Aok gesundheitspartner de by hilfsmittel vertraege preise sonstige

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Veröffentlicht am 31.03.2022

Die AOK Hessen und die Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik haben sich auf eine Weitergeltung der Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie, Versorgungen in den Betriebsräumen, bis zum 30.06.2022 verständigt.

Veröffentlicht am 24.02.2022

Die Marktentwicklungen im Reha-Bereich erfordern neue Preisverhandlungen mit der AOK Hessen. 

Veröffentlicht am 06.01.2022

Die AOK Hessen und die Landesinnung haben sich auf eine Weitergeltung der Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie, Versorgungen in den Betriebsräumen, bis zum 31.03.2022 verständigt.

Veröffentlicht am 07.10.2021

Die AOK Hessen hat einen neuen Vertrag über die Lieferung von Elektrostimulationsgeräten zur Inkontinenztherapie zum 01.11.2021 abgeschlossen. Die EGROH ist dem Vertrag beigetreten. 

Veröffentlicht am 30.09.2021

Die AOK Hessen und die Landesinnung haben sich auf eine Weitergeltung der Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie, Versorgungen in den Betriebsräumen, bis zum 31.12.2021 verständigt.

Veröffentlicht am 09.09.2021

Die AOK Hessen und die Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik haben eine Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie geschlossen. Die Vereinbarung für Versorgungen in den Betriebsräumen gilt rückwirkend ab dem 01.03.2021 und endet am 30.09.2021.

Weiterhin bietet die AOK den befristeten Ausgleich der Kosten für erhöhte 
Hygienemaßnahmen für Versorgungen außerhalb der Betriebsräume ab 01.05.2021 an.

Veröffentlicht am 26.08.2021

Die AOK Hessen hat zum 01.09.2021 einen neuen Vertrag über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen CPM (PG 32) abgeschlossen. Die EGROH ist dem Vertrag beigetreten.

Den neuen Vertrag und die dazugehörige Beitrittserklärung finden Sie im Anhang. 

Veröffentlicht am 07.07.2021

Die folgenden Krankenkassen habe ihre Empfehlungen zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängert:

  • AOK Baden-Württemberg - 30.09.2021,
  • AOK Bayern - 31.07.2021,
  • AOK Hessen - Ende pandemische Lage,
  • Barmer - 30.09.2021,
  • DAK - 30.09.2021,
  • Novitas BKK - 30.09.2021.

Von der Techniker Krankenkasse und der HEK liegen derzeit leider noch keine Informationen vor, ob diese ebenfalls die Empfehlung zur Abrechnung einer Hygienepauschale verlängern. 

Die folgenden Krankenkassen haben die Möglichkeit zur Abrechnung von Frachtkostenzuschläge verlängert:

  • AOK Baden-Württemberg - 31.08.2021,
  • AOK Bayern - 31.07.2021,
  • AOK Nordwest - 30.09.2021,
  • AOK Rheinland/Hamburg - 30.09.2021.

Von der AOK Niedersachsen liegt uns derzeit keine Information vor, ob diese weiterhin Frachtkostenzuschläge zahlen.

Veröffentlicht am 22.06.2021

Die AOK Hessen hat eine befristete Empfehlung zur Abrechnung von Hygienepauschalen veröffentlicht. Voraussetzung zur Abrechnung ist die zwingend notwendige Aufsuchung des Versicherten in der Häuslichkeit. Die abrechenbaren Hygienepauschalen sind:

  • Hygienepauschale 1: 3,73€ netto, anzuwenden bei bestätigter COVID 19-Erkrankung oder bei einer angeordneten Quarantäne. Abrechnungsnummer 99.00.99.0006, LKZ "00".
  • Hygienepauschale 2: 2,19€ netto, anzuwenden ohne Corona-Erkrankung und ohne begründeten Verdachtsfall. Abrechnungsnummer 99.00.99.0007, LKZ "00".

Die Hygienepauschale kann direkt abgerechnet werden. Bei der Abrechnung ist der LEGS der Hauptleistung anzugeben. 

Die Empfehlung zur Abrechnung von Hygienepauschalen gilt zunächst vom 01.05.2021 bis zum 30.06.2021.

