Ab wann darf man alkohol trinken und autofahren

Die Kombination von Alkohol und aktiver Teilnahme am Straßenverkehr kann bereits ab 0,3 Promille strafrechtlich geahndet werden. In manchen Fällen wird man sogar unter 0,3 Promille mit einer Teilschuld belangt. Nämlich dann, wenn jemand einen Unfall verursacht und zuvor nachweislich Alkohol getrunken hat. Darüber hinaus gibt es weitere Promillegrenzen, die mit Bußgeld, Einträgen im Verkehrszentralregister in Flensburg, Fahrerlaubnisentzug oder sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Wiederholungstäter werden generell härter bestraft.

Null-Promillegrenze für Fahranfänger

Seit 2007 gilt für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre die Null-Promillegrenze. Alkohol am Steuer ist somit für diese Personengruppe per Gesetz tabu. Der Gesetzgeber hat diese Regel eingeführt, weil junge Menschen vergleichsweise häufig in Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt sind. Stellt die Polizei bei der Alkoholkontrolle einen Alkoholgehalt bis 0,5 Promille fest, gilt dies als Ordnungswidrigkeit mit:

  • Bußgeld von 250 Euro
  • 1 Punkt im Flensburger Zentralregister
  • evtl. weiteren Auflagen, beispielsweise Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar

Bei zusätzlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit oder einem Unfall drohen weit höhere Strafen.

0,3-Promillegrenze

Ab 0,3 Promille, die schon durch das Trinken von einem Bier (0,33 l) erreicht sein können, wird von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen. Zeigen Sie keine Zeichen von Fahrunsicherheit, ist dies nicht strafbar.

Bei auffälliger Fahrweise wie Schlangenlinien oder wenn Sie einen Unfall verursachen, müssen Sie mit einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen:

  • Geld- oder Freiheitsstrafen
  • Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate
  • 3 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister

0,5-Promillegrenze

Erwischt Sie die Polizei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird unterschiedlich stark bestraft: 

  • Erstverstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Zweitverstoß: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Weiterer Verstoß: 1500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Kommt es zu einem Unfall, müssen Sie mit weiterreichenden Konsequenzen wie Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe rechnen. Das Risiko, einen Unfall zu verursachen, ist etwa doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand.

1,1-Promillegrenze

Ab 1,1 Promille ist die sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, ist zehnmal höher als unter nüchternen Bedingungen. In jedem Fall erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung, auch wenn kein Fahrfehler oder Unfall vorliegt.

  • Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
  • Der Führerschein wird für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder sogar dauerhaft entzogen.
  • In Flensburg werden 3 Punkte registriert.

1,6-Promillegrenze

Ab 1,6 Promille erfolgt zusätzlich zu den unter „1,1-Promillegrenze“ genannten Sanktionen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), da mit großer Wahrscheinlichkeit chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt.

Promillegrenze Fahrrad

Wusstest du, dass es die Promillegrenze von 1,5 Promille schon seit 1953 gibt? Wer damals noch mehr intus hatte, beging eine Ordnungswidrigkeit. 1973 wurde die Grenze auf 0,8 Promille und 2001 dann auf 0,5 Promille abgesenkt. In der DDR galt übrigens von 1956 bis zur Wiedervereinigung eine Null-Promillegrenze.

Heute sieht der Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer zwar erst ab einem Wert von 0,5 Promille eine Strafe vor. Man zählt aber schon bei 0,3 Promille als „relativ fahruntüchtig“. Wer also mit 0,3 bis 0,49 Promille auffällig fährt oder sogar einen Unfall baut, kann trotzdem eine Strafe bekommen.

So schnell wird Alkohol im Körper abgebaut: Der Promillewert gibt die Blutalkoholkonzentration an, also wieviel Gramm Alkohol in einem Kilogramm Blut vorhanden ist. Das wiederum hängt von der Menge des getrunkenen Alkohols, dem Zeitpunkt des Konsums sowie dem Körpergewicht und einigen anderen Faktoren ab.

Der Alkoholabbau durch die Leber ist unabhängig von der konsumierten Menge und beträgt pro Stunde etwa 0,1 g Alkohol pro Kilogramm Körpergewicht. Das sind ungefähr 0,13 Promille. Bei einem Mann mit einem Körpergewicht um die 80 kg wird also pro Stunde etwa ein kleines Glas Bier (0,2 l) abgebaut.

Alkohol am Steuer: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Die Einschätzung der Fahrtüchtigkeit ist das Prinzip, auf dem die geltenden Promillegrenzen beruhen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Deswegen ist das auch die Grenze im Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer, ab der das Fahren eines Fahrzeugs als Straftat zählt. Ab 0,3 Promille gilt man als relativ fahruntüchtig. Daher liegt auch erst ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn zuvor keine Verhaltensauffälligkeit vorlag.

Wer zwischen 0,5 und 1,09 Promille Alkohol im Blut hat und Auto fährt, begeht also in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit – auch wenn kein Unfall passiert ist. Wird ein Unfall verursacht, bekommst du aber auch schon bei 0,3 Promille zumindest eine Teilschuld und wirst höchstwahrscheinlich mit einer Geldbuße belegt.

Richtig übel wird die Strafe für Alkohol am Steuer ab einem Promillewert von 1,1. Dann gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss nämlich als Straftat, die auf jeden Fall zur Anzeige gebracht wird. Bei einem Unfall drohen unter anderem Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung.

Wer mit 1,6 Promille oder mehr noch ein Fahrzeug führt, handelt absolut verantwortungslos und bekommt nicht nur eine Anzeige, sondern auch eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe. Außerdem muss der Beschuldigte auch noch zwingend zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), die seine generelle Fahreignung ermitteln soll.

