Ab wann darf man alleine in den Urlaub

Ich bin unter 18: Darf ich allein in den Urlaub? Diese Frage erreichte die POPCORN/HelpLine-Redaktion. In der POPCORN konntest du bereits nachlesen, wie genau es abläuft, wenn Minderjährige alleine Urlaub machen wollen. Du hast die Ausgabe verpasst? Hier kannst du nochmal nachlesen, was es beim Urlaub unter 14/16 oder 18 Jahren zu beachten gibt.

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Altersgrenze, ab wann Kinder und Jugendliche allein verreisen dürfen. Wenn Eltern darauf vertrauen können, dass ihr Kind die Reise meistern kann, können sie zustimmen, müssen aber nicht! Ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern geht unter 18 Jahren nichts!

Muss ich immer meinen Personalausweis bei mir haben?Im Prinzip ja! Personalausweise werden normalerweise ab 16 ausgestellt. Der allein reicht aber nicht aus, schon gar nicht im Ausland! Deshalb: Nimm die Fotokopie des Ausweises deines Vaters oder deiner Mutter mit und dazu einen formlosen Brief, in dem etwa Folgendes steht: "Hiermit erlaube ich meiner minderjährigen Tochter (dein Name) zusammen mit ihrem/er Freund/in (Name) die Ferien zu verbringen." Mit so einer Reisevollmacht wirst du nicht für einen Ausreißer gehalten.

Wie kann man mit 14 Jahren allein Urlaub machen? Es gibt heute viele durchorganisierte Jugendreisen mit Tagesprogramm und verschiedenen Sport- und Freizeitangeboten. Diese Jugendreisegruppen sind oft betreut. Alles ist organisiert und du bist gut aufgehoben. Außerdem sind deine Eltern beruhigt. Die Verantwortung für solche Reisen trägt der Reiseveranstalter. Er hat eine Beaufsichtigungspfl icht und unterliegt dem deutschen Jugendschutzgesetz. Doch es gelten auch die im Gastland herrschenden Rechtsvorschriften, die sich von den deutschen unterscheiden können. Aber auch da achtet der Reiseveranstalterdrauf.

Auch die Klassenfahrt ist eine tolle Gelegenheit für Jugendliche mit Gleichaltrigen zu verreisen, ohne dass die Eltern dabei sind. Natürlich muss trotzdem ein Lehrer die Aufsicht übernehmen.

Darf ich Sex im Urlaub haben?Das Schutzalter für sexuelle Beziehungen liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Sex zwischen einem Erwachsenen und z.B. einer 15-Jährigen ist strafbar. Ganz wichtig: Im Ausland gelten andere, oft viel schärfere Gesetze. Da ist höchste Vorsicht geboten!

Ab wann darf man alleine in den Urlaub

Was Jugendliche im Urlaub erleben, prägt ihr Reiseverhalten von Morgen.© iStock.com/monkeybusinessimages

Egal ob Sporturlaub, Sprachreise oder Abenteuer in der Natur – wenn Kinder und Jugendliche mit einem professionellen Anbieter unterwegs sind, der hohe Qualitätsstandards nachweisen kann, sind sie bei einer Pauschalreise stets gut abgesichert. Das ist auch für Eltern wichtig zu wissen.

Reise-Checkliste

Bevor es losgeht, sollten Sie rechtzeitig checken, welchen Ausweis (Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass?) ihr Kind für die Reise benötigt und ob dieser noch gültig ist. Auch die Frage, ob für die Reise ein Visum benötigt wird, sollte rechtzeitig geklärt sein. Außerdem sollten Jugendliche, wenn sie noch nicht volljährig sind, neben der entsprechenden Reisevollmacht der Eltern eine Kopie der Ausweise der Eltern mitnehmen. Das empfiehlt sich besonders, wenn Kinder einen anderen Namen führen als ein Elternteil. Die Frage, ob die Unterschriften der sogenannten Reisevollmacht oder Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten, hängt vom Recht des Ziellandes ab. Generell gilt: immer auch eine Kopie aller Reisedokumente im Gepäck verstauen. In unseren Länderinformationen finden Sie alle wichtigen Details zur Einreise, Zollbestimmungen & Co.

In Ländern außerhalb der EU kann sich eine extra SIM-Karte für das Handy lohnen, um unterwegs kostengünstiger telefonieren zu können. Auch diese kann man bereits vor der Reise gemeinsam organisieren.

Außerdem sollten Jugendliche auf Reisen ihren Impfpass mit sich führen und möglichst auch eine Liste mit wichtigen medizinischen Daten wie etwa der Blutgruppe, diverser Allergien oder der Hinweis auf Diabetes oder ähnliches. In jedem Fall sollten Sie an eine entsprechende Auslandskrankenversicherung für Ihr Kind denken.

Wenn Kinder alleine fliegen: Die Bestimmungen der Airlines für allein reisende Kinder sind recht unterschiedlich und abhängig vom Alter des Kindes sowie dem Reiseziel. In der Flugbranche gilt jeder Fluggast über 16 Jahren als erwachsen. Eltern aller jüngeren Passagiere, die zum Beispiel allein zu einem Sprachaufenthalt mit dem Flugzeug unterwegs sind, sollten sich rechtzeitig mit den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft vertraut machen.