Veröffentlicht am 20.05.2021

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die EGROH-Service GmbH zum 01.06.2021 12 weiteren Verträgen im Bereich PG 29 Stoma beigetreten ist. 

Die Verträge und die dazugehörigen Beitrittserklärungen finden Sie im Anhang. 

Veröffentlicht am 13.08.2020

Die AOK Hessen hat in einem Schreiben Hinweise zur Abrechnung veröffentlicht, um eine schnelle und reibungslose Rechnungsbearbeitung zu ermöglichen.

Bei der Abrechnung nach § 302 SGB V sollen im DTA-Satz das Folgende beachtet werden:

  • der zum Zeitpunkt der Abgabe gültige Mehrwertsteuersatz soll angegeben werden
  • geben Sie bei Folgepauschalen für Gebrauchshilfsmittel (z.B. Badewannenlifter, Rollstühle, Pflegebetten etc.) als "Leistungsdatum" den Beginn des neuen Zeitraums an, nicht das Lieferdatum der Erstversorgung.

Veröffentlicht am 18.03.2020

Info der AOK Hessen:

  • Erst- oder Neu-Verordnungen durch Ärzte sind weiterhin notwendig, für Folge-Versorgungen ist keine ärztliche Verordnung erforderlich
  • Die in den Hilfsmittel-Richtlinien begrenzte Gültigkeit der ärztlichen Verordnungen auf 28 Tage wird aufgehoben.
  • Der Versorgungsbeginn durch die Leistungserbringer ist auch bereits VOR der Ausstellung der ärztlichen Verordnung in Ordnung. Im Bezug auf das Krankenhaus-Entlassmanagement gilt: Auch hier sind Versorgungsübernahmen durch Leistungserbringer in Ordnung, auch wenn noch keine Verordnung vorliegt. In diesen Fällen ist allerdings eine nachträgliche Verordnung vom Krankenhaus einzureichen. 
  • Sofern Empfangsbestätigungen nicht möglich sind (z.B. in Pflegeheimen wegen des Besuchsverbotes), reichen die Dokumentationen der Leistungserbringer über die Versorgung und die nicht erhaltene Empfangsbesätigung aus.
  • Bei ,,einfachen" Hilfsmitteln, die denen eine komplexe Einweisung nicht zwingend erforderlich ist, ist der Versandweg per Post oder Lieferunternehmen in Ordnung.
  • Reparaturen, die aufgrund verweigerten Zugangs nicht möglich sind, liegen in der Verantwortung der Versicherten bzw. der Pflegeheime.

Info der AOK Nordost:

In dieser aktuellen außergewöhnlichen Krisensituation sind pragmatische Lösungen zur weiteren Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung in den Bereichen Sauerstoffsysteme, Beatmungssysteme und Systeme zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen notwendig.

Bezogen auf unsere gemeinsamen Verträge über die Versorgung mit den o. g. Hilfsmitteln sind abweichende Regelungen durch die Anwendung der salvatorischen Klausel im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich. Folgende Maßnahmen sind vorstellbar und können ab sofort umgesetzt werden, um weitere Kontaktanlässe mit dem Versicherten und anderen Personen zu reduzieren bzw. zu vermeiden:

  • Verzicht auf die Verordnung bei Folgeversorgungen
  • Empfangsbestätigung über die erfolgte Hilfsmittelversorgung bzw. Nachlieferung (z. B. Sauerstofffüllung, Zubehör, Verbrauchsmaterial) kann  auch auf alternativem Weg erfolgen (z. B. digitale Unterschrift auf Pad-Geräten, ausliefernder Mitarbeiter Ihres Unternehmens dokumentiert die Hilfsmittelabgabe sofern Unterschrift des Versicherten / Angehörige / Betreuer nicht möglich sein sollte)
  • Beratungen mit dem Versicherten und/oder Angehörigen/Betreuer können auf alternativem Weg erfolgen (z. B. per Telefon, Webschulung)

Sofern von den o. g. Maßnahmen Gebrauch gemacht wurde, ist Transparenz für alle Beteiligten sehr wichtig. Die Versorgungsdokumentation zum jeweiligen Einzelfall ist nachvollziehbar zu führen. Bei der Beantragung von Folgeversorgungen (ohne aktuelle ärztliche Verordnung) bitte uns mitteilen (z. B. elektronischer Kostenvoranschlag im Freitextfeld für den Leistungserbringer), dass im Einzelfall davon Gebrauch gemacht wurde.

