Ab wann muss ich Nachmieter in die Wohnung lassen

Haben Sie Ihre Wohnung gekündigt, möchte Ihr Vermieter natürlich möglichst schnell einen Nachmieter finden. Wie oft müssen Sie Interessenten in die Wohnung lassen? Was gilt in Zeiten von Corona?

Antwort:

Einfach nur weil er neugierig ist, darf Ihr Vermieter nicht in Ihre Wohnung. Mit einem berechtigten Interesse müssen Sie ihm aber den Zutritt gewähren. Dazu gehört es auch, neuen Interessenten die demnächst freiwerdende Wohnung zu zeigen. Allerdings muss Ihr Vermieter dafür mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Und in Zeiten von Corona müssen alle Besucher sich an die Kontaktbeschränkungen halten.

Besuch nur mit Ankündigung

Möchte Ihr Vermieter die Wohnung neuen Mietinteressenten präsentieren, muss er Ihnen den Besuch mindestens zwei bis drei Tage vorher ankündigen. Manche Gerichte akzeptieren auch eine Vorankündigung 24 Stunden vorher. Außerdem muss er sich an die ortsüblichen Zeiten halten. Sind Sie berufstätig, kann er nicht erwarten, dass Sie ihm mitten während der normalen Arbeitszeiten die Tür aufsperren. Er muss auf Ihre Belange Rücksicht nehmen und den Termin beispielsweise auf den Feierabend legen. Dabei müssen Sie auch keine Besichtigung nachts um halb elf hinnehmen. Es sei denn, es ist Ihnen Recht.

Krank oder verhindert

Werden Sie kurzfristig krank oder sind beruflich verhindert, muss Ihr Vermieter den Termin notfalls auch kurzfristig verlegen. Allerdings sollten Sie Ihren Vermieter auch nicht zu oft und schon gar nicht ohne triftigen Grund vertrösten. Wohnungsbesichtigungen nach Kündigung müssen Sie nämlich dulden. Allerdings muss das Ende des Mietverhältnisses auch schon feststehen. Haben Sie Ihrem Vermieter gegenüber nur mal geäußert, vielleicht demnächst umziehen zu wollen, berechtigt dies nicht zur Besichtigung. Vielmehr müssen Sie die Kündigung bereits wirksam ausgesprochen haben.

Wie oft muss ich Besuch hinnehmen?

Wie so oft gibt es für diese Frage keine klaren Grenzen. Die Gerichte tendieren dazu, ein- bis zweimal pro Woche für zwei bis drei Stunden als angemessen anzusehen. Je nach Gericht werden die Grenzen aber unterschiedlich gezogen. Wird es Ihnen zu viel, sollten Sie zunächst mit Ihrem Vermieter sprechen und klare Regeln aufstellen.

Eigenmächtiger Zutritt

Keinesfalls ist es Ihrem Vermieter gestattet, Ihre Wohnung für Besichtigungen ohne Ihr Einverständnis und Beisein zu betreten. Eigentlich dürfte dies ohnehin nicht möglich sein, weil Ihr Vermieter keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel hat. Übernehmen Sie eine Wohnung, muss Ihr Vermieter Ihnen sämtliche Schlüssel überlassen und darf keinen – auch nicht für den Notfall – zurückbehalten. Verschafft er sich dennoch ohne Ihr Wollen Zutritt zu Ihrer Wohnung, begeht er verbotene Eigenmacht und macht sich wegen Hausfriedensbruch strafbar.

Keine Fotos bitte!

Auch wenn die neuen Interessenten noch so begeistert sind. Fotos dürfen sie in Ihrer Wohnung nicht machen. Dies würde ohne Ihre Zustimmung eine Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts darstellen. Gleiches gilt für Ihren Vermieter. Möchte er Fotos für eine Wohnungsannonce schießen, muss er Sie vorher um Erlaubnis fragen. Natürlich können Sie zustimmen, selbst wenn Sie Ihre Wohnung noch gar nicht leergeräumt haben. Achten Sie aber darauf, keine persönlichen Gegenstände oder privaten Bilder mit ablichten zu lassen.

Klauseln im Mietvertrag

Manche Mietverträge enthalten Klauseln zum Besichtigungsrecht des Vermieters. Diese sind zulässig, solange sie den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Unzulässig wäre zum Beispiel ein grundsätzliches Betretungsrecht mit Zweitschlüssel durch den Vermieter. Hingegen können Klauseln zur Besichtigung der Wohnung bei anstehender Neuvermietung durchaus wirksam sein. Beispielsweise, wenn sie die eben beschriebenen Regelungen wiedergeben.

Wohnungsbesichtigungen und Kontaktbeschränkungen

Klassische Wohnungsbesichtigungen oder sogar Sammeltermine sind derzeit aufgrund der Corona-Pandemie kaum möglich. Wie eine Besichtigung konkret stattfinden darf, kommt auf die jeweiligen Kontaktbeschränkungen der Bundesländer an. Jedenfalls müssen sich alle Teilnehmer besonders streng an die Hygiene-Maßnahmen halten. Alternativ können Sie als Mieter selbst Bilder oder Videos von Ihrer Wohnung aufnehmen und Ihrem Vermieter per E-Mail zur Verfügung stellen. Insgesamt ist es gerade jetzt wichtiger denn je, sich abzusprechen und auf die Belange des anderen Rücksicht zu nehmen.

Damit die Einnahmen aus vermieteten Immobilien ohne Unterbrechung weiterlaufen, sind zeitliche Unterbrechungen für jeden Vermieter sehr ungünstig. Daher suchen Vermieter so schnell wie möglich neuen Nachmietern. Dies geschieht zudem noch während der regulären Mietzeit, da natürlich auch der zukünftige Mieter an einem schnellen Bezug der Mietsache interessiert ist. Doch was müssen Sie alles beachten, um Ihren Mietern keine zu großen Unannehmlichkeiten durch eine Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter zu bereiten? Dieser Artikel berät Sie umfassend über alle wichtigen Fakten.

Allgemeines

Es ist in jedem Fall darauf zu achten, die Rechte des Mieters zu bewahren. Daher sind Besichtigungen nur in einem begrenzten Maß zulässig. Denn niemand ist besonders davon begeistert, ständig fremde Personen in seinen eigenen 4 Wänden zu haben. Daher existiert im Grundgesetz ein Recht auf Privatsphäre.

Diesem Recht liegt zu Grunde, dass die Besichtigungen zu einem wichtigen Anlass geschehen und zeitlich, als auch quantitativ (mengenmäßig) begrenzt werden. Daher ist ein langer Verbleib und eine große Anzahl an Terminen unzulässig.

Der Vermieter steht plötzlich vor der Tür und möchte ohne Vorankündigung in die Wohnung gelassen werden. Muss der Mieter das zulassen?

Vermieter hat Besichtigungsrecht

Grundsätzlich liegt das Hausrecht für die Wohnung beim beim Mieter. Somit kann er auch entscheiden, wen er in seine Wohnung lässt. Das der Vermieter in der Regel auch der Eigentümer ist, ändert daran nichts. Allerdings hat der Vermieter ein Besichtigungsrecht, dass es ihm erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen die vermietete Wohnung zu betreten. So muss einem Vermieter der Zutritt in die Wohnung gewährt werden, wenn:

  • der Vermieter oder ein von ihm beauftragte Dritter Messvorrichtungen ablesen muss.
  • nach einer Mängelanzeige des Mieters der Vermieter den Schaden sehen will.
  • die Wohnung einem potenziellen Nachmieter oder Kaufinteressenten gezeigt werden soll.
  • der Vermieter den Verdacht einer vertragswidrigen Wohnraumnutzung hat. Was zum Beispiel bei einer unrechtmäßigen Untervermietung der Fall ist.

Mal eben vorbeischauen geht nicht

Ab wann muss ich Nachmieter in die Wohnung lassen
„Die Wohnung ist unverletzlich“. Dieses steht in Art. 13 des Grundgesetzes. Das Hausrecht in Ihrer Wohnung hat der Mieter. Unter welchen Umständen hat der Vermieter ein Besichtigungsrecht? – jackf / 123RF

Aber, auch wenn ein Besichtigungsrecht besteht, ist es dem Vermieter nicht erlaubt, mal eben vorbeizuschauen. Vielmehr ist der Vermieter verpflichtet, den Besichtigungstermin vorher bekannt zu geben, beziehungsweise mit dem Mieter abzusprechen. Ist der Termin am Wochenende oder an einem Feiertag, kann der Mieter diesen ablehnen oder den Zutritt zur Wohnung verweigern. Das selbe gilt für Termine zur Unzeit.

Ein Termin für alle

Wird ein Nachmieter gesucht, ist der Mieter nicht verpflichtet mehrere Besichtigungstermine an einem Tag zu dulden. Hier ist es die Aufgabe des Vermieters, die Miet-und Kaufinteressenten gegebenenfalls alle gleichzeitig an einem Termin in der Woche zur Besichtigung der Wohnung einzuladen.

Besichtigung aller Wohnräume?

Ob der Vermieter die ganze Wohnung besichtigen darf, hängt von dem Grund der Wohnungsbesichtigung ab. Handelt es sich um die Besichtigung eines gemeldeten Sachmangels, darf nur der Raum begutachtet werden, der von dem Mangel betroffen ist. Den Zutritt in andere Räumlichkeiten kann der Mieter verwehren. Anders verhält es sich, wenn die Wohnung einem Nachmieter oder Käufer gezeigt wird, In diesem Fall können alle Räume besichtigt werden.

Besichtigungsrecht steht im Mietvertrag

In manchen Mietverträgen ist das Besichtigungsrecht des Vermieters vertraglich geregelt. Dabei handelt es sich in der Regel um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nach §§ 305 ff.BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Allerdings sind solche Klauseln unwirksam, wenn sie dem Vermieter ein uneingeschränktes Besichtigungsrecht zugestehen und dabei die Bedürfnisse und Rechte der Mieter nicht berücksichtigt werden. (BGH,04.06.2013,Az.III ZR 289/13) Demnach muss der Vermieter, auch wenn im Mietvertrag etwas anders vereinbart wurde, seinen Besuch immer vorher ankündigen oder mit dem Mieter absprechen.

Mieter verweigert Besichtigung

Ab wann muss ich Nachmieter in die Wohnung lassen
Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter – Achtung: Der Mieter kann wegen unberechtigter Verweigerung und trotz eines erheblichen Bedürfnisses abgemahnt werden und riskiert im Extremfall eine außerordentliche Kündigung. – jackf / 123RF

Wurde ein Besichtigungstermin vereinbart, ist der Mieter verpflichtet den Vermieter in die Wohnung zu lassen. In diesem Fall macht sich der Mieter unter Umständen schadensersatzpflichtig, wenn er den Zutritt verweigert. Unter bestimmten Voraussetzungen,  wie dem vorliegen einen erheblichen Bedürfnisses, ist dann sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter möglich.  Landgericht Oldenburg, Urteil v. 03.08.2012, Az.: 6 S 75/12

Außerordentliches Besichtigungsrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen muss dem Vermieter auch ohne vorherige Terminabsprache die Besichtigung der Wohnräume gestattet werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Wohnung aufgrund eines Wasserschadens vom Handwerker besichtigt werden muss. Hier handelt es sich um einen Notfall, der es dem Vermieter sogar gestattet, sich eigenmächtig Zutritt zu verschaffen. Allerdings setzt das voraus, dass ohne des sofortigen Einschreitens ein Schaden für die Wohnung oder das Haus entsteht beziehungsweise die Mieter gefährdet sind.  Ebenso verhält es sich, wenn der Vermieter eine Gefahren am Eigentum befürchtet, die ihren Ursprung in der Mietwohnung zu haben scheint. Haben beispielsweise andere Mieter eine Geruchsbelästigung gemeldet, die aus der Wohnung des Mieters kommt, kann der Vermieter sofortigen Einlass in die Wohnung verlangen, um die Angelegenheit zu klären.