Ab welchem Notendurchschnitt ist man versetzungsgefährdet Gymnasium

Am Gymnasium ist die Versetzung in die nächsthöhere Klasse von den Leistungen der Schüler abhängig. Wer höchstens einmal die Note 5 und in allen anderen Fächern mindestens die Note 4 hat, wird versetzt.

Hat ein Schüler entweder zweimal die Note 5 oder einmal die Note 6, muss er für die Versetzung einen Ausgleich nachweisen. Ausgeschlossen ist die Versetzung bei drei Noten 5, zwei Noten 6 oder der Notenkombination zweimal 5 und einmal 6.

Ausgeglichen werden können mangelhafte Leistungen (Note 5) in zwei Fächern durch mindestens befriedigende Leistungen (Note 3) in zwei anderen Fächern. Ungenügende Leistungen (Note 6) in einem Fach können durch mindestens gute Leistungen Note (2) in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden.

Wenn einer der Leistungsausfälle in einem Kernfach vorliegt, muss der Ausgleich auch in einem Kernfach erbracht werden. Kernfächer sind Deutsch, Mathematik und die 1. und 2. Fremdsprache, im altsprachlichen Bildungsgang auch die 3. Fremdsprache. Bei zwei Noten 5 oder einer Note 6 in den Kernfächern ist ein Ausgleich nicht möglich.

  • Zur Versetzung siehe § 31 Sekundarstufe I-Verordnung

Wenn die Versetzung gefährdet ist

Jeder Schüler und jede Schülerin soll nach Möglichkeit den eingeschlagenen Bildungsweg erfolgreich beenden und den angestrebten Schulabschluss erreichen.

Wenn sich im Lauf des Schuljahres, z. B. anhand des Halbjahreszeugnisses herausstellt, dass die Versetzung gefährdet ist, wird die Schule eine individuelle Förderung festlegen, um eine Versetzung zu erreichen. Dazu ist sie nach § 59 Abs. 2 des Schulgesetzes verpflichtet. Es geht dabei nicht darum, den Schüler nur zu ermahnen, sich mehr anzustrengen, sondern für ihn einen koordinierten Förderplan zu erstellen.

Förderplan
Jede unterrichtende Lehrkraft muss hierfür zunächst die Leistungsrückstände des Schülers konkret beschreiben und eine Diagnose der Ursachen erstellen. Dann werden hieraus individuelle Fördermaßnahmen abgeleitet, die mit den Lehrkräften der Klasse koordiniert und in einem Förder- und Bildungsplan zusammengefasst werden.

Dieser Plan wird von der Klassenlehrerin mit dem Schüler und seinen Eltern besprochen. Eine Zielvereinbarung, die vom Klassenlehrer, den Eltern und dem Schüler unterschrieben wird, soll dokumentieren, welche Anstrengungen der Schüler leisten muss, um das Klassenziel zu erreichen und wie er von den seinen Eltern und seinen Lehrkräften unterstützt wird.

Damit dieser Prozess in allen Fällen erfolgreich durchlaufen werden kann, wird den Schulen zur Unterstützung ein Leitfaden sowie Formulare für die Diagnose, den Förderplan und die Zielvereinbarung zur Verfügung gestellt.

Während bei der Anmeldung für die 5. Klasse das Elternwahlrecht gilt und die Schulen nur beratende Funktion haben, müssen die Schüler bei der Versetzung nach Jahrgang 7 bestimmte Notenkriterien erfüllen. Für die Versetzung in die 7. Klasse des Gymnasiums gilt:

  • Die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch müssen mindestens mit 4- bewertet sein. In diesen Fächern kann eine 5 nicht ausgeglichen werden.
  • Der Durchschnitt aller übrigen Fächer muss mindestens die Note 4- betragen. In den übrigen Fächern können max. zwei 5 durch zwei 3 ausgeglichen werden, z.B. kann eine 5 in Geschichte mit einer 3 in Musik ausgeglichen werden.

Werden diese Kriterien erfüllt, erfolgt die Versetzung nach Klasse 7 des Gymnasiums, anderenfalls wird der Schüler an eine Stadtteilschule versetzt.