Ergänzend beachten Sie bitte in jedem Fall:

  • Bei Zutrittsbeschränkungen zu Heimen, Einrichtungen bzw. privaten Haushalten aufgrund einer Anordnung eines Kontaktverbots bei einer Corona-Infektion oder Quarantäne-Situation durch das zuständige Gesundheitsamt sind die weiteren Schritte zur Hilfsmittelversorgung vorab mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
  • Bei sonstigen Zutrittsbeschränkungen zu Heimen, Einrichtungen bzw. privaten Haushalten ist die Hilfsmittelversorgung im Einzelfall mit dem Versicherten und/oder anderen Verantwortlichen abzustimmen (z. B. Heimleitung, Angehörigen, Betreuer), um auch hier gemeinsame Lösungen zu finden.

Die vorbenannte Regelung gilt vorerst bis zum 19.04.2020 und bis auf Widerruf durch die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse. Bitte informieren Sie Herrn Guglielmi, sofern Sie von den o. g. Regelungen kein Gebrauch machen möchten, da die Anwendung nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich ist. Da sich die Situation derzeit sehr schnell ändern kann, ist es wichtig, dass wir weiterhin eng in Kontakt bleiben. 

Info der AOK Nordwest:

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der weltweiten Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen erreichen uns derzeit vermehrt Anfragen von Leistungserbringern und Leistungserbringerverbänden, welche die Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung in der aktuellen Situation beinhalten.

Um weiterhin eine flächendeckende Hilfsmittelversorgung sicherstellen zu können, entwickeln wir Empfehlungen für die agierenden Leistungserbringer, welche Versorgungen unter erschwerten Bedingungen ermöglichen. Dazu stehen wir im engen Austausch innerhalb der AOK-Gemeinschaft und auch mit Krankenkassen auf Bundesebene. Heute Nachmittag findet eine Abstimmung unter Teilnahme des GKV-Spitzenverband statt, um eine möglichst bundesweit einheitliche und kassenartenübergreifende Vorgehensweise in der Hilfsmittelversorgung für die Zeit der Corona-Pandemie zu vereinbaren.

Sobald uns die Ergebnisse dieser Abstimmung vorliegen, werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzten.

Info der DAK: 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Rückholungen von Hilfsmitteln gestalten sich zunehmend schwieriger. Sie haben uns gemeldet, dass die Rückholfristen deshalb nicht mehr eingehalten werden können. 


Die DAK-Gesundheit sieht vorübergehend von Mahngebühren und Verkaufsbuchungen wegen Fristüberschreitungen bei Rückholungen ab. 
Bitte unternehmen Sie alle Anstrengungen, die Hilfsmittel trotz der Corona-Krise bei unseren Kunden abzuholen. Die zurückgeholten Hilfsmittel müssen schnell für den Wiedereinsatz zur Verfügung stehen, damit keine Versorgungsengpässe entstehen. Es kann nicht garantiert werden, dass neue Hilfsmittel flächendeckend geliefert werden können. 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 


Freundliche Grüße 
Ihre DAK 

Veröffentlicht am 09.01.2020

Dem neuen Vertrag (ab 01.12.2019) über die Versorgung mit 
stationären netzabhängigen Sauerstoffkonzentratoren (Produktgruppe 14) der AOK Hessen wird die EGROH-Service GmbH nicht beitreten.

Veröffentlicht am 05.12.2019

Die AOK Hessen hat zum 01.12.2019 einen neuen Vertrag im Vertrag PG 09 - Elektrostimulationsgeräte veröffentlicht. Die EGROH-Service GmbH hat diesen geprüft und ist beigetreten. Der Vertrag und die Beitrittserklärung stehen Ihnen in Kürze digital im Portal zur Verfügung. 

