Ab wie vielen Jahren ist Venom 2

Darf ich mit Begleitung Venom 2 gucken mit 12 Jahren?

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Ab wie vielen Jahren ist Venom 2

wenn die FSK ab 12 ist, dann sogar alleine.

ist die ab 16 dann nicht, auch nicht in begleitung der eltern.

Ab wie vielen Jahren ist Venom 2

Wenn er ab 12 ist, ja.

Sonst nicht und wenn beide Eltern mitkommen, immer noch nicht.

Ab wie vielen Jahren ist Venom 2

Wenn der Film ab 12 ist ja, ansonsten nein.

Ab wie vielen Jahren ist Venom 2

Nunja wenn der Film ab 16 ist nicht. Wenn dich eine erziehungsberechtigte Person jedoch begleitet, ist es schon möglich.

Ab wie vielen Jahren ist Venom 2

woher weißt du dass er ab 16 ist? in america ist er ganz normal wie immer ab 13

Ab wie vielen Jahren ist Venom 2

Ab wie vielen Jahren ist Venom 2

USA 2018 112 min 43 sek

Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Kino-5029, Berlin


Venom

Trailer ab 12 Jahren

PG: mit Eltern ab 6 erlaubt

Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.

Ab wie vielen Jahren ist Venom 2
Comic-Verfilmung über einen Enthüllungsjournalist, der von einer außerirdischen Spezies namens Venom befallen wird, welche ihm Superkräfte verleiht. Zusammen mit einem Evolutionsforscher muss er die Welt vor den menschenfressenden Artgenossen Venoms retten. Der Film ist bildgewaltig und rasant inszeniert. Es gibt zahlreiche Actionszenen, aber Gewalt wird nie reißerisch ausgespielt oder verherrlicht. Kinder ab 12 Jahren können die Handlung als realitätsferne Comic- und Science-Fiction-Geschichte erkennen und eine entsprechende Distanz wahren. Zudem gibt es immer wieder humorvolle Szenen und Dialoge, die Zuschauern ab 12 Jahren genug Gelegenheit zur Entlastung bieten. Überforderungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben


Stabangaben
Regie:Ruben Fleischer
Drehbuch:Kelly Marcel
Darsteller:Tom Hardy, Michelle Williams, Jenny Slate

Freigabedaten

Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird

Wie entstehen die FSK-Freigaben?

Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung. Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.

Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.

Informationen zu den Freigabegründungen

Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.

Aktuelle Begründungen anzeigen

Ab wie vielen Jahren ist Venom 2

Dieses Thema, das uns höchstwahrscheinlich noch eine Zeit lang durchs Leben begleiten und immer wieder mal zur Sprache kommen wird, scheint einfach kein Ende nehmen zu wollen. Venom 2: Let There Be Carnage wurde längst abgedreht, fertiggestellt und von der MPAA, dem amerikanischen Kollegen der hiesigen FSK, ab 13 Jahren freigegeben.

Viele waren entsetzt und sich sicher, dass die Prüfstelle nicht gut genug aufgepasst hat und bei allen Szenen mit Carnage weggenickt sein muss. Doch auch nach mehrmaligem Hinsehen blieb die Zahl unverändert – so sieht die Realität nun mal aus.

In der Konsequenz wurde mit Unverständnis reagiert, da Carnage in den Augen der Fans nur dann sein Potenzial als Killermaschine entfalten kann, wenn er wie in der Comicvorlage ein Blutbad anrichtet und jeden in der Luft zerfetzt, der sich ihm in den Weg stellt. Doch weit gefehlt, denn Geld in Kunstblut wurde hier mit Sicherheit keines investiert.

Von Gore- und Splatterszenen keine Spur

Wenn Carnage angreift, endet die jeweilige Szene entweder mit einem Kameraschwenk (Kopfkino soll ja bekanntlich effektiver sein als den Schrecken durch eigene Augen zu sehen, wahrhaftig mitzuerleben) oder einem sauberen Schnitt inkl. anschließenden Kau- oder Schmatzgeräuschen, durch die unser Gehin dazu animiert wird, das zu bebildern, was dem Kinogänger verwehrt blieb.

Bei anderen Produktionen mag es viele verschiedene Ursachen haben, weswegen eine bestimmte Altersfreigabe anvisiert und oft sogar hart erkämpft wird, hier sind sie jedoch eindeutig: Regisseur Andy Serkis und Co. wollen niemanden ausschließen und kein Potenzial verschenken.

Die Filmemacher haben sich in den letzten Wochen nicht selten dazu geäußert, doch einige Presseleute scheinen trotzdem kein anderes Thema zu haben als das R Rating, das hätte sein können, wenn sie Serkis und Co. in einem Interview gegenübersitzen (oder sich in Zeiten einer Pandemie virtuell via Zoom Hallo sagen).

Ab wie vielen Jahren ist Venom 2

Venom will wissen, wer Schuld am PG-13 war. ©Sony

Hauptdarsteller verteidigt die Altersfreigabe

Nach Serkis war nun Tom Hardy an der Reihe, die niedrige Altersfreigabe zu rechtfertigen, indem er öffentlich verriet, dass definitiv Gespräche darüber geführt wurden, ob die Comicverfilmung eine 18er-Freigabe erhält oder harmloser als das wird, was die Comics bereits durchsetzen konnten:

«Ich kann euch zu 100% versichern, dass wir das R Rating durchaus in Betracht gezogen haben, bei einer Geschichte über Symbionten waren Diskussionen in diese Richtung aber auch unausweichlich. Wirft man einen Blick in die Comics, realisiert man als Leser sofort, wie extrem sie sein können. Aber diese Brutalität war nicht der Grund, weswegen wir dieses Sequel auf die Beine gestellt haben.»

«Uns ging es primär immer nur darum, einen Film zu machen, der für Jedermann zugänglich ist – für Hardcore-Fans, aber eben auch für alle anderen, die es nicht sind. Ich hoffe inständig, dass sich Liebhaber der Vorlage Carnage im Kino ansehen und sein bedrohliches Wesen sofort wiedererkennen.»

«Sie bekommen zwar nicht zu sehen, wie er Menschen ihre Köpfe abbeißt, aber es gibt immerhin eine Szene, wo er seine Zunge einem Mann tief in den Rachen steckt», ließ der Schauspieler im ComicBook-Interview durchsickern.

Letzten Endes lässt sich diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Man darf sich darüber ärgern, die Augen verdrehen und mit dem Kopf schütteln – oder aber man hofft ganz einfach, dass Venom 2 mit anderen Qualitäten glänzt, beispielsweise der Handlung, den Dialogen, den Charakteren oder den Actionszenen, und auch ohne großes Blutvergießen funktioniert.

Manche ziehen hier möglicherweise einen Boykott vor, in der Annahme, dass dies in Zukunft irgendwas bewirkt. Sollte der Film aber auch ohne großes Gemetzel überzeugen, dann wird man über die fehlenden Goreszenen garantiert hinwegsehen können. Splatterszenen haben schließlich auch noch keinen Rohrkrepierer gerettet.

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©Sony

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©Sony

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