Alle, die ihr Reiseziel bereits kennen, können sich vor der Abreise wichtige Informationen zum Urlaubsland mit unserer TourMail schicken lassen.

Wo finde ich Reisen für Jugendliche?

Chillig, cool und kein bisschen langweilig: So sollte für viele Jugendliche der Urlaub nach Möglichkeit sein. Wer nicht in der Gruppe mit einem Jugendreiseveranstalter verreist, findet auch bei Pauschalreisen der klassischen Reiseveranstalter genügend Angebote. Partyurlaub an einem Hotspot wie Cala Ratjada auf Mallorca oder der Sonnenstrand in Bulgarien gibt es schon für den kleinen Geldbeutel. Auch Kurztrips in eine europäische Metropole wie Paris oder Mailand sind erschwinglich. Inspirieren lassen können Sie sich auch online.*

Die Angebote bei speziellen Jugendreiseveranstaltern reichen von Partywochen für über 16-Jährige bis hin zu Sprachreisen für die Altersgruppen 7 bis 14 Jahre, 14 bis 18 Jahre und auch junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren. In den ADAC Geschäftsstellen gibt es neben klassischen englischen "Summercamps" als Sprachreise für sportliche Jugendliche zum Beispiel Reitercamps in Verbindung mit Sprachunterricht oder Fitness- und Beachcamps in Verbindung mit gesunder Ernährung. Vermehrt werden zum Beispiel beim Regionalclub Südbayern in letzter Zeit neben den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch auch chinesische Sprachkurse gebucht. 

Urlaub ohne Eltern

Der erste Urlaub ohne Eltern wird immer ein Abenteuer sein. Und was Jugendliche im Urlaub erleben, prägt aber auch ihr Reiseverhalten von Morgen, so der Deutsche Reisebüroverband DRV. 

1,8 Millionen der deutschen Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren haben 2018 laut Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen eine Urlaubsreise mit der Dauer von 5 Tagen gebucht. Am liebsten reisen die Jugendlichen aber immer noch mit Eltern, Geschwistern oder Freunden, nur 4 Prozent der Teenager verbringen ihre Ferien ohne Begleitung.

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Eltern müssen sich damit abfinden, dass ihre fast erwachsenen Kinder irgendwann ihre eigenen Wege gehen möchten. Eines der ersten Abenteuer ist dann oftmals der erste Urlaub, den Jugendliche alleine ohne Eltern verbringen. Mütter und Väter sollten den Jugendlichen ein solches Erlebnis ermöglichen. Für Erziehungsberechtige wie auch für Veranstalter von Jugendreisen gibt es jedoch einiges zu beachten, wenn Jugendliche alleine reisen möchten.

Was müssen Erziehungsberechtigte wissen?

Wenn Ihr minderjähriges Kind als Jugendlicher alleine reisen möchte, so müssen Sie vorab die Aufsichtspflicht regeln. Kinder unter 14 Jahren sollten nur mit einer volljährigen Betreuungsperson verreisen. Nur so ist gewährleistet, dass das Kind in Jugendherbergen oder Hotels unterkommt, da diese den Zutritt ansonsten verweigern können. Kinder über 14 Jahren können in Jugendfreizeiten oder Reisegruppen mit anderen Jugendlichen allein reisen. Jedoch haben Eltern laut Jugendschutzgesetz bei Reisen, die unter 18-Jährige unternehmen, die Aufsichtspflicht. Bis dahin sollte bei Alleinreisen geregelt sein, dass Sie als Erziehungsberechtige die Aufsichtspflicht auf den Reiseveranstalter oder das Organisationsteam einer Jugendfreizeit abgeben.

Aufsichtspflicht vertraglich regeln

Professionelle Reiseveranstalter bieten zumeist vorgefertigte Verträge an, in denen die Rechte und Pflichten der Fürsorge für den Zeitraum der Reise geklärt sind. Der Veranstalter ist dann dafür zuständig, dass das eingestellte Personal die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Inwiefern das Personal bzw. die erwachsenen Ansprechpartner die jugendlichen Reisenden beaufsichtigen, hängt stark vom Einzelfall und dem Alter der Jugendlichen ab. Während Kinder unter 14 Jahren möglichst im Auge behalten werden sollten, genießen Jugendliche ab 16 Jahren im Urlaub, den sie alleine und vor allem ohne Eltern verbringen, schon gewisse Freiheiten. Ausflüge auf eigene Verantwortung, die Abschlussdisco einer Ferienfreizeit oder das gemeinsame Entspannen benötigt dann zumeist keine direkte Aufsicht.