Veröffentlicht am 29.11.2018

Die AOK Hessen möchte ihren Vertragspartnern im Hilfsmittelbereich wieder einen Newsletter bzw. Hilfsmittel-Newsticker anbieten. Dieser soll aktuelle und kurze Informationen enthalten und je nach Bedarf erscheinen.

Veröffentlicht am 19.11.2017

Veröffentlicht am 16.01.2017

Die Kasse teilt mit, dass ab 1.2.2017 die Rechnungsprüfung für bestimmte Leistungsbereiche von der Firma INTER-FORUM GmbH in Leipzig durchgeführt wird. Dies betrifft u.a. folgende Bereiche: - Heilmittel - Hilfsmittel (u.a. Inkontinenzpauschale in Pflegeheimen) - Pflegehilfsmittel (u.a. technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfs-mittel sowie Hausnotruf) - Häusliche Krankenpflege (von hessischen Leistungserbringern) - Hebammenleistungen - Rehabilitationssport und Funktionstraining - Arzneimittel von sonstigen Leistungserbringern - Fahrkosten: Rettungsdienste, Taxi, Mietwagen (inkl. Liegend-, Rollstuhl-, Tragestuhltransporte) - Pflege: Pflegesachleistungen, Beratungsbesuche, Verhinderungspflege, Tagespflege, Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) mit Abtretungserklärung des Versicherten, zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Tagespflege (§ 43b SGB XI) Die AOK Hessen wird in Kürze alle Leistungserbringer und Abrechnungszentren

hierzu auch schriftlich informieren und den hier verlinkten Frage-/Antwortkatalog auch auf ihrer Internetseite unter www.aok-gesundheitspartner.de/hessen Veröffentlichen. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Veröffentlicht am 20.10.2016

Veröffentlicht am 30.03.2016

Veröffentlicht am 26.01.2016

Veröffentlicht am 26.01.2016


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Veröffentlicht am 31.03.2022

BARMER

Hygienepauschale verlängert

Hinweis

Die Barmer verlängert die Möglichkeit zur Abrechnung der Hygienepauschalen bis zum 30.06.2022.

Veröffentlicht am 31.03.2022

GKV-Spitzenverband

Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Corona-Pandemie

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband teilte mit, dass die Geltungsdauer der Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Corona-Pandemie nicht über den 31.03.2022 hinaus verlängert werden und diese Empfehlungen daher zum Ende dieses Monats auslaufen.

Veröffentlicht am 31.03.2022

GKV-Spitzenverband

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Hinweis

Der GKV-Spitzenverband hat als Vertragspartner der Leistungserbringer bekanntlich im Januar darüber informiert, dass die Vertragspreise für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung rückwirkend ab dem 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 weiterhin nicht angewendet werden müssen. 

Aufgrund der weiterhin zu verzeichnenden Preisschwankungen und -differenzen bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln verlängert der GKV-Spitzenverband die Geltungsdauer seiner Erklärung, dass die Vertragspreise nicht angewendet werden müssen, bis zum 30.06.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann daher weiterhin von den Vertragspreisen abgewichen werden, wenn eine Versorgung zu diesen Preisen nicht möglich ist. 

Veröffentlicht am 31.03.2022

GWQ ServicePlus AG

PG 32 CPM-Schienen

Änderung Hinweis

Die GWQ ServicePlus AG hat die Anlage zum Vertrag über CPM-Schienen aktualisiert und dabei die Versorgungseinteilung in postoperativ und konservativ vorgenommen:

Als postoperativ gelten alle Versorgungen, die in einem Zeitraum von maximal 28 Tagen nach dem operativen Eingriff erfolgen. Alle nach Ablauf dieses Zeitraums beginnenden Versorgungen sind als konservative Versorgungen anzusehen.

Der LEGS lautet 19 91 G05.

Veröffentlicht am 31.03.2022

Bosch BKK

Nachtragsvereinbarung Rehatechnikvertrag

Nachtragsvereinbarung

Aufgrund der gestiegenen Fracht- und Rohstoffkosten im Hilfsmittelbereich hat die Bosch BKK mit der rehaVital Gesundheitsservice GmbH eine entsprechende Nachtragsvereinbarung geschlossen. Diese ist ab dem 01.04.2022 gültig (maßgeblich ist das Verordnungsdatum) und gilt bis auf Weiteres. Diese Nachtragsvereinbarung gilt auch für die dem Rehatechnikvertrag beigetretenen Leistungserbringer.

