 zahlt Zahnersatz und Inlays zu 90 Prozent abzüglich der Kosten, die die gesetzliche Versicherung übernimmt. Dabei ist es unerheblich, ob Du ein Bonusheft führst oder nicht. Wenn Du zu einem Zahnarzt gehst, der mit der Versicherung kooperiert, steigt die Erstattung auf 100 Prozent. Das gilt auch für Zahnlabore. Die Erstattung von Material- und Laborkosten ist begrenzt auf Höchstsätze, die in einem Preis-Leistungsverzeichnis in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen festgelegt sind. Die anderen von uns empfohlenen Tarife erstatten Kosten für zahntechnische Leistungen in „angemessener Höhe".

In den ersten fünf Versicherungsjahren sind die Leistungen im Tarif ZZ Pro 90 gedeckelt. Im ersten Jahr gibt es höchstens 1.000 Euro; in den folgenden Jahren steigt der Betrag jeweils um weitere 1.000 Euro. Nimmst Du die Versicherung also im dritten Jahr erstmals in Anspruch, erstattet sie Dir maximal 3.000 Euro. Schon beim Vertragsabschluss vorhandene Zahnlücken sind vom Ver­si­che­rungs­schutz ausgeschlossen.

Für Leistungen, die nicht unter Zahnersatz fallen, sondern als Zahnbehandlung gelten, bietet der Tarif ein Budget, das auf 200 Euro pro Jahr gedeckelt ist. Hast Du die 200 Euro aufgebraucht, musst Du alle weiteren Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen. In puncto Zahnbehandlung bieten die anderen empfohlenen Tarife umfassendere Leistungen.

Der Tarif Plan Z1 der Generali ist unter unseren Empfehlungen das einzige Angebot mit konstantem Beitrag. Rechnungen für Zahnersatz werden Dir zu 90 Prozent erstattet – abzüglich des Anteils, den Deine gesetzliche Kran­ken­kas­se zahlt. Das bedeutet, Du zahlst 10 Prozent Eigenanteil. Mehrkosten für Wurzel- und Parodontalbehandlungen sowie für Kunststofffüllungen übernimmt die Generali in diesem Tarif ebenfalls zu 90 Prozent.

Die Erstattung ist in den ersten fünf Jahren allerdings begrenzt. Im ersten Jahr zahlt die Versicherung höchstens 1.000 Euro; in den folgenden Jahren steigt der Betrag jeweils um weitere 1.000 Euro.

Der Tarif Plan Z1 ist die einzige unserer Empfehlungen, die Du nicht online abschließen kannst. Der Tarif wird ausschließlich über die DVAG vertrieben.

Das junge Unternehmen Ottonova bietet erst seit 2017 private Kran­ken­ver­si­che­rungen an. Mit dem Tarif Zahn 85 bekommst Du 85 Prozent Erstattung für Zahnersatz (abzüglich des Anteils der gesetzlichen Kasse) unabhängig davon, ob Du ein Bonusheft führst.

Die Leistungen sind in den ersten vier Jahren nach Abschluss gedeckelt, beginnend mit 1.000 Euro in den ersten zwölf Monaten. Alle weiteren zwölf Monate steigt der Deckel um zusätzliche 1.000 Euro. Fehlt Dir ein Zahn, kannst Du die Zahnlücke gegen 8 Euro Aufpreis im Monat mitversichern. Ab zwei fehlenden Zähnen bekommst Du keinen Vertrag.

In der Kategorie „Zahnbehandlung“, die Leistungen bei Wurzelbehandlung, Parodontitis, Zahnreinigung und Kunststofffüllungen umfasste, schnitt der Tarif Zahn 85 der Ottonova von allen Testkandidaten am besten ab.

Zum Zeitpunkt unseres Tests galt für den Tarif noch eine Wartezeit von drei Monaten. Inzwischen hat Ottonova die Tarifbedingungen in einigen Punkten angepasst. Die Wartezeit ist entfallen und die Leistungen bei Wurzel- und Parodontalbehandlungen wurden etwas verbessert.

Der Tarif Megadent der Halleschen erstattet grundsätzlich 80 Prozent der Kosten für Zahnersatz und Inlays, abzüglich des Anteils der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Mit einem fünf Jahre gestempeltem Bonusheft steigt die Erstattung auf 90 Prozent.

