Ab wann nur noch 3 monate genesen


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Ab wann nur noch 3 monate genesen

Vollständig Geimpfte und Genesene sind in Bayern von zahlreichen Infektionsschutzauflagen ausgenommen. Der Genesenenstatus gilt für Menschen, die weder vor noch nach der Infektion geimpft wurden, in der Omikronwelle allerdings nicht mehr sechs Monate, sondern nur noch drei. Die Maßnahme wird damit begründet, dass man sich mit Omikron sehr viel häufiger erneut infizieren kann: "Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben", so das Robert Koch-Institut (RKI).

Wichtig: Diese Einschränkung auf drei Monate gilt, so das RKI, nur für Menschen, die sowohl vor oder nach einer Infektion mit SARS-Cov-2 nicht geimpft wurden. Für alle anderen gilt diese Regel:

"Dies bedeutet, dass in der Praxis für Personen, die vor oder nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben, in der Regel das ausgestellte digitale Impfzertifikat der EU als Vorlage ausreichend ist."

RKI

Seit 1. Februar 2022 gilt dieses EU-Impfzertifikat 270 Tage lang für Reisen innerhalb der EU. Die EU hat festgelegt, dass kein Mitgliedsstaat andere Gültigkeitsdauern für dieses Zertifikat für Reisezwecke innerhalb der EU festlegen soll. Bei einer Impfung mit Johnson & Johnson gilt das EU-Impfzertifikat 270 Tage nach der (ersten und einzigen) Impfung. Bei Impfungen mit zwei Impfdosen, also zum Beispiel mit dem Impfstoff von Biontech oder Moderna, gilt das EU Impfzertifikat 270 Tage ab dem Tag der zweiten Dosis. Oder für Genesene nach der ersten (und einzigen) Impfung nach der Infektion. Diese Regeln gelten nur für Reisen innerhalb der EU, innerhalb des Mitgliedsstaates können andere Regeln gelten. 33 Nicht-EU-Staaten akzeptieren die EU-Zertifikate. Darunter: Neuseeland, Israel, Schweiz, Großbritannien..

EU-Genesenenzertifikate müssen aufgrund von positiven PCR-Testergebnissen ausgestellt werden. Sie haben dann eine Gültigkeit von 180 Tagen für Reisen innerhalb der EU.

Für die Einreise nach Deutschland aber gilt für ungeimpfte Genesene, so das Auswärtige Amt: "Positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage aber höchstens 90 Tage zurückliegt." 

Nach einer Infektion können sich Geimpfte zusätzlich ein EU Genesenenzertifikat bei offiziellen Teststellen oder in Arztpraxen ausstellen lassen. Das ist vor allem für Genesene wichtig, die nach einer länger zurückliegenden Impfung aktuell eine Corona-Infektion überstanden haben und demnächst reisen wollen.

Auch die Nachweise eines Genesenen-Status für ungeimpfte Personen, die eine Infektion durchgemacht haben, werden in Deutschland angepasst - mit diesen Vorgaben: Der offizielle Nachweis einer Infektion mit dem Corona-Virus muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber höchstens 90 Tage in der Vergangenheit liegen, so das RKI. Als genesen gilt man auch, wenn man sich drei Monate nach der eigenen Infektion einmal impfen lässt - dann greift wieder das EU-Impfzertifikat.

"a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt seinUNDb) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegenUND

c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen."

Robert Koch-Institut

Die Corona-Warn-App wird auch auf die neuen Vorgaben angepasst werden müssen. Über die App kann man auch seinen Genesenen-Status nachweisen.

Die Impfung können Genesene über den digitalen Impfpass oder auch mit dem gelben Impfpass aus Papier nachweisen.

Lesen Sie hier, was Sie tun müssen, wenn Sie den Impfpass verloren haben.Dort wird auch die Frage beantwortet, ob Sie sich auch ohne den gelben Impfpass gegen das Corona-Virus impfen lassen können.

Genesene, deren Erkrankung länger als drei Monate zurückliegt, müssen mindestens einmal geimpft sein, um weiterhin als genesen zu gelten.

Allerdings sind wohl die EU-Genesenenzertifikate immer auf sechs Monate ausgelegt und bilden nicht die in Deutschland derzeit geltende Verkürzung auf drei Monate ab. Theoretisch kann man also als Genesener ohne eine Impfung, wenn die Infektion länger als drei Monate zurückliegt, bei einer Zugangskontrolle zu 2G abgewiesen werden, obwohl man ein gültiges, digitales EU-Genesenenzertifikat hat.

Dieses Vorgehen empfiehlt das Robert Koch-Institut nach einer Corona-Infektion bezüglich der Auffrischungs- oder Boosterimpfung: "Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, um den Immunschutz zu verbessern, sollen in einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten."

Alle, die nach einer oder zwei Impfungen an einer SARS-CoV-2-Infektion erkrankt waren, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach der Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.

Alle, die genesen sind und danach zwei Mal geimpft wurden.

Alle, die nach einer Impfung an einer Infektion mit dem Corona-Virus erkrankt und genesen sind, und dann eine weitere Auffrischungsimpfung erhalten haben.

NEU in Bayern: Wer nach zwei Impfungen von einer Corona-Infektion genesen ist, wird seit dem 12. Januar 2022 Geboosterten gleichgestellt - und ist damit auch von der zusätzlichen Testpflicht für 2G plus befreit. Die 2G plus-Regelung ist allerdings zum 3. April 2022 außer Kraft gesetzt.

Corona-Warn-App mit QR-Code für Genesenenzertifikat Wie lange hat eine Genesenen-Zertifikat Gültigkeit? (Themenbild) Bildrechte: IMAGO / Future Image

Stand: 30. Mai 2022, 19:59 Uhr

Wie lange gilt der Genesenenstatus? Mal war er sechs Monate gültig, dann drei - aber nicht für alle. Nach dem Hin und Her der vergangenen Monate, gibt es jetzt überraschend eine einheitliche Regelung: Der Status gilt drei Monate.

Beim Genesenstatus gab es in den vergangenen Monaten ein ordentliches Hin und Her seitens des Robert Koch-Instituts (RKI). Mal galten Betroffene sechs Monate lang als genesen, dann waren es nur drei Monate. Was gilt jetzt? Fest steht, dass das RKI, das bislang für die Vorgaben zuständig war, das nicht mehr ist. Seit dem 19. März werden die Vorgaben für Genesenennachweise direkt durch das neue Infektionsschutzgesetz geregelt.

Und da heißt es: Als genesen gelten gemäß Infektionsschutzgesetz Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Der Test zum Nachweis der Infektion muss mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen. Der Genesenenstatus gilt demnach maximal bis drei Monate nach der Infektion. Genau genommen ist er allerdings nur 62 Tage, also rund zwei Monate gültig, da die Gültigkeit erst vier Wochen nach der Infektion beginnt. Ausnahmen, die die Dauer verlängern, gibt es nicht.

"Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben", heißt es dazu.

Auch wenn nach einer Erkrankung von einem gewissen Schutz vor einer erneuten Erkrankung auszugehen ist, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung im Abstand von mindestens drei Monaten, nachdem die Corona-Infektion festgestellt wurde. Die Impfung ist aber auch bereits vier Wochen nach Ausbleiben etwaiger Symptome möglich.

Rückblick: Seit Mitte Januar galt der Genesenen-Status schon einmal nur noch 90 Tage, zuvor waren es 180 Tage. Die Begründung des RKI, das damals noch zuständig war: Ungeimpfte haben nach einer Omikron-Infektion weniger und kürzeren Schutz vor einer erneuten Infektion. Damit verloren Millionen Menschen quasi über Nacht ihren Genesenenstatus. Die Empörung war groß, Bundes-Gesundheitsminister Karl Lauterbach wurde scharf kritisiert.

Dann ruderte das RKI zurück: Der verkürzte Genesenen-Status von drei Monaten betreffe laut Homepage nur "Personen, die ungeimpft sind, d.h. weder vor, noch nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben".

Auch verschiedene Gerichte hatten sich mit der verkürzten Gültigkeit befasst. Sowohl das Hamburger Verwaltungsgericht als auch das Verwaltungsgericht Ansbach sahen die damalige Verkürzung als rechtswidrig und verfassungswidrig an. Allerdings galten die Entscheidungen der Gerichte nur für den jeweiligen Kläger und nicht für alle Genesenen in Deutschland.

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 30. März 2022 | 17:15 Uhr