Die neuen Konditionen entnehmen Sie ab 01.04.2022 der beigefügten Datei. Die Nachtragsvereinbarung erhalten Sie zudem anbei. Ein erneuter Vertragsbeitritt ist hierfür nicht notwendig.

LEGS 19 99 999

Veröffentlicht am 31.03.2022

AOK Hessen

PSA-Regelung verlängert

Hinweis

Die AOK Hessen und die Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik haben sich auf eine Weitergeltung der Vereinbarung zum Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie, Versorgungen in den Betriebsräumen, bis zum 30.06.2022 verständigt.

Veröffentlicht am 31.03.2022

AOK Bayern

PG 31 Schuhtechnik (OTM) - Neue Preise ab 01.04.2022

Änderung

Zum 01.04.2022 erhöht die AOK Bayern die Vertragspreise um 12%. Dies regelt ein Übergangsvertrag, der eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 hat. Ab dem 01.01.2023 soll ein neuer Vertrag vereinbart werden.

LEGS: 15 02 031

Veröffentlicht am 31.03.2022

AOK Nordost

PSA-Regelung verlängert

Hinweis

Die AOK Nordost verlängert die Zuschussregelung über einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie bis zum 30.04.2022.

Veröffentlicht am 24.03.2022

AOK Bayern

Neue Übergangsvereinbarung Hilfsmittelversorgungsvertrag

Übergangsvereinbarung

Über den Hilfsmittelversorgungsvertrag wurde mit der AOK Bayern eine ab 1. April 2022 bis zum Inkrafttreten der Fortschreibung des Vertrages geltende Übergangsvereinbarung mit folgenden Inhalten getroffen:

  • Preiserhöhungen der vertraglich geregelten wesentlichen Produkte um 12 % – 20 %
  • Umstellung der Kalkulationsgrundlage von AEP + 12  auf EK + 70 %
  • Depotabschlag von 20 % vom Vertragspreis mit Gehhilfen bei zulässiger Depotversorgung
  • Genehmigungsfrei abrechenbare Vertragspreise bei statischen Positionierungshilfen zur Lagerung der PG 11.11.05.0/1/2 (Extremitäten 60 €, Teilkörper 90 €, Ganzkörper 150 €)

Die Vereinbarung tritt für die Vertragspartner, die dem Vertrag beigetreten sind, automatisch in Kraft und ohne, dass Sie dazu gesondert beitreten müssen. AC/TK 15 02 750.

Des Weiteren wurde mit der AOK Bayern vereinbart, dass sowohl die Vereinbarung über einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen als auch die Übergangsvereinbarung zu den rehatechnischen Verträgen über den 31.03.2022 bis zum 30.06.2022 verlängert wird.

Veröffentlicht am 24.03.2022

AOK Bremen/Bremerhaven

Neue Genehmigungsfreigrenzen ab 01.04.2022

Hinweis

Zum 01.04.2022 hat die AOK Bremen/Bremerhaven die Genehmigungsfreigrenzen erhöht.

Konkret wurden die Nettopreise der Gebührenpositionsnummer 99.00.00.0790 Krankenhausbesuch und 99.00.00.0795 Hausbesuch von 17,17 Euro auf 21,00 Euro erhöht.

Veröffentlicht am 24.03.2022

GWQ ServicePlus AG

PG 31 Schuhtechnik

teilnehmende Kassen

Die GWQ hat die Liste der teilnehmenden Kassen für den Schuhtechnik-Vertrag (PG 31) veröffentlicht. Bitte beachten Sie die beigefügte Datei.

LEGS: 19 91 G91

Veröffentlicht am 24.03.2022

AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Niedersachsen AOK Sachsen-Anhalt GWQ ServicePlus AG hkk Handelskrankenkasse IKK classic Bosch BKK BIG direkt gesund IKK gesund plus IKK - Die Innovationskasse (Nord) IKK Südwest Novitas BKK

Erweiterung des Vertragsportfolios - Bereich Medizintechnik

neuer Vertrag

Zum 01.04.2022 tritt die EGROH insgesamt 17 Verträgen im Bereich der Medizintechnik bei und erweitert somit ihr Portfolio der abgeschlossenen Verträge. 