Die Leistungen sind in den ersten fünf Jahren gedeckelt. Die Erstattungsgrenze für Zahnersatz liegt im Jahr des Vertragsabschlusses bei 1.000 Euro und steigt mit jedem Kalenderjahr um weitere 1.000 Euro. Hast Du allerdings eine Zahnlücke oder herausnehmbaren Zahnersatz, reduzieren sich die Höchstbeträge um 75 Prozent. Das bedeutet, in den ersten fünf Jahren bekommst Du statt 5.000 Euro höchstens 1.250 Euro. Hast Du vier oder mehr fehlende Zähne, bekommst Du bei der Halleschen keinen Vertrag.

Der Tarif übernimmt außerdem viele zusätzliche Kosten für Wurzelbehandlungen oder Kunststofffüllungen. Mehrkosten für Parodontalbehandlungen werden aber nur erstattet, wenn die gesetzliche Versicherung einen Teil der Behandlung zahlt.

Wenn Du Dich für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung entscheidest, solltest Du nicht nur auf den Preis schauen, sondern vor allem auf die Leistungen. Denn gerade besonders günstige Angebote enthalten oft viele Fallstricke. Welche Punkte wichtig sind, listen wir im Folgenden auf.

Hohe Erstattung für Zahnersatz

Mit einem Zahnzusatzvertrag lässt sich eine Vielzahl von Leistungen versichern: von Hypnose beim Zahnarzt über Schienen gegen Zähneknirschen bis hin zur professionellen Zahnreinigung. Die größten Kosten fallen jedoch beim Zahnersatz an.

Deshalb ist es am wichtigstem, dass ein Tarif gute Leistungen bei der Versorgung mit Implantaten, Brücken und Kronen bietet. Gute Zahnversicherungen zahlen außerdem Inlays, also passgenau gefertigte Füllung aus Kunststoff, Keramik, Gold oder Titan. Das ist auch sinnvoll, denn hochwertige Inlays können 600 bis 700 Euro kosten. Die gesetzliche Kran­ken­kas­se zahlt aber nur die 50 Euro dazu, die eine Amalgamfüllung kosten würde.

Tarife, die 100 Prozent Erstattung für Zahnersatz bieten, sind allerdings besonders teuer. Wir gehen deshalb davon aus, dass es sich in vielen Fällen lohnt, einen Tarif mit einer etwas geringeren Erstattung zu wählen und den verbleibenden Eigenanteil aus den gesparten Beiträgen zu zahlen. Aus diesem Grund empfehlen wir Tarife, die zwischen 80 und 90 Prozent des Rechnungsbetrages übernehmen.

Einige Anbieter staffeln ihre Leistungen danach, wie regelmäßig der Versicherte bei der jährlichen Zahnvorsorge war. Ein durchgehend gestempeltes Bonusheft sichert Dir also nicht nur bei der gesetzlichen Kran­ken­kas­se eine höhere Zuzahlung, sondern auch bei der privaten Zusatzversicherung.

Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sollte unbedingt nicht nur die Regelversorgung abdecken, sondern auch zusätzliche Kosten für teurere Materialien oder einen höherwertigen Zahnersatz. Ein Tarif, der mit „Verdopplung der Kassenleistung“ wirbt, lohnt sich nicht. Denn auch der doppelte Kassenzuschuss reicht nicht aus, um teuren Zahnersatz zu finanzieren.

Leistungen bei Zahnbehandlung

Zusätzlich zum Zahnersatz lassen sich bei vielen Anbietern weitere Leistungen mitversichern. Die Versicherung übernimmt dann zum Beispiel auch Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen oder für Wurzel- oder Parodontalbehandlungen (Verfahren gegen chronische Zahnfleischentzündungen), die die gesetzliche Kran­ken­kas­se nicht zahlt. In vielen Fällen sind diese Behandlungen aber auch Kassenleistung.

Solche Leistungen haben wir im Finanztip-Vergleich von Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen ebenfalls berücksichtigt, allerdings mit geringerem Gewicht, da die Kosten für Zahnersatz meist deutlich höher sind.

Zahnprophylaxe ist oft inklusive

Eine professionelle Zahnreinigung kann man auch selbst bezahlen, dafür ist keine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung nötig. Außerdem gibt es von vielen gesetzlichen Kran­ken­kas­sen einen Zuschuss zur jährlichen Zahnreinigung.

In vielen guten Zahnzusatztarifen ist allerdings ein Zuschuss zur Zahnreinigung enthalten. Die solltest Du dann auch regelmäßig in Anspruch nehmen, denn die Versicherung hat in der Regel in den monatlichen Beitrag einen Aufpreis für die Zahnreinigung eingerechnet.