Im Halbjahreszeugnis der Klasse 6 erhalten die Schüler die Prognose, ob die Versetzung voraussichtlich nach Jahrgang 7 des Gymnasiums oder der Stadtteilschule erfolgen wird. Ist die Versetzung in die 7. Klasse des Gymnasiums nach dem aktuellen Leistungsstand ausgeschlossen, erhalten die Eltern eine schriftliche Benachrichtigung mit dem Halbjahreszeugnis. Wir unterstützen Schüler und Eltern bei Fragen rund um die Versetzung und stehen selbstverständlich für Beratungsgespräche zur Verfügung.

.

Lesen Sie nach, was Sie gegen schlechte Schulnoten tun können und wie Sie reagieren sollten, wenn Ihr Kind mit einer Fünf nach Hause kommt!

Ab welchem Notendurchschnitt ist man versetzungsgefährdet Gymnasium
Ab welchem Notendurchschnitt ist man versetzungsgefährdet Gymnasium

Klappt es in der Schule nicht, gibt es oft schon im Halbjahreszeugnis einen ersten Hinweis darauf, dass das Kind versetzungsgefährdet ist. Zeichnet sich im Verlauf des zweiten Halbjahrs das Sitzenbleiben ab, trudelt die Vorwarnung in Form eines blauen Briefs ins Haus. Meist wird dieser um die Osterferien herum verschickt. Bei volljährigen Schülern werden die Eltern nicht mehr schriftlich informiert. Übrigens: Die häufigsten Probleme treten meist im Fach Mathe auf, dicht gefolgt von Englisch und Deutsch.

Versetzungsgefährdet in der Grundschule

In der Grund- und Sekundarschule ist das klassische Sitzenbleiben grundsätzlich nicht vorgesehen. Hier wird ein Schüler nur in einem „begründeten Ausnahmefall“ nicht in die nächste Klasse versetzt. Zum Beginn der Schulzeit, in der sogenannten Schulanfangsphase, gibt es eine besondere Regelung: Diese kann auch in drei statt in zwei Jahren absolviert werden, ohne dass dies als ein Sitzenbleiben gilt. Man spricht in diesem Fall von „Verweilern“.

Versetzungsgefährdet in der Realschule

In der Realschule bleibt man nur dann sitzen, wenn man mindestens eine Fünf hat und diese nicht ausgleichen kann. Auch bei zwei Fünfen ist ein Ausgleich möglich. Ab drei Fünfen wird man allerdings nicht mehr in die nächste Klasse versetzt. Ausgleich bedeutet, dass mangelhafte Leistungen in zwei Schulfächern durch zumindest befriedigende Leistung in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden; beziehungsweise, dass das „Ungenügend“ in einem Fach durch mindestens zwei „Gut“ in zwei anderen Fächern kompensiert wird. Dabei lässt sich nur maximal eines der Fächer Mathematik, Deutsch, Erste Fremdsprache oder Wahlpflicht durch ein anderes Kernfach ausgleichen. Der Ausgleich von zwei Kernfächern durch zwei andere Kernfächer ist also nicht möglich. Bei einer Gesamtnote 6 im Fach Deutsch ist der Notenausgleich ebenfalls ausgeschlossen.

Versetzung gefährdet im Gymnasium

Wer drei oder mehr Fünfen in seinem Gymnasialzeugnis hat, muss wiederholen. Hat ein Schüler zwei Fünfen, kann er das durch zwei Dreien in anderen Fächern ausgleichen. Möchte man eine Fünf in einem der Kernfächer Mathematik, Deutsch sowie erste und zweite Fremdsprache ausgleichen, benötigt man zumindest eine Drei in einem anderen Kernfach. Bei einer Sechs oder zwei Fünfen in diesen Fächern muss man wiederholen.

In der gymnasialen Oberstufte kann der Schüler auf freiwilliger Basis ein Jahr zurückgehen, sollte das Abitur gefährdet sein.

Ab welchem Notendurchschnitt ist man versetzungsgefährdet Gymnasium

4,9
Sterne bei 400+ Bewertungen

Ab welchem Notendurchschnitt ist man versetzungsgefährdet Gymnasium

94%
empfehlen uns weiter

Ab welchem Notendurchschnitt ist man versetzungsgefährdet Gymnasium

93%
haben sich bei mind. 4 Einheiten um 1-2 Noten verbessert

Ab welchem Notendurchschnitt ist man versetzungsgefährdet Gymnasium

100%
Bindung durch Zufriedenheit - keine Vertragsbindung

Versetzungsgefährdet und was tun?