Wenn Ihr Kind in ein anderes Land verreist, sollten Sie sich vorab über abweichende Rechte und Regeln informieren. So kann es vor allem in nicht-europäischen Ländern verschärfte Drogengesetze geben. Gilt es beispielsweise in Deutschland oftmals als Kavaliersdelikt, ein wenig Haschisch zu rauchen, kann der Drogenkonsum in anderen Ländern zu schweren Strafen führen. In den USA drohen bei Verstößen gegen das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit sogar Gefängnisstrafen. Der Ausflug zum Strand, mit ein paar Flaschen Bier im Gepäck, kann so schnell vor dem Richter enden. Reden Sie auch mit Ihrem Kind über die Gesetzgebung im jeweiligen Urlaubsland, damit es sich seiner Verantwortung bewusst ist.

Vor dem Antritt der Reise sollten Sie konkrete Fragen zur Aufsicht unbedingt mit dem Veranstalter abklären, damit es zu keinen Missverständnissen kommen kann. Im besten Fall halten Sie alle Absprachen vertraglich fest.

Eltern geben die Aufsichtspflicht mit einer Unterschrift ab

Lassen Sie sich vom Reiseveranstalter oder dem Organisationsteam einer kleineren Jugendreise möglichst frühzeitig über das geplante Programm der Reise, die Art der Unterkunft und alle weiteren relevanten Fakten informieren. Sollten sich bei Ihnen Fragen ergeben, muss der Veranstalter sich die Zeit nehmen, diese zu beantworten. Wenn Sie den Vertrag bzw. eine Vereinbarung unterschreiben, sollten Sie ein gutes Gefühl haben und im Dokument alle Punkte wiederfinden, die Ihnen wichtig sind. Zu den Unterlagen für eine Jugendreise gehört auch eine Aufsichtspflichtübertragung, mit der Sie per Unterschrift die Aufsichtspflicht an den Veranstalter abgeben. Dieser übernimmt damit auch die Haftung für materielle, seelische und körperliche Schäden, die Ihrem Kind während der Reise widerfahren. Achten Sie darauf, dass beide Erziehungsberechtige unterschreiben müssen.

Der Veranstalter haftet bei Verstößen gegen geltendes Gesetz

Die Veranstalter der Reise haben Sorge dafür zu tragen, dass alle Aufsichtspersonen Ihre Aufgaben ernst nehmen und erfüllen. Dazu gehört auch, dass sie Straftaten im Sinne des Strafrechts verhindern, wozu oftmals das Schlichten von körperlichen Auseinandersetzungen gehört. Zudem müssen die Aufsichtspersonen dafür sorgen, dass die Jugendlichen keinen Alkohol, Tabakwaren und selbstverständlich keine Drogen konsumieren. In einem Fall, in dem sich ein Mädchen Verletzungen zuzog, weil es während einer Jugendfahrt ohne Aufsicht Alkohol getrunken hatte, besagt das Urteil, dass sich „der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige nach deren Alter, Eigenart und Charakter, nach der Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was den Aufsichtspflichtigen in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann“ bestimmt (OLG Hamm, 21.12.1995 - 6 U 78/95). Laut Urteil richte sich demnach die „Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach, was verständige Aufsichtspflichtige nach vernünftigen Anforderungen tun müssen, um Schädigungen des Minderjährigen oder Schädigungen Dritter durch den Minderjährigen abzuwenden“.

Ähnliches gilt für sexuelle Kontakte. Die Aufsichtspersonen müssen während einer Reise auch dafür Sorge tragen, dass Jugendliche unter 16 Jahre keine sexuellen Kontakte eingehen. Zu den Maßnahmen gehört beispielsweise, dass männliche und weibliche Jugendliche getrennt voneinander untergebracht und Vorkehrungen getroffen werden, dass diese sich beispielsweise nachts nicht treffen können (§ 180 StGB).

Ohne Zustimmung dürfen Jugendliche nicht tanzen gehen

Für Eltern wie auch Veranstalter ist es wichtig, dass jeweils geltende Jugendschutzgesetz zu kennen. Das beinhaltet auch Aufenthaltsbeschränkungen für Gaststätten, Tanzveranstaltungen oder auch Spielhallen. Soll im Rahmen der Reise eine öffentliche Party oder eine ähnliche Veranstaltung besucht werden, müssen Sie als Erziehungsberechtigte schriftlich bestätigen, dass eine vom Veranstalter ausgewählte, volljährige Person mit der Aufsichtspflicht betraut werden darf. Der Veranstalter haftet dann grundsätzlich dafür, dass der Besuch einer solchen Veranstaltung ordnungsgemäß verläuft.

Was passiert bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht?

Kommt es während der Reise zu einem Zwischenfall, - ein Kind verletzt sich, trinkt unbeaufsichtigt Alkohol oder begeht eine Straftat - ist im Einzelfall zu klären, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Insbesondere Jugendliche ab 16 Jahre haben ein Anrecht auf Privatsphäre. Fällt in diesem geschützten Bereich etwas vor, muss letztendlich vor Gericht geklärt werden, inwiefern die Aufsichtsperson in die Verantwortung gezogen werden kann.

Wenn Sie Fragen zur Haftung bei körperlichen oder materiellen Schäden, die im Urlaub eines Jugendlichen entstanden sind, haben, dann vermittelt KLUGO Ihnen gern eine erste kostenfreie Erstberatung bei einem Anwalt. Fragen Sie gern an!