Erstattungsgrenzen beachten

In den ersten Jahren nach Abschluss sind die Erstattungen von Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen auf geringe Summen begrenzt. Du musst Dir also gut überlegen, welche Leistungen Du wann in Anspruch nimmst. Die von uns empfohlenen Tarife zahlen mindestens 1.000 Euro in jedem der ersten vier Versicherungsjahre.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Leistungen in den ersten Jahren sind, desto besser. Außerdem ist es vorteilhaft, wenn die Erstattungsgrenzen möglichst wenige Jahre gelten, beispielsweise nur drei statt fünf Jahre lang. Danach sollte es keine jährliche Obergrenze mehr für die Erstattungen geben.

Auch wenn die Leistungsgrenzen der Anfangszeit nicht mehr gelten, zahlt die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Rechnungen nur bis zu den gültigen Höchstsätzen der Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte. Überhöhte Rechnungsbeträge für Material oder das Labor, das den Zahnersatz anfertigt, kann die Versicherung kürzen.

Reiche deshalb vor Beginn einer Behandlung am besten immer den Kostenvoranschlag Deines Zahnarztes, den sogenannten Heil- und Kostenplan, bei der Versicherung ein. Diese teilt Dir dann verbindlich mit, welche Kosten sie übernehmen wird.

Viele Tarife haben eine Wartezeit von acht Monaten. Das bedeutet, die Versicherung zahlt erst nach dieser Zeit für Behandlungen. So wollen die Anbieter verhindern, dass Du erst einen Vertrag abschließt, wenn Du schon Zahnprobleme hast. Oft erlässt die Versicherung die Wartezeit, wenn Du mit einer zahnärztlichen Untersuchung nachweist, dass Deine Zähne in Ordnung sind.

Einige Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen verzichten aber auch grundsätzlich auf eine Wartezeit, darunter unsere Empfehlungen Huk (Tarif ZZ Pro90), Huk24 (Tarif ZZ Pro90), Ottonova Zahn 85 und Hallesche (Tarif Megadent).

Unabhängig von der Wartezeit gilt immer: Es gibt kein Geld für Behandlungen, zu denen Dein Zahnarzt Dir nachweislich schon vor dem Abschluss der Versicherung geraten hat oder für Behandlungen, die er bereits begonnen hat.

Gesundheitsfragen ernst nehmen

Im Antrag für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung musst Du einige Gesundheitsfragen beantworten. Diese sind nicht so umfangreich wie bei anderen Versicherungen, dennoch solltest Du ehrlich und gewissenhaft antworten. Denn im schlimmsten Fall kannst Du Deinen Ver­si­che­rungs­schutz verlieren, wenn Du falsche Angaben machst.

Meist fragen die Versicherungen nach fehlenden Zähnen, nach herausnehmbaren Prothesen und danach, wie alt bestehender Zahnersatz ist. Frage im Zweifel bei Deinem Zahnarzt nach, falls Du Dich nicht genau erinnerst. Auch, ob er Dir bereits zu einer Behandlung geraten hat, musst Du angeben.

Wie die Anbieter mit Deinen Angaben umgehen, ist unterschiedlich. Einige schließen fehlende Zähne vom Ver­si­che­rungs­schutz aus, bei anderen kannst Du Zahnlücken gegen einen Aufpreis oder niedrigere Erstattungsgrenzen in den Anfangsjahren mitversichern. Ab vier fehlenden, nicht ersetzten Zähnen wird es häufig schwierig, überhaupt einen Vertrag zu bekommen.

Auch wenn Du eine herausnehmbare Zahnprothese trägst, bekommst Du bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich gute Konditionen. Viele Anbieter behandeln herausnehmbare Prothesen wie ersetzte Zähne und versichern diese mit. Einige setzen herausnehmbare Prothesen aber auch mit fehlenden Zähnen gleich oder lehnen Kunden mit einer Zahnprothese grundsätzlich ab.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen berechnen ihre Beiträge auf zwei Arten: Einige Tarife sparen einen Teil des Beitrags (die sogenannten Altersrückstellungen) dafür an, dass die Beiträge mit dem Alter nicht zu stark steigen. Dadurch haben sie einen konstanten Beitrag, sind von vorneherein jedoch etwas teurer. Die meisten Tarife beinhalten aber keinen solchen Sparanteil. Sie sind für junge Kunden günstiger, kosten dafür aber mit zunehmendem Alter deutlich mehr.

