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Jugendliche bessern gern mit einem kleinen Nebenjob ihr Taschengeld auf. Doch nicht alles, was die Jugendlichen möchten, ist dabei auch erlaubt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gibt zum Schutz der Jugendlichen einen gewissen Rahmen vor. Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Nachhilfe, Babysitten) dürfen Jugendliche Nebenjobs erst ab einem Alter von 15 Jahren annehmen. Sind die Jugendlichen noch vollzeitschulpflichtig, sind die Regeln grundsätzlich strenger als bei nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen. Bei Minderjährigen müssen außerdem die Eltern einem Nebenjob grundsätzlich zustimmen.
Durch einen Nebenjob können Jugendliche ihre Einnahmen verbessern. Dabei gelten für Schüler besondere gesetzliche Bestimmungen, damit noch genug Zeit für Hausaufgaben und Freizeit bleibt. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es zielt darauf ab, Jugendliche vor gesundheitlichen Schäden und einer Verschlechterung der schulischen Leistungen zu schützen. Das JugendarbeitsschutzgesetzDie Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen ist verboten. So sieht es das Jugendarbeitsschutzgesetz vor. Es unterscheidet zwischen Kinder bis 15 Jahre und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Theoretisch dürfen Jugendliche unter 15 Jahren also gar keinen Nebenjob annehmen. Es gibt aber Ausnahmen.
Ab dem 13. Geburtstag können Jugendliche einen Nebenjob ausüben – vorausgesetzt, die Eltern stimmen zu. Bis zu 2 Stunden pro Tag sind z.B. Babysitten oder Gartenhilfe möglich, jedoch nicht vor der Schule, während des Unterrichts oder nach 18 Uhr. Das gilt auch für Jugendliche ab 15 Jahren, wenn sie noch vollzeitschulpflichtig sind. Allerdings dürfen die Jugendlichen während der Schulferien arbeiten, jedoch maximal 4 Wochen im Jahr. Sind die Jugendlichen über 15 Jahre alt und nicht mehr vollzeitschulpflichtig, dürfen sie bis zu 8 Stunden täglich an 5 Tagen die Woche arbeiten. Mit folgenden Einschränkungen: Zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens darf nicht gearbeitet werden. Nur in Nebenjobs in der Gastronomie dürfen Jugendliche ab 16 Jahren auch bis 22 Uhr arbeiten. In der Bäckerei, im Schichtbetrieb und in der Landwirtschaft gibt es ebenfalls Ausnahmen. Die Eltern müssen dem Nebenjob zustimmenWenn Jugendliche noch keine 18 sind, müssen ihre Erziehungsberechtigten einem Nebenjob grundsätzlich zustimmen. Dazu ist es sinnvoll, folgende Fragen im Vorfeld gemeinsam zu klären:
Was ist die Arbeit wert?In Deutschland gibt es zwar einen Mindestlohn, der gilt aber nicht für Schülerinnen und Schüler ohne abgeschlossene Ausbildung. Stundenlöhne von 9,82 Euro und mehr sind deshalb eher die Ausnahme. Deshalb ist es hilfreich, sich Infos über übliche Bezahlungen einzuholen, z. B. beim Jugendportal des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Liegt die Bezahlung zwei Drittel unter dem üblichen Verdienst, ist dies sittenwidrig. Dann sollte man genau überlegen, ob der Arbeitgeber tatsächlich der richtige ist.
Steuern und FinanzamtAuch Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber direkt ans Finanzamt überwiesen. Dazu benötigt der Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum des Jugendlichen. 10.347 Euro im Jahr können steuerfrei verdient werden. Meist kommen Schülerinnen und Schüler nicht über diesen Betrag. Ist dies aber doch einmal der Fall, müssen Steuern gezahlt werden. Die kann der Jugendliche sich am Ende des Jahres mit einer Steuererklärung wieder zurückholen. Formulare und Informationen hält das Finanzamt bereit. ARBEITSRECHT FÜR JUGENDLICHE Egal ob im Ferialjob, der Lehre oder in der ersten richtigen Anstellung - du wirst früher oder später auf jeden Fall damit konfrontiert: dem Arbeitsrecht. Spätestens jetzt kommen Fragen auf dich zu wie zum Beispiel:
Dabei ist Arbeitsrecht nicht gleich Arbeitsrecht – speziell für Jugendliche gibt es eine ganze Menge an Spezialbestimmungen, die hauptsächlich ein Ziel verfolgen: Junge Arbeitnehmer:innen schützen und ihnen noch mehr Rechte als Erwachsenen einräumen!
Ab wann darf ich arbeiten? Um arbeiten zu dürfen, musst du 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht beendet haben. Die Schulpflicht endet, sobald du das 9. Schuljahr abgeschlossen hast. Davor gilt grundsätzlich das Kinderarbeitsverbot. Ausnahmen:
Besondere Schutzbestimmungen für Jugendliche Unter 18 Jahren kommen dir am Arbeitsplatz besondere Schutzbestimmungen nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz zu Gute.
Lehre Bist du Lehrling, gelten für dich noch einmal eigene Rechte und Schutzbestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes (BAG):
Ausbildungspflicht Für alle Jugendlichen, die ihre neun Pflichtschuljahre ab dem Schuljahr 2016/2017 absolviert haben werden, gilt die sogenannte Ausbildungspflicht. Das bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten dafür sorgen müssen, dass Jugendliche eine Ausbildung bekommen bis sie 18 Jahre alt sind. Das kann z.B. der Besuch einer weiterführenden Schule, eine Lehre oder der Europäische Freiwilligendienst sein. Das Sozialministerium veröffentlicht online eine Liste jener Maßnahmen, mit denen die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. Mehr Infos dazu unter: Soweit einmal unsere Zusammenfassung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Jugendliche. Daneben gibt es aber noch eine Menge anderer Vorschriften, sowohl speziell zum Schutz junger Menschen, als auch generell für alle Arbeitnehmer:innen. Lass dich nicht über den Tisch ziehen und sei über deine Rechte informiert! Für all deine Fragen kannst du dich direkt an uns wenden. Wir helfen dir weiter. Falls du dich auch selber über die rechtlichen Bestimmungen deiner Situation schlau machen willst, haben wir einige wichtige Links für dich zusammengestellt: Arbeiterkammer NÖ Die Arbeiterkammer ist eine der wichtigsten Anlaufstellen für Arbeitnehmer:innen in Österreich und beantwortet alle wichtigen Fragen rund um Arbeit & Recht. https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/index.html AK Young Jugendgewerkschaft Die Jugendgewerkschaft setzt sich für deine Rechte als Arbeitnehmer:in ein und unterstützt dich bei rechtlichen Problemen. https://www.oegj.at/cms/S01/S01_0 studieren.at Was musst du bei einem Studentenjob beachten um keine Beihilfen zu verlieren? Die Antwort findest du hier: http://www.studieren.at/arbeiten-als-student Unternehmensserviceportal Auf dieser Website bekommst du Infos zum Thema Arbeitsrecht von A-Z. https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/Seite.5250000.html Wirtschaftskammer NÖ Auf der Website der Wirtschaftskammer NÖ kannst du dich über deine Rechte in der Arbeitswelt informieren. Hier findest du außerdem Musterverträge, die du weiter verwenden kannst. https://www.wko.at/Content.Node/service/noe/Service_Reiter_Startseite_Niederoesterreich..html Arbeitsinspektion |