Fahranfänger und Probezeit: Die 0-Promillegrenze

Grundsätzlich gilt der Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer natürlich auch für Fahranfänger. Die Vorgaben für die standardmäßige zweijährige Probezeit wurden aber deutlich verschärft. Für Fahranfänger gilt deswegen die Null-Promille-Regel. Du darfst also zunächst gar keinen Alkohol trinken, wenn du danach noch Auto fahren willst.

Wer als Fahranfänger in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss sich auf eine saftige Strafe gefasst machen. 250 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind es mindestens, die du einplanen musst. Je nach Promillewert können die Strafen sogar noch deutlich steigen. Aber das ist noch nicht alles.

Probezeit Auto: Alkohol verlängert die Probezeit

Die wohl wichtigste Strafe bei Alkohol am Steuer für Anfänger betrifft die Probezeit selbst. Alkohol am Steuer in der Probezeit ist nämlich ein sogenannter A-Verstoß. Er führt sofort zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und zur verpflichtenden Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.

Für Wiederholungstäter in der Probezeit drohen sogar noch härtere Strafen. Meist werden dann Fahrverbote und hohe Geldstrafen verhängt. Außerdem erhält der Betroffene wegen wiederholtem A-Verstoß eine Verwarnung und beim dritten Mal wird sogar dauerhaft der Führerschein entzogen.

Wichtig: Die verschärften Regeln und Strafen bei Alkohol am Steuer für Fahranfänger gelten auch für alle Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren. Wer also noch nicht 21 ist, darf keinesfalls Alkohol trinken und Auto fahren – egal, ob die Probezeit schon um ist oder nicht.

Führerscheinentzug bei Alkohol am Steuer?

Die wohl unangenehmste Strafe beim Fahren unter Alkoholeinfluss stellt der Führerscheinentzug dar. Schließlich kann der Entzug ernste berufliche Konsequenzen nach sich ziehen oder zumindest den Alltag stark einschränken. In diesem Sinne soll das Alkohol-Fahrverbot vor allem abschreckend wirken.

Ein einmonatiges Fahrverbot steht dir schon bei einer Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol am Steuer bevor, also ab 0,5 Promille. Wiederholungstäter dürfen zwei Monate nicht mehr fahren. Wer sich ein drittes Mal erwischen lässt, muss drei Monate auf sein Fahrzeug verzichten.

Der Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer sieht Fahrverbote grundsätzlich für alle Straftaten vor. Wenn du also mit 1,1 Promille oder mehr erwischt wurdest, wird dir die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate und bis zu fünf Jahre entzogen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann das Gericht bei der Verhandlung auch entscheiden, dass du lebenslang nicht mehr fahren darfst.

Alkohol am Steuer: Strafe bei Unfällen

Die Strafen im Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer sind immer nur auf Fälle ausgerichtet, in denen noch nichts passiert ist. Wenn aber ein Unfall passiert, steigen die Strafen erneut an und die vorher geltenden Promillegrenzen sinken.

Wer mit 0,3 bis 0,5 Promille in einen Unfall verwickelt wird, dem wird in der Regel eine Teilschuld zugesprochen und ihm drohen Punkte in Flensburg, Geld- oder Freiheitsstrafen und monate- oder sogar jahrelanges Fahrverbot. Je höher der Promillewert, desto heftiger sind die jeweiligen Strafen, die vom Gericht verhängt werden. Das kann bis hin zum Freiheitsentzug und lebenslangem Fahrverbot führen.

Was gilt für Alkohol beim Fahrradfahren?

Auch Radfahrer sind Teilnehmer am Straßenverkehr und unterliegen daher gewissen Regeln. Der Bußgeldkatalog für Alkohol im Straßenverkehr sieht für Radler aber wesentlich großzügigere Grenzen vor, bevor eine Strafe wegen von Alkohol droht.

Die Promillegrenze beim Fahrrad beträgt stolze 1,6 Promille. Bis zu diesem Wert darfst du also noch aufs Rad steigen, ohne dich strafbar zu machen – falls du dich mit so viel Alkohol im Blut überhaupt noch auf den Sattel schwingen kannst. Erst bei mehr als 1,6 Promille begehst du auch auf dem Rad eine Straftat.

Vorsicht: Wer alkoholisiert Fahrrad fährt und einen Unfall verursacht oder auffällige Fahrfehler macht, begeht schon ab 0,3 Promille eine Straftat, die entsprechend hart bestraft wird. Die großzügige Promillegrenze beim Fahrrad gilt also nur, wenn du auch wirklich noch vernünftig fahren kannst.

Alkohol auf dem Fahrradsattel: Führerschein bedroht

Wenn du einen Führerschein besitzt, wirkt sich dein Verhalten auf dem Fahrrad auch auf deine Akte im Fahreignungsregister beim Kraftfahr-Bundesamt in Flensburg aus. Wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Rad erwischt wird oder mit mehr als 0,3 Promille einen Unfall baut, erhält nämlich auch Punkte in Flensburg.

Ähnlich wie bei Kraftfahrern gelten die meisten Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss auch für Radfahrer mit Führerschein. Bei Straftaten ist dieser dann erst einmal weg. Wer keinen Führerschein hat, kann durch Straftaten auf dem Rad dafür sorgen, dass er vielleicht erst einmal keinen erwerben darf.

Mit dem Fahrrad zur MPU: Radfahren ab 1,6 Promille ist eine Straftat und wird genauso behandelt wie Autofahren mit 1,6 Promille. Deswegen müssen auch Fahrradfahrer danach zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

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