Es handelt sich bei den Beitritten um die folgenden Verträge:

  • AOK Baden-Württemberg - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
  • AOK Bayern - PG 14 Flüssigsauerstoff
  • AOK Bayern - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
  • AOK Niedersachsen - PG 14 Flüssigsauerstoff
  • AOK Sachsen-Anhalt - PG 14 Sauerstoffkonzentratoren
  • BKK LV Bayern / BKK LV Süd - PG 01, 12, 14, 21 Medizintechnik
  • Bosch BKK - PG 14 Sauerstofftherapie
  • GWQ - PG 01, 12, 14 Tracheostoma
  • GWQ - PG 14 Beatmung
  • GWQ - PG 14 Sauerstofftherapie
  • GWQ - PG 21 Monitoring
  • hkk - PG 14 Beatmung
  • IKK classic - PG 12 Tracheostoma/Laryngektomie
  • IKK classic - PG 14 Beatmung
  • IKK classic - PG 14 Inhalationsgeräte
  • IKK Nord, IKK Südwest, IKK gesund plus, BIG direkt gesund - PG 14 Sauerstofftherapie
  • Novitas BKK - PG 14 Beatmung

Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügten Beitrittserklärungen bzw. die Teilnahmeerklärung aus.

Bitte prüfen Sie, ob nicht bereits ein Vertragsbeitritt besteht, um Doppelbeitritte zu vermeiden.

Veröffentlicht am 17.03.2022

AOK Nordost

Temporäre Erhöhung der Vertragspreise

Änderung Hinweis

Die AOK Nordost beteiligt sich ab dem 15.03.2022 anteilig an den aktuell bestehenden pandemiebedingten Fracht-/Rohstoff-/Containerkosten. 

Die Vereinbarung gilt ab dem 15.03.2022 und gilt für alle ab diesem Stichtag eingereichten Kostenvoranschläge bzw. Abrechnungen abgegebenen Hilfsmittel.

Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Die Regelung gilt vorerst bis zum 30.06.2022.

Veröffentlicht am 17.03.2022

BKK LV Bayern

PG 31 Schuhtechnik-Vertrag

Nachtragsvereinbarung

Der BKK Landesverband Bayern hat mit der Landesinnung Bayern neue Preise für den bestehenden Schuhtechnik-Vertrag erreichen können. Die Preise gelten ab 01.04.2022, ein Neubeitritt ist nicht notwendig. Auch die neue Version gilt nur für Leistungserbringer in Bayern.

LEGS ist 16 02 731

Veröffentlicht am 17.03.2022

BKK LV Süd

PG 31 Schuhtechnik-Vertrag

neuer Vertrag

Die Landesinnungen für Orthopädieschuhtechnik in Hessen und Baden-Württemberg haben mit dem BKK Landesverband Süd einen neuen PG 31 Vertrag verhandelt, dem die EGROH beigetreten ist. Er startet zum 01.04.2022 und löst damit den vorherigen Vertrag (LEGS 16 01 100) ab. Es ist ein Neubeitritt notwendig. Den Vertrag und die Beitrittserklärung entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Der Vertrag gilt nur für Leistungserbringer in den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg, neuer LEGS ist 16 90 333

Veröffentlicht am 17.03.2022

AOK Baden-Württemberg

Übergangsvereinbarung PG 37 Brustprothesen

Weitergeltung

Die Übergangsvereinbarung zur PG 37 Brustprothesen mit der AOK Baden-Württemberg wurde um 3 Monate verlängert und endet somit am 30.06.2022. 

