Ab wann gilt man als geboostert österreich

Besonders in den gern den von Touristen besuchten Bundesländern Tirol und Salzburg kletterten die Zahlen stark. Dabei gilt seit 20. Dezember als Vorsorge gegen die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus für die Einreise 2G plus. Am 25. Dezember wurden die Einreise-Vorschriften aus Virusvarianten-Gebieten sogar nochmals verschärft.

Ab wann gilt man als geboostert österreich

Grundsätzlich ist für die Einreise von Deutschland nach Österreich ein 2-G-Nachweis erforderlich und zusätzlich ein aktueller PCR-Test oder eine Booster-Impfung. Touristische Reisen sind also grundsätzlich nur für Geimpfte und Genesenen möglich - auch für die Einreise aus beruflichen Zwecken wird ein 2-G-Nachweis benötigt. Doch wer zählt in Österreich als „geboostert“ und wer braucht einen zusätzlichen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf?

Wann ist ein PCR-Test nötig?

  • 3x geimpft (bzw. 1x mit Johnson & Johnson plus Booster): kein PCR-Test notwendig
  • genesen, danach 1x geimpft: PCR-Test notwendig
  • genesen, danach 2x geimpft: kein PCR-Test notwendig
  • genesen, geimpft, genesen: kein PCR-Test notwendig
  • 1x geimpft, danach genesen, danach geimpft: kein PCR-Test notwendig
  • 2x geimpft (bzw. 1x mit Johnson & Johnson), danach genesen: kein PCR-Test notwendig
  • Ausnahmeregeln:
  • 2x geimpft (bzw. 1x mit Johnson & Johnson): PCR-Test notwendig
    --> Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson gilt derzeit noch im Rahmen der Einreise, für den 2-G-Status während eures Aufenthalts in Österreich ist aber eine Auffrischung erforderlich.
  • genesen oder 1x geimpft, danach genesen: PCR-Test notwendig
    --> Für kürzlich Genesene gibt es eine Alternative zum PCR-Test*

*Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für 180 Tage ab Genesung zur Einreise. Als Nachweise gelten ein Genesungszertifikat, eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion (muss mittels PCR-Test abgesichert sein) oder ein Quarantänebescheid. Nach einer erst kürzlichen Genesung können PCR-Tests manchmal noch positiv ausfallen. Daher können Personen, die in den vergangenen 90 Tagen genesen sind, ein spezielles ärztliches Zeugnis vorlegen. Das ärztliche Zeugnis ersetzt in diesem Fall den PCR-Test und muss bei der Einreise ausgefüllt vorliegen.

Als vollständige Impfung gilt

  • Doppelte Impfung: Gültig für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung bzw. ab dem Zeitpunkt einer etwaigen weiteren Impfung. Zwischen zweiter und dritter Impfung müssen mindestens 120 Tage liegen und zwischen erster und zweiter Impfung mindestens 14 Tage.
  • Bei Johnson & Johnson beträgt die Gültigkeit 270 Tage ab dem 22. Tag nach der Impfung. Seit 3. Januar ist eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson für den Aufenthalt in Österreich nicht mehr ausreichend, es braucht eine Auffrischung. Die Einreise ist vorerst weiterhin ohne Auffrischung möglich.
  • Sind Genesene geimpft, gilt schon die erste Dosis für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Ausnahmen für Kinder

  • Kinder unter 12 Jahren brauchen in Begleitung keinen 2G-Nachweis und keinen PCR-Test
  • Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ab 12 Jahren (nach dem 31. August 2006 geboren) , die 2G nicht erfüllen, können mit einem Nachweis aus dem sogenannten „Holiday-Ninja-Pass“ einreisen.
  • Kinder und Jugendliche, die nicht unter die oben gelisteten Ausnahmen fallen, benötigen einen 2-G-Nachweis plus einen negativen PCR-Test oder eine Booster-Impfung.

Holiday-Ninja-Pass

Die Voraussetzung für den Pass sind serielle Testungen. Das bedeutet, dass innerhalb von fünf Tagen mindestens drei Tests durchgeführt werden müssen, davon zumindest zwei PCR-Tests. Sofern innerhalb dieser fünf Tage ein durchgängig gültiger Testnachweis mit PCR- und/oder Antigen-Test vorhanden ist und auch mitgeführt wird, bedeutet dies eine Gleichstellung mit jeglichem Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Nachweis für 2G, 2G+ oder auch Booster+), auch für die Tage sechs und sieben ohne weitere Testnachweise.

Einreise ohne Booster, PCR oder fehlendem 2G-Nachweis

Geimpfte oder Genesene, die keinen PCR-Nachweis erbringen und nicht geboostert sind, müssen sich über die Pre-Travel-Clearance registrieren und sich nach Einreise in Quarantäne begeben, bis ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.

Personen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen nicht einreisen. Ausnahmen existieren u. a. für österreichische Staatsbürger, EU-Bürger und Personen, die in Österreich über einen Wohnsitz verfügen. Diese müssen aber eine verpflichtende Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch einen negativen PCR-Test beendet werden kann. Außerdem ist eine Anmeldung im Rahmen der Pre-Travel-Clearance erforderlich.

Einreise aus Virusvarianten-Gebiet

Seit 25. Dezember gelten zusätzliche Einreiseregel-Verschärfungen für Gäste aus den für Österreich wichtigen Herkunftsmärkten Großbritannien und Niederlande sowie aus Dänemark und Norwegen. Touristen aus diesen vier von der Omikron-Variante betroffenen Ländern dürfen nur mit Test und Drittimpfung ins Land - sonst müssen sie in Quarantäne. Für Kinder und Jugendliche gelten dieselben Ausnahmen wie bei der Einreise aus allen anderen Ländern. Für alle anderen Personen aus den genannten Ländern gilt nach Einreise eine 10-tägige Quarantäne.