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Bei Tarifen mit konstantem Beitrag und Altersrückstellungen kannst Du besser abschätzen, ob Du Dir die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung auch in höherem Alter noch leisten kannst. Allerdings hast Du den Sparanteil umsonst eingezahlt, falls Du den Vertrag kündigst. Das vorausgezahlte Geld ist dann für Dich verloren. Dadurch bist Du unflexibler und stärker an Deinen Versicherer gebunden.

Der Vorteil von Tarifen mit steigendem Beitrag ist, dass Du diese ohne Verluste kündigen und in einen Tarif mit einem besseren Preis-Leistungsverhältnis wechseln kannst. Dasselbe gilt, wenn Du irgendwann entscheidest, dass Du die Zahnversicherung nicht mehr brauchst. Außerdem ist die Auswahl an solchen Angeboten deutlich größer.

Wichtig zu wissen: Egal für welche Variante Du Dich entscheidest, es gibt keine Garantie, dass sich die Beiträge entwickeln, wie zu Vertragsbeginn vorhergesagt. Der Anbieter kann Deinen Beitrag erhöhen, wenn er mehr Geld für Leistungen ausgeben muss, als zu Beginn Deines Vertrages erwartet. Die Kosten können zum Beispiel steigen, weil Behandlungen teurer werden oder die Kunden der Versicherung sich zunehmend für besonders teuren Zahnersatz entscheiden. Dann kann es passieren, dass Du eine Beitragserhöhung bekommst, unabhängig davon, ob Du in einem Tarif mit konstantem oder mit stufenweise steigendem Beitrag versichert bist.

Auch ohne eine Zahnversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für den Zahnarztbesuch zu senken.

Für Geringverdiener

Wer sich keinen Zahnersatz leisten kann, muss nicht mit schlechten Zähnen leben. Für Geringverdiener gibt es bei den gesetzlichen Kran­ken­kas­sen eine Härtefallregelung. Hast Du ein Bruttoeinkommen von weniger als 1.316 Euro im Monat (Stand: 2022) übernimmt die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung die Kosten für die Regelversorgung vollständig.

Lebt ein Angehöriger mit in Deinem Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze auf 1.809,50 Euro. Für jeden weiteren Angehörigen steigt die Grenze um zusätzliche 329 Euro (Stand: 2022).

Auch wenn Du die Einkommensgrenze knapp überschreitest, kannst Du einen erhöhten Zuschuss der Kran­ken­kas­se bekommen. Diese übernimmt dann nicht die komplette Rechnung für die Regelversorgung, gibt aber abhängig von Deinen finanziellen Verhältnissen und den Zahnarztkosten mehr dazu als normalerweise.

Um von der Härtefallregelung zu profitieren, musst Du bei Deiner Kran­ken­kas­se einen Antrag stellen. Wie das geht, liest Du in unserem Ratgeber zur Härtefallregelung bei Zahnersatz.

Für Normalverdiener

Auch mit einer klugen Wahl Deiner gesetzlichen Kran­ken­kas­se kannst Du Zahnarztkosten sparen. Denn viele Kassen bieten freiwillige Extraleistungen für Zähne an.

So gibt es bei manchen einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, die Du sonst komplett selbst zahlen musst. Bei anderen Kassen ist Zahnersatz günstiger, wenn Du Dich von Zahnärzten behandeln lässt, die mit der Kasse kooperieren. Hast Du ein zehn Jahre lückenlos geführtes Bonusheft, übernimmt die Kran­ken­kas­se dann häufig die kompletten Kosten für die Regelversorgung.

In einem großen Vergleich haben wir überregionale Kran­ken­kas­sen in Hinblick auf ihr Preis-Leistungs-Verhältnis untersucht. Die Ergebnisse erfährst Du in unserem Ratgeber zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung.

Egal, bei wem Du versichert bist: Wenn eine teure Zahnbehandlung ansteht, solltest Du Preise vergleichen. Denn beim selben Befund können die Kosten in unterschiedlichen Praxen enorm voneinander abweichen. Hole Dir deshalb von mindestens zwei Zahnärzten einen Kostenvoranschlag. Frag die Zahnärzte nach Vor- und Nachteilen sowie Kosten der vorgeschlagenen Behandlung und lass Dir auch günstigere Alternativen erläutern.

Das Recht auf eine Zweitmeinung hat jeder, schließlich ist es für Laien schwierig einzuschätzen, welche Behandlung sinnvoll und welcher Preis angemessen ist. Die Patientenberatung der Zahnärztekammern berät kostenfrei zu Zahnersatz und -behandlungen. Du kannst aber auch einfach zu einem anderen Zahnarzt gehen, Preise über ein Internetportal vergleichen oder Angebote Deiner Kran­ken­kas­se zur Zweitmeinung nutzen.

Übrigens: Ausgaben für Zahnersatz kannst Du unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Zudem lassen sich in bestimmten Fällen die Kosten für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung in der Steu­er­er­klä­rung angeben.

Wir haben im April 2021 Preis und Leistung verschiedener Zahnzusatztarife verglichen. Bei der Auswahl der Grundgesamtheit leistungsstarker Tarife haben wir uns auf Bewertungen gestützt, die aus dem Test der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 4/2021) und den Ratings zu Zahnersatz und Zahnbehandlung des Analysehauses Franke & Bornberg (Stand: 6. April 2021) stammen. In die Grundgesamtheit nahmen wir nur Tarife auf, die bei Finanztest die Note „sehr gut“ und bei Franke & Bornberg ein „FFF“ oder „FF+“ für Zahnersatz erhalten haben.

Von diesen Tarifen haben wir die Preise verglichen. Dafür nutzten wir den von Finanztest ausgewiesenen Durchschnittsbeitrag zwischen 43 und 73 Jahren. So wurde ein Preisvergleich zwischen den Tarifen mit konstantem Beitrag und denen mit altersbedingten Beitragssteigerungen möglich. In unserer weiteren Analyse haben wir uns dann auf Tarife konzentriert, die das günstigste Drittel der leistungsstarken Grundgesamtheit bildeten. Aus den verbliebenen 23 Tarifen haben wir diejenigen für einen genaueren Vergleich der Ver­si­che­rungs­be­din­gungen ausgewählt, die auch im Rating für Zahnbehandlungen von Franke & Bornberg die Note „FFF“ oder „FF+“ erreichten.

Somit blieben zehn Tarifkombinationen übrig:

  • Arag Z90 Bonus
  • Continentale Tarife CEZP-U
  • Generali Tarif Plan Z1
  • Hallesche Tarif Megadent
  • Huk24 Tarif ZZ Pro 90
  • Huk-Coburg Tarif ZZ Pro 90
  • Janitos Tarif Ja dental plus-U
  • LVM Tarif Dental-Plus
  • Ottonova Tarif Zahn 85
  • Universa Tarif Uni-Dent Privat

Die LVM wollte jedoch nicht an unserer Untersuchung teilnehmen.

Die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen der restlichen neun Tarife haben wir verglichen und dabei folgende Kriterien untersucht:

Zahnersatz

  • Erstattung für Zahnersatz mit Regelversorgung und höherwertiger Versorgung
  • Erstattung für Inlays
  • Zahl erstattungsfähiger Implantate
  • Summenobergrenzen für die Kostenerstattung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss
  • Genehmigungspflicht für Heil- und Kostenplan

Zahnbehandlung

  • professionelle Zahnreinigung
  • Wurzelbehandlung
  • Parodontalbehandlung
  • Kunststofffüllungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

  • Honorarhöchstsätze
  • Wartezeit
  • Versicherer verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht

Für die Leistungen, welche die Tarife in den genannten Punkten bieten, haben wir zwischen 0 und 10 Punkten vergeben. Anschließend haben wir für alle drei Kategorien errechnet, wie viel Prozent der möglichen Punkte der Tarif jeweils erreichte. In die Gesamtbewertung floss dann die Kategorie „Zahnersatz“ mit 60 Prozent Gewicht ein, die Kategorie „Zahnbehandlung“ mit 30 Prozent und die Kategorie „Allgemeine Vertragsbedingungen“ mit 10 Prozent.

Wir empfehlen die fünf Tarife, die im Vergleich am besten abgeschnitten haben: Huk ZZ Pro90, Huk24 ZZ Pro90, Generali Plan Z1, Ottonova Zahn 85 und Hallesche Megadent.

Die Tarife der Huk-Coburg und ihrer Digitaltochter Huk24 sind inhaltlich identisch, unterscheiden sich jedoch minimal im Preis.

Ergebnisse unseres Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungsvergleichs

Tarif

Gesamt-

wertung

ZahnersatzZahnbehandlung

Allgemeine

Bedingungen

Huk ZZ Pro9088 %95 %71 %93 %
Huk24 ZZ Pro 9088 %95 %71 %93 %
Generali Plan Z185 %95 %74 %60 %
Ottonova Zahn 8582 %78 %89 %87 %
Hallesche Megadent81 %80 %80 %93 %
Arag Z90 Bonus71 %79 %51 %83 %

Continentale

CEZP-U

70 %76 %54 %77 %
Universa Uni-Dent privat68 %75 %56 %60 %

Janitos Ja dental plus-U 

64 %70 %50 %67 %

Quelle: Finanztip-Erhebung (Stand: 4. Mai 2021)

Im Mai 2022 haben wir überprüft, ob sich die Tarifbedingungen und Beiträge der empfohlenen Angebote im Vergleich zum Testzeitpunkt geändert haben. Bei den Tarifen Huk ZZ Pro90, Huk24 ZZ Pro90, Generali Plan Z1 und Hallesche Megadent gab es keine Veränderungen bei den Preisen und den testrelevanten Vertragsbedingungen.

Ottonova hat die Leistungen ihres Tarifs verbessert. So gibt es inzwischen keine Wartezeit mehr nach Abschluss des Vertrages. Wurzel- und Parodontalbehandlungen erstattet die Versicherung vollständig, sobald ein Zahnarzt mit Kassenzulassung diese durchführt. Bei einer Neubewertung läge der Tarif Zahn 85 mit einem Gesamtergebnis von 84 Prozent immer noch knapp hinter der Generali. Die Wertung im Bereich Zahnbehandlung würde sich auf 94 Prozent verbessern, die Wertung für die allgemeinen Bedingungen auf 93 Prozent. Wir halten alle fünf Tarife weiterhin für empfehlenswert.

Die Suche nach der besten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung gestaltet sich oft schwierig, denn es gibt eine fast unüberschaubare Bandbreite von Hunderten Tarifen in allen Preislagen.

Finanztip hat deshalb im April 2021 verschiedene Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen verglichen und Tarife ermittelt, die gute Leistungen zu einem fairen Preis bieten.

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Ob sich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung lohnt, hängt stark davon ab, ob Du in Zukunft viel und hochpreisigen Zahnersatz brauchst. Denn die Versicherung ist verhältnismäßig teuer. Einen guten Vertrag gibt es ab etwa 300 Euro im Jahr aufwärts. 

Die entscheidende Frage, die Du Dir stellen musst, ist also, wie Du die Gesundheit Deiner Zähne einschätzt

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Über folgende Spielregeln solltest Du Dir bewusst sein, bevor Du eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließt:

  • Wenn Du eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung beantragst, musst Du angeben, ob Dein Zahnarzt Dir schon zu einer Behandlung geraten hat oder eine solche geplant ist. Für anstehende Behandlungen kommt die Versicherung nicht auf. Das heißt, dass Du mit dem Abschluss nicht warten kannst, bis Dein Zahnarzt Dir sagt, dass etwas an Deinen Zähnen gemacht werden muss.
  • Auch mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung musst Du oft einen Teil der Rechnung selbst bezahlen. Selbst bei guten Tarifen bleibt meist ein Eigenanteil von 10 bis 20 Prozent. Versicherungen, die die gesamte Rechnung übernehmen, sind unverhältnismäßig teuer.

Zu den drei weiteren Punkten

Die Kran­ken­kas­se zahlt grundsätzlich 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Hast Du Dein Bonusheft für die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt in den vergangenen fünf Jahren regelmäßig abstempeln lassen, erhöht sich der Zuschuss der Kasse auf 70 Prozent der Regelversorgung. Bei Stempeln über zehn Jahre hinweg sind es 75 Prozent.

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Wenn Du Dich für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung entscheidest, solltest Du nicht nur auf den Preis schauen, sondern vor allem auf die Leistungen. Denn gerade besonders günstige Angebote enthalten oft viele Fallstricke. Welche Punkte wichtig sind, listen wir im Folgenden auf. 

Hohe Erstattung für Zahnersatz


Mit einem Zahnzusatzvertrag lässt sich eine Vielzahl von Leistungen versichern: von Hypnose beim Zahnarzt über Schienen gegen Zähneknirschen bis hin zur professionellen Zahnreinigung. Die größten Kosten fallen jedoch beim Zahnersatz an. Deshalb ist es am wichtigstem, dass ein Tarif gute Leistungen bei der Versorgung mit Implantaten, Brücken und Kronen bietet. 

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