Laut dem Fachverband Baden-Württemberg soll ein neuer Vertrag spätestens am 01.07.2022 in Kraft treten. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

Veröffentlicht am 17.03.2022

AOK Nordwest

AOK NORDWEST, Produktgruppe 05

Hinweis Problematik

Momentan erhalten wir vermehrt Rückmeldungen unserer Mitglieder zu Problemen bei der Abrechnung der Produktgruppe 05 Bandagen. 
Für diese Produktgruppe gibt es derzeit keinen gültigen Vertrag. Die AOK NordWest lässt aber den Vorläufervertrag mit dem LEGS 15 08 050 weiter gegen sich gelten. Alle anderen AC/TKs (LEGS) mit der 099 am Ende sind Pseudo-Nummern / Platzhalter und werden von der AOK NordWest abgewiesen. 

Die AOK NordWest hat uns eine Brutto-Preisliste mit allen GPOS, die über das AC/TK 15 08 050 abgerechnet werden können, zur Verfügung gestellt, die wir Ihnen im Anhang senden.

Veröffentlicht am 17.03.2022

spectrumK

BKK ProVita

Beitritt der BKK ProVita zu Hilfsmittelverträgen

teilnehmende Kassen

Zum 01.04.2022 tritt die BKK ProVita den Verträgen Beatmung u. Tracheostoma LEGS 19 00 016 sowie dem Stoma-Vertrag LEGS 19 98 008 bei. Aktualisierte Kassenlisten finden Sie im Anhang.

Veröffentlicht am 10.03.2022

GWQ ServicePlus AG

PG 31 Schuhtechnik

neuer Vertrag

Wie wir bereits Anfang des Jahres mitteilen konnten, konnte das Schiedsverfahren mit der GWQ in der Schuhtechnik durch einen Vergleich beendet werden. 

Der finale Vertrag liegt nun vor. Der Vertragsstart ist der 01.04.2022; Sie können ab sofort teilnehmen. Bitte füllen Sie hierfür die beigefügte Beitrittserklärung aus.

Die teilnehmenden Kassen sind derzeit noch nicht bekannt; diese werden wir auf gewohntem Wege bekannt geben, sobald diese uns vorliegen.

Der LEGS lautet 19 91 G91.

Veröffentlicht am 10.03.2022

GWQ ServicePlus AG

PG 02 Adaptionshilfen & PG 09 TENS/EMS

neuer Vertrag

Die EGROH ist zum 01.04.2022 den folgenden Verträgen der GWQ beigetreten:

  • PG 02 Adaptionshilfen (LEGS 19 91 G36)
  • PG 09 TENS/EMS (LEGS 19 91 G70)

Für einen Beitritt füllen Sie bitte die beigefügten Beitrittserklärungen aus.

Bitte beachten Sie die Liste der teilnehmenden Betriebskrankenkassen.

Veröffentlicht am 10.03.2022

spectrumK

BKK ZF & Partner

Beitritt der BKK ZF & Partner zu Hilfsmittelverträgen

teilnehmende Kassen

Ab dem 01.04.2022 nimmt die BKK ZF & Partner an weiteren Rahmenverträgen teil:

  • Beatmung, Tracheostoma LEGS 19 00 016
  • Schuhtechnik LEGS 16 00 125
  • OT-Vertrag LEGS 15 00 002
  • Kompression LEGS 15 98 042
  • Stoma-Vertrag LEGS 19 98 008
  • Inko-Tens LEGS 19 00 006

Anbei erhalten Sie die entsprechend aktualisierten Krankenkassenlisten.

Veröffentlicht am 03.03.2022

Knappschaft

Änderung der Zuständigkeit für Hilfsmittelanträge

Hinweis

Ab dem 07. März 2022 ändern sich die Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Hilfsmittelanträgen. Die bisher in den Zuständigkeitsbereich des Fachzentrums für Hilfsmittel in Herne fallenden Hilfsmittelvorgänge werden neu zugeordnet. Für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen ist dann ausschließlich das Fachzentrum für Hilfsmittel in Frankfurt zuständig. Die Hilfsmittelvorgänge der restlichen Bundesländer werden im Fachzentrum für Hilfsmittel in Saarbrücken bearbeitet. Die regionale Zuständigkeit der Fachzentren richtet sich nach dem Wohnort des Versicherten. In der Abrechnung ergeben sich keine Änderungen.

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Hilfsmittel finden Sie auf der Internetseite www.kbs.de/hilfsmittel