Wer gegen diese Auflagen verstößt muss mit empfindlichen Strafen rechnen:

1450 Euro Strafe bei Einreise – Teurer Schwung auf die Steinplatte?

Bald kurzer Lockdown in Österreich?

Einzelne Stimmen aus der Tourismusbranche in Österreich fordern allerdings bereits aufgrund des enormen Anstiegs der Infektionszahlen einen schnellen und eher kurzen Lockdown, um dann zumindest die restliche Wintersaison zu retten. Aufgrund der zahlreichen Quarantänefälle unter dem Personal sei ohnehin in manchen Fällen der Hotelbetrieb kaum mehr fortführbar, hieß es.

Im Vorfeld setzt die Tourismusbranche in Österreich trotz der Auflagen auf eine gute Wintersaison. „Es gibt Stornierungen, aber es gibt keine Stornierungswelle“, sagte Susanne Kraus-Winkler vom Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer vor ein paar Wochen. Die Gäste gerade aus Deutschland hätten sehr großen Informationsbedarf und riefen in ihren Quartieren an. Viele wollten an ihrem gebuchten Aufenthalt festhalten.

Österreich sei ein Ziel, das man für einen Wintersporturlaub aufgrund der Vertrautheit mit der jeweiligen Region nicht so gerne gegen ein anderes austausche, so die Expertin. Schwieriger sei die Lage für die Hotellerie in den Städten wie Wien. Hier schickten Betriebe ihre Mitarbeiter mangels Buchungen wieder in die Kurzarbeit.

mz

Wir haben für Sie die wichtigsten Corona-Fachbegriffe aufgelistet und erklärt.

Absonderungsbescheid

Ein Absonderungsbescheid verpflichtet eine Person dazu, sich von anderen Menschen möglichst abzusondern. Das wird vielfach auch als Quarantäne bezeichnet.

Wenn positiv getestete Personen keinen Kontakt zu anderen Menschen haben, wird die Infektionskette unterbrochen und es werden keine weiteren Personen angesteckt.

Die Aufforderung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

Antigen-Test

Antigen-Tests sind Schnelltests, die zum Nachweis einer Coronavirus-Infektion eingesetzt werden. Proben werden mittels Nasen- oder Rachen-Abstrichs entnommen. Das Ergebnis steht innerhalb kurzer Zeit (15 bis 20 Minuten) fest. Für die Auswertung ist kein Labor erforderlich. Sie sind derzeit in großer Stückzahl verfügbar und preiswert.

Ein großer Nachteil von Antigen-Tests ist, dass sie im Vergleich zu PCR-Tests weniger zuverlässig sind. Bei einem positiven Antigen-Test muss umgehend ein PCR-Test zur Kontrolle durchgeführt werden.

Weitere Informationen, wie Sie sich verhalten müssen, wenn Ihr Antigen-Test positiv war und was das für Ihre Quarantäne bedeutet, finden Sie im Merkblatt „Information zur häuslichen Quarantäne nach einem positiven Antigen-Test“.

Cluster

Überall, wo sich viele Personen gleichzeitig angesteckt haben, wird von einem Cluster (Infektionsherd) gesprochen. Beispiele für Cluster können etwa Familienfeiern, Fitnessstudios oder Kirchen sein.

Contact Tracing

Beim Contact Tracing (Kontaktpersonen-Nachverfolgung) werden jene Personen ausgeforscht, die mit einem infizierten Menschen in den vergangenen 48 Stunden in Kontakt standen. Das können beispielsweise Familienangehörige, Freund*innen oder Arbeitskolleg*innen sein.

Kontaktpersonen (K1, K2)

Als Kontaktpersonen gelten Personen, die mit einem an Corona erkrankten Menschen in Kontakt waren (Hände schütteln, Gespräch,…). Je nachdem, wie intensiv der Kontakt war, wird zwischen Kategorie 1 (K1) und Kategorie 2 (K2) unterschieden.

Ab 8. Jänner wird nicht mehr zwischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 und 2 unterschieden, es gibt nur mehr „Kontaktpersonen“.

Als solche gilt man nicht, wenn man 3-fach geimpft ist oder alle Anwesenden eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für zweifach geimpfte Kinder (5-11 Jahre), die noch keine 3. Impfung erhalten können. Kontaktpersonen sowie positiv Getestete können sich bereits ab dem 5. Tag mit einem PCR-Test „freitesten“.

Negativer Test

Ein negatives Testergebnis bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Tests keine Infektion mit Corona nachgewiesen werden kann. Es ist also nur eine Momentaufnahme.

In der Regel bedeutet das, dass die getestete Person zu diesem Zeitpunkt nicht erkrankt ist und somit keinen Einschränkungen unterliegt. Keine Auswirkung hat ein negatives Testergebnis auf Personen, die sich in Quarantäne befinden. Diese bleiben in der Regel weiterhin in Quarantäne. Nur Personen mit einem vorhergehenden positiven PCR-Test werden nach einem negativen PCR-Test aus der Quarantäne entlassen.

PCR-Test

PCR-Tests (Polymerasekettenreaktion) dienen dem Nachweis einer aktuellen Coronavirus-Infektion im Labor. Ergebnisse dauern länger als beim Antigen-Test, dafür sind die PCR-Tests zuverlässiger. Er wird daher zur Bewertung aller anderen Tests herangezogen.

In der Regel werden Proben mittels Nasen- oder Rachenabstrich entnommen. Mittlerweile gibt es auch Varianten mit Gurgel- oder Speicheltest.