Zoff und Vorwürfe sind beim Sitzenbleiben immer die schlechteste Lösung. Das Kind leidet unter dem Misserfolg ohnehin und braucht die Unterstützung seiner Eltern. Die folgenden Tipps helfen dabei, diese Herausforderung zu meistern. Als Alternative dazu, kann es ratsam sein, über einen Privatunterricht von einem Hauslehrer oder zumindest einer Hausaufgabenhilfe nachzudenken.

In der Regel ist es mit einem guten Nachhilfelehrer, der auch die nötige pädagogische Erfahrung mitbringt, möglich, die Note binnen weniger Monate um 1-2 Notenstufen anzuheben.

Versetzungsgefährdet und Tipps für Eltern

  • Versuchen Sie, gemeinsam mit Ihrem Kind Stärken, die häufig nicht auf Anhieb sichtbar sind, zu erkennen! Das kann auch zur Wahl einer anderen Schulform führen, da die falsche Schulart oft zu einer permanenten Überforderung und schlechten Noten führt. Sitzenbleiben sollte immer ein Anlass sein, um über einen Schulwechsel oder eine andere Ausbildungsform nachzudenken.

  • Vor allem die Ursachenforschung ist wichtig: Versuchen Sie, gemeinsam mit Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter herauszufinden, warum sich die schulischen Leistungen so massiv verschlechtert haben! Vielleicht spielt eine bestimmte Lehrkraft eine Rolle oder auch Mobbing. Ergründen Sie, warum Ihr Kind die Leistungsanforderungen nicht mehr erfüllen konnte!

  • Hat Ihr Kind die schlechte Nachricht erst einmal etwas „verdaut“, können Sie den Blick auf das kommende Schuljahr richten. Überlegen Sie gemeinsam, wie es weitergehen kann und legen Sie Ziele fest! Das können auch erste Teilziele sein wie zum Beispiel eine gute Leistung in einem Problemfach bei der ersten Klassenarbeit.

  • Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind feste Lernzeiten! Das sorgt für Struktur und Kontinuität beim Lernen.

  • Intelligente Lernmethoden können jetzt eine große Hilfe sein. Unterstützen Sie Ihr Kind zudem, indem Sie bei der Erledigung der Hausaufgaben sein Ansprechpartner sind! Lernen Sie gemeinsam Vokabeln und bekunden Sie durch einen regelmäßigen Blick in die Schulhefte Ihr Interesse an seinen Lernfortschritten! Auch Experten wie Schulpädagogen, die so manchen Trick gegen Schulprobleme wissen, können helfen. Ein privater Nachhilfelehrer bietet ebenfalls wertvolle Unterstützung.

  • Generell sollte man immer daran denken, dass Sitzenbleiben keine Katastrophe und keine Einbahnstraße ist. Mitunter ist das für Schüler so etwas wie ein heilsamer Schritt und hilft ihnen beim Ausgleich von Defiziten. Dass das oft klappt, belegt das Beispiel vieler „Sitzenbleiber“, die im späteren Verlauf ihres Lebens beruflich sehr erfolgreich waren.

Gerne unterstützen wir Sie und finden schnellstmöglich den passenden Nachhilfelehrer. Sie können hier eine unverbindliche Anfrage absenden, um kostenlos einmal den/die entsprechende/n Nachhilfelehrer/in kennenzulernen - dies ist ganz ohne Bindung bei uns.

Sofort loslegen - So funktioniert's

Ab welchem Notendurchschnitt ist man versetzungsgefährdet Gymnasium

3. Wenn nach dem Kennenlernen alles für Sie passt, können Sie flexibel Unterrichtstermine vereinbaren.

Ab welchem Notendurchschnitt ist man versetzungsgefährdet Gymnasium

2. Sie werden binnen 24 Std. vom Lehrer angerufen und vereinbaren einen Kennenlerntermin.

Ab welchem Notendurchschnitt ist man versetzungsgefährdet Gymnasium

3. Wenn nach dem Kennenlernen alles für Sie passt, können Sie flexibel Unterrichtstermine vereinbaren.

Ab welchem Notendurchschnitt ist man versetzungsgefährdet Gymnasium

Ab welchem Notendurchschnitt ist man versetzungsgefährdet Gymnasium
Lehrer finden