Ab wann müssen geboosterte nicht mehr in quarantäne

Aktualisiert: 14.01.2022, 18:29 | Lesedauer: 3 Minuten

Fr, 14.01.2022, 11.02 Uhr

Mit Hilfe von Coronaselbsttests können sich Menschen bequem von zuhause testen lassen, ohne dabei in ein Testzentrum fahren zu müssen. Doch dabei können einige Fehler passieren.

Omikron führt zu immer mehr Infektionen – deshalb müssen viele in Quarantäne. Die wird jetzt für einige Infizierte deutlich verkürzt.

Berlin. 

  • Immer mehr Menschen müssen in Quarantäne – Schuld hat die Omikron-Variante
  • Neue Corona-Regeln sehen deshalb vor, die Isolationszeiten für Kontaktpersonen zu reduzieren
  • Infizierte kommen jetzt schneller aus der Isolierung
  • Für geboosterte Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne sogar vollständig

Die Omikron-Variante ist nun auch in Deutschland zur vorherrschenden Corona-Variante geworden. Dem Wochenbericht (13.01.) des RKI zufolge macht die Variante mittlerweile 73 Prozent der auf Varianten untersuchten Corona-Nachweise aus.

Die gute Nachricht: Omikron führt meist zu milderen Krankheitsverläufen als frühere Varianten. Die Variante ist allerdings wesentlich ansteckender. Allein in der vergangenen Woche haben sich 16,6 Millionen Menschen mit dem Virus infiziert. "Bei früheren Varianten war dies nie mehr als eine Million pro Woche", erklärte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums in der Bundespressekonferenz in der vergangen Woche.

Die Folgen könnten dramatisch sein: "Die starke Infektionsdynamik und die damit verbundene hohe Zahl von parallel auftretenden Erkrankungen droht den gegenüber der Delta-Variante gegebenen Vorteil der milderen Krankheitsverläufe quantitativ aufzuwiegen", heißt es in einer Stellungnahme des Corona-Expertenrats vom 6. Januar.

Experten befürchten hohe Belastung der Kliniken

Damit Omikron das Land nicht stilllegt, haben Bundestag und Bundesrat nun die Vorgaben zur Quarantäne angepasst. So soll sichergestellt werden, dass es etwa bei Polizei, Feuerwehr oder Energieversorgern nicht zu Personalengpässen kommt. Der Entwurf wurde gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut erarbeitet und passierte am Donnerstag den Bundestag und am Freitag den Bundesrat.

Die Umsetzung der Regeln liegt jetzt bei den Ländern. Einige, wie Berlin und Nordrhein-Westfalen, haben bereits angekündigt, die neuen Richtlinien umgehend einführen zu wollen.

Für die allgemeine Bevölkerung gilt dann, dass eine Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten oder eine Isolation nach eigener Infektion nach sieben Tagen beendet werden kann. Voraussetzung ist jedoch ein negativer PCR-Test oder ein "qualifizierter" Antigen-Schnelltest.

Außerdem sollen folgende Ausnahmen gelten:

  • Für Geboosterte: Sie werden ab sieben Tagen nach ihrer dritten Impfung von der Quarantäne für Kontaktpersonen ausgenommen
  • Für frisch Geimpfte: Sie müssen als Kontaktpersonen ebenfalls nicht in Quarantäne (gilt ab dem 14. Tag nach der Impfung und für drei Monate nach der Zweit-Impfung)
  • Genesene: Sie sind ebenfalls von der Quarantänepflicht befreit, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt

Besondere Regeln gelten auch für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur:

  • Kontaktpersonen können sich bereits nachsieben Tagen mit einem PCR-Test aus der Quarantäne heraustesten
  • Auch Erkrankte können die Isolation nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test beenden
  • Dies gilt auch für das Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen
  • Generelle Bedingung für ein Ende der Absonderung ist zusätzlich, dass Betroffene mindestens 48 Stunden frei von Krankheitssymptomen sind

Für mit dem Coronavirus infizierte Kinder in Kita, Schule und Hort gelten dieselben Regeln wie für die Allgemeinbevölkerung. Für Kontaktpersonen dauert hier allerdings die Quarantänezeit nur fünf Tage an, sofern zum Abschluss ein PCR-Test oder hochwertiger Antigentest erfolgt. Zudem wird in Schulen generell das Tragen von Schutzmasken empfohlen.

(dpa/fmg)

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Ein Mann mit Maske blickt durch eine Scheibe nach draußen (Symbolbild)

Geboosterte als Kontaktpersonen von Infizierten sollen ab Samstag nicht mehr in Quarantäne müssen. Eine entsprechende Ausnahmeverordnung billigte das Bundeskabinett, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mitteilte. Sie soll am Donnerstag im Bundestag und am Freitag in einer Sondersitzung des Bundesrats verabschiedet werden. Einen Tag später wird die Regelung dann Gültigkeit erlangen.

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Reaktion auf Omikron-Verbreitung

Die Regelung hatten die Regierungschefs der Länder bei ihren Beratungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Freitag auch mit Blick auf die Verbreitung der neuen Virusvariante Omikron vereinbart. "Mit der Ausnahme-Verordnung setzen wir den Rahmen, um die jüngsten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz umzusetzen", erklärte Lauterbach.

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Boostern soll den Alltag erleichtern

Die Länder würden nun auf Grundlage von Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) jetzt ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen, so der Minister. "Dann gilt: Wer geboostert ist, muss selbst als Kontaktperson bei einer Infektion nicht mehr in Quarantäne. Das gilt auch für Omikron." Damit mache Boostern den Alltag leichter. "Und es schützt vor Infektion oder schwerer Erkrankung", betonte Lauterbach.

Als geboostert gilt, wer einige Monate nach erlangtem Impfschutz eine Auffrischung erhalten hat. Dies trifft derzeit auf 44,2 Prozent der Bevölkerung zu.

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Geboosterte und mit ihnen Gleichgestellte müssen in NRW nicht in Quarantäne, wenn sie Kontaktperson eines Corona-Infizierten sind. Was genau bedeutet geboostert und gleichgestellt? Unter welchen Umständen zählen auch Genesene dazu? Und wozu gibt es diese Regelungen?

Hier gibt es einen Überblick auf Grundlage der Test- und Quarantäne-Verordnung, der Corona-Schutzverordnung und deren Anlage zu "Impfschutz, Genesenenstatus und Auffrischungsimpfungen".

Geimpft-geimpft-geimpft

Als geboostert gilt man unmittelbar nach der dritten Impfung, also noch am selben Tag. Dann muss man als Kontaktperson eines Corona-Infizierten nicht in Quarantäne.

Übrigens: Mittlerweile ist auch nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson eine Zweitimpfung nötig (mit Biontech oder Moderna), um als vollständig geimpft zu gelten. Das hatte das Paul-Ehrlich-Institut Mitte Januar bekannt gegeben. Um als geboostert zu gelten, braucht man also auch in diesem Fall eine dritte Impfung.

Geimpft-geimpft:

Wer nur zweifach geimpft ist, ist vorübergehend Geboosterten gleichgestellt. Voraussetzung: Die zweite Impfung liegt mehr als 14 Tage und weniger als 90 Tage zurück.

Geimpft-genesen:

Mit Geboosterten gleichgestellt sind auch Menschen, die einmal geimpft sind und danach eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion hatten. Ab welchem Tag sie dann mit Geboosterten gleichgestellt sind und wie lange, dazu "gilt aktuell keine zeitliche Begrenzung", so das NRW-Gesundheitsministerium auf WDR-Anfrage.

Geimpft-geimpft-genesen:

Mit Geboosterten gleichgestellt sind außerdem Menschen, die zweimal bzw. vollständig geimpft sind und danach eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion hatten. Ab welchem Tag sie dann mit Geboosterten gleichgestellt sind und wie lange, dazu "gilt aktuell keine zeitliche Begrenzung", so das NRW-Gesundheitsministerium auf WDR-Anfrage.

Genesen-geimpft:

Mit Geboosterten gleichgestellt sind auch Menschen, die zunächst eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion hatten und sich dann einmal impfen ließen. Der Corona-Schutzverordnung ist zu entnehmen, dass sie dann unmittelbar nach der Impfung, also noch am selben Tag, mit Geboosterten gleichgestellt sind.

Genesen-geimpft-geimpft:

Auch wer zunächst eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion hatte und sich danach zweimal impfen ließ, ist mit Geboosterten gleichgestellt. Dieser Status ist bereits unmittelbar nach der ersten Impfung erreicht.

Genesen:

Sogar Ungeimpfte, die nur genesen sind, sind vorübergehend Geboosterten gleichgestellt. Voraussetzung: Der erste positive PCR-Test liegt mehr als 27 Tage und höchstens 90 Tage zurück. Man ist also ungefähr zwei Monate mit Geboosterten gleichgestellt. Ein Schnelltest-Nachweis reicht nicht aus.

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Welche Ausnahmen gibt es für Menschen, die sich nicht impfen lassen können?

Personen, die ein ärztliches Attest besitzen, nach dem sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden können, sind Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Für die 2G-plus-Anforderungen benötigen sie zusätzlich einen negativen Testnachweis.

Über dieses Thema berichtete am 17.01.2022 auch "Westblick" bei WDR5.

  • Quarantäne-Regeln in NRW: Wer blickt